Themen der Woche im Landtag NRW 18. Kalenderwoche 2021

  • Impfkampagne Nordrhein-Westfalen: Weiterer Impffahrplan steht
  • Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten
  • Verfassungsschutz beobachtet Querdenken-Szene in Nordrhein-Westfalen
  • Rund 278 Millionen Euro zusätzlich für stabiles ÖPNV-Angebot in der Pandemie in Nordrhein-Westfalen
  • „Modernisierungsoffensive+“ startet – Land zündet Förder-Turbo zur Modernisierung von Wohnraum
  • Wirtschafts-Service-Portal.NRW: Digitale Verwaltungsdienste werden gebündelt und massiv ausgebaut
  • Innovative Projekte der Umweltwirtschaft gesucht
  • Neues Zentrum für seltene Lungenerkrankungen an der Ruhrlandklinik Essen
  • Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2021

Impfkampagne Nordrhein-Westfalen: Weiterer Impffahrplan steht

Der weitere Impffahrplan für Nordrhein-Westfalen für die kommenden Wochen wurde aktuell vorgestellt. Seit Donnerstag, 6. Mai 2021, werden viele weitere Personengruppen ein Impfangebot im Impfzentrum erhalten und einen Impftermin vereinbaren können. Damit ermöglicht Nordrhein-Westfalen nun regelhaft auch die Impfung einer großen Personengruppe der Priorität 3. Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen gehören zu den nun Impfberechtigten auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte an weiterführenden Schulen ein Impfangebot, genauso wie einzelne Personengruppen der Justiz.

Die folgenden Personengruppen können seit Donnerstag, 6. Mai, 8.00 Uhr über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil: (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland.

Für alle Personengruppen kommt mRNA-Impfstoff zum Einsatz – das heißt von BioNTech oder Moderna. Eine Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich.

An folgende Personengruppen richtet sich das Angebot:

  • Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren: Anspruchsberechtigt sind maximal zwei Kontaktpersonen je schwangere Person bzw. je nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (d.h. die pflegebedürftige Person muss zu Hause gepflegt werden). Als Nachweis ist das vom MAGS bereitgestellte Formular zu verwenden. Kontaktpersonen von Schwangeren haben darüber hinaus eine Kopie des Mutterpasses vorzulegen. Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

Wichtig: Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.

Die Impforganisation der folgenden Personengruppe erfolgt vor Ort über die Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern bzw. den Arbeitgebern:

Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht oder tätig sind, sind bis zum 31. Mai 2021 zu impfen.

In Kürze werden zudem durch zunächst 100.000 zusätzliche Impfdosen auch aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen mit besonders hohen Inzidenzen ermöglicht werden. Nordrhein-Westfalen geht hier voran. Neben der Impfung von obdachlosen Personen sollen Menschen in benachteiligten Stadtteilen mit beengten Wohnverhältnissen dadurch schnell und unbürokratisch geschützt werden. Nach dem Start in Köln soll basierend auf diesen Erfahrungen das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen fixiert und forciert werden.

Ab der zweiten Maihälfte wird zudem auch für Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit zur Terminbuchung im Impfzentrum eröffnet.

Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten

Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst. Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.

Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Die Regelungen gelten seit Montag, 3. Mai 2021.

Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

  • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
  • den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Die angepassten Verordnungen werden unter www.land.nrw zur Verfügung gestellt.

Verfassungsschutz beobachtet Querdenken-Szene in Nordrhein-Westfalen

Der Verfassungsschutz wird ab sofort Teile der sogenannten „Querdenken-Szene“ in Nordrhein-Westfalen beobachten. Das sind insbesondere rund 20 regionale Gruppen der „Querdenken-Bewegung“ sowie die Gruppierung „Corona-Rebellen Düsseldorf“, da bei ihnen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der demokratiefeindlichen und sicherheitsgefährdenden Delegitimierung des Staates vorliegen. Solche Anhaltspunkte ergeben sich zum Beispiel dann, wenn sich Anhänger der Protestbewegung mit Rechtsextremisten vernetzen, gewalttätig gegen Sicherheitskräfte und staatliche Einrichtungen vorgehen oder ständig die staatlichen Schutzmaßnahmen verächtlich machen, um das Vertrauen der Menschen zu erschüttern.

Bereits seit März vergangenen Jahres hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Protestbewegungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen im Blick. Dazu gehören etwa 50 unterschiedliche Gruppierungen im Netz und in der realen Welt. Hier versammeln sich unter anderem Kritiker der Schulmedizin, Impfgegner, Esoteriker, Aussteiger, Hooligans, Reichsbürger, Rechtsextremisten, aber auch Bürgerinnen und Bürger aus vielen Teilen der Gesellschaft.

Rund 278 Millionen Euro zusätzlich für stabiles ÖPNV-Angebot in der Pandemie in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen stockt die Unterstützung aus dem millionenschweren ÖPNV-Rettungsschirm von Bund und Land weiter auf. Das Land wird vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags zusätzlich rund 278 Millionen Euro bereitstellen, um Verluste der Verkehrsunternehmen und der ÖPNV-Aufgabenträger aus dem Ticketverkauf in der Corona-Krise aufzufangen. Bereits im Juni 2020 hatte sich Nordrhein-Westfalen in einer ersten Tranche mit 200 Millionen Euro beteiligt, der Bund mit rund 478 Millionen Euro.

Neben dem Ausgleich für Verluste aus dem Ticket-Verkauf können Unternehmen und Aufgabenträger einen Ausgleich für erhöhte Ausgaben für Trennscheiben an Fahrerplätzen in Bussen und Bahnen und Trennscheiben in den Verkaufsstellen beantragen.

„Modernisierungsoffensive+“ startet – Land zündet Förder-Turbo zur Modernisierung von Wohnraum

Um Bestandsgebäude energetisch umfassend zu sanieren, barrierearmes Wohnen im Altbau zu garantieren und hochwertige Fassaden zu schaffen, startet Nordrhein-Westfalen jetzt die „Modernisierungsoffensive+“.

Bereits 25 Partner sind dem gemeinsamen Aufruf des Landes und der Wohnungswirtschaft gefolgt. An derzeit 30 Standorten überall im Land modernisieren sie mehr als 5.050 Wohnungen und bauen 900 neue Wohnungen als behutsame Nachverdichtung. Dafür werden mehr als 620 Millionen Euro investiert. Rund 340 Millionen Euro stammen aus der Wohnraumförderung. Sie sorgen dafür, dass die Mieten auch nach der Modernisierung bezahlbar bleiben. Jetzt geht die erfolgreiche Modernisierungsoffensive in die nächste Runde und wird mit einem „+“ versehen.

Weitere Informationen zur neuen „Modernisierungsoffensive+“ finden Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieten-und-eigentum/modernisierung

Bewerbungen für ein Modernisierungsvorhaben sind jederzeit möglich mit einer Projektskizze an modernisierungsoffensive@mhkbg.nrw.de.

Hintergrund zur „Modernisierungsoffensive+“

Klimaschutz: Ab Juli 2021 bietet die neue „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“ (BEG) erstmals Zuschüsse, die mit den Modernisierungsdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen kombiniert werden können. Die BEG-Zuschüsse und die Tilgungsnachlässe für die Landesdarlehen ergeben zusammen nahezu eine Verdopplung bisheriger Förderquoten. Gesucht werden Modernisierungsprojekte, die zeigen, dass die neuen Finanzierungsoptionen ehrgeizigen Klimaschutz ermöglichen.

Barrierefreiheit: Nordrhein-Westfalen unterstützt den umfassenden Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand. Für intensive Eingriffe in Bestandsgebäude in 2021 die maximale Fördersumme pro modernisierter Wohnung auf 120.000 Euro angehoben.

Fassadensanierung: Es werden Fassaden in besonderer Qualität mit einem zusätzlichen Tilgungsnachlass von 50 Prozent unterstützt. Die Fördersumme beträgt je Maßnahme maximal 250 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche. Förderfähig sind unter anderem die Dach- und Fassadenbegrünung.

Wirtschafts-Service-Portal.NRW: Digitale Verwaltungsdienste werden gebündelt und massiv ausgebaut

Ein Gewerbe anmelden, Erlaubnisse für den Betrieb einer Gaststätte oder die Tätigkeit als Versicherungsvermittler beantragen, sich in die Handwerksrolle eintragen: Services wie diese können Unternehmerinnen und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen digital nutzen und sich den Behördengang sparen. Dazu hat das Digitalministerium im Jahr 2018 das Gewerbe-Service-Portal.NRW gestartet und zunächst Gründerinnen und Gründern die Gewerbeanmeldung vom Sofa aus ermöglicht.

Nun gibt das Land den Startschuss für ein umfassendes digitales Zugangstor für die Wirtschaft und hat dazu eine weitreichende Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden, der IHK NRW und dem Westdeutschen Handwerkskammertag vereinbart. Die gemeinsame Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beschleunigt Prozesse und entlastet Unternehmen und Behörden. Zentraler digitaler Zugang ist das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW), das nun mit 31 Verwaltungsleistungen an den Start geht und bis zum Sommer um weitere 41 Services ergänzt wird.

Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung gehen 31 neue digitale Leistungen für die Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich aller Kooperationspartner an den Start. Darunter sind Online-Dienste von Handwerksunternehmen zur Eintragung in die Handwerksrolle sowie in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerke (Handwerkskammern), die Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder –berater (Industrie- und Handelskammern), die Erlaubnis für Bewachungsunternehmen (Kreisordnungsbehörden) sowie die Pfandleiherlaubnis und die Anzeigen und Erlaubnisse rund um das Gaststättengewerbe (Kommunale Ordnungsbehörden). Weitere 41 Onlinedienste folgen bis zum Sommer: Darunter sind Services wie die Veranstaltungserlaubnis z.B. für Wochenmärkte und Straßenfeste oder die Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum, etwa für Außengastronomie oder die Verlegung von Leitungen.

Darüber hinaus werden bis Ende 2022 allein im WSP.NRW rund 350 Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft als „Einer-für-Alle“-Dienst für die bundesweite Nutzung digitalisiert. Schnellstmöglich werden sowohl die medienbruchfreie Einbindung von Wirtschaftsregistern, wie beispielsweise das Handelsregister, und eine intuitive Nutzerführung umgesetzt. Unternehmen sollen ihre Daten für verschiedene Verwaltungsleistungen nur einmal eingeben müssen („Once-Only-Prinzip“).

Die bisherigen digitalen Angebote stoßen auf eine steigende Nachfrage der Wirtschaft: Waren es 2019 rund 6500 Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldungen), so kletterte die Zahl 2020 auf 26.000. Auf Basis des ersten Quartals 2021 (11.000) erwartet das Digitalministerium im laufenden Jahr eine Verdopplung.

Erfolgreicher Start der landesweiten Bibliothekssoftware: Sechs Hochschulbibliotheken mit neuem Cloud-System

Sechs Hochschulbibliotheken in Nordrhein-Westfalen haben in einem ersten Schritt erfolgreich eine landesweite cloudbasierte Bibliothekssoftware eingeführt. Bei der Cloudlösung „Alma“ handelt es sich um ein von der Firma Ex Libris entwickeltes Produkt, welches unter Federführung des Hochschulbibliothekzentrums beschafft worden ist und nun eingeführt wird. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür über die Digitale Hochschule NRW über eine Dauer von fünf Jahren mehr als zehn Millionen Euro bereit. Ziel ist, die Bibliotheksmanagementsysteme von 41 Hochschulbibliotheken in Nordrhein-Westfalen, der Zentralen Fachbibliothek für die Lebenswissenschaften sowie des Landes-Hochschulbibliothekszentrums sukzessive zu modernisieren. Die Software vernetzt die Bibliotheken untereinander und erleichtert insbesondere die Arbeitsabläufe, zum Beispiel bei der Bestellung oder der Katalogisierung. Außerdem wird mit dem neuen System die zukünftige Basis zur Verwaltung großer E-Book-Pakete gelegt, die insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie verstärkt an Bedeutung gewonnen haben.

Das Projekt zur Modernisierung der Hochschulbibliotheken wurde 2017 begonnen, nach einer Konzeptphase begann im Februar 2020 die Implementierungsphase der neuen Bibliothekssoftware, an der sich zunächst die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf, die Bibliotheken der Universitäten Bielefeld, Dortmund, Duisburg-Essen, Wuppertal und der Fachhochschule Aachen sowie das Hochschulbibliothekszentrum beteiligt haben.

Trotz der Corona-bedingten Herausforderungen konnte der ursprünglich vorgesehene Zeitplan eingehalten werden. Eine zweite Gruppe bestehend aus den Bibliotheken der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen, Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Universität Siegen, Universität Paderborn, FernUniversität Hagen, Fachhochschule Bielefeld, Fachhochschule Dortmund, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Hochschule Ruhr-West, Hochschule Bochum, Hochschule Düsseldorf, Westfälische Hochschule, Fachhochschule Münster, Fachhochschule Südwestfalen, Kunstakademie Münster, Folkwang Universität der Künste wird im Juni 2021 mit der Einführung der neuen Cloud beginnen.

Die Digitale Hochschule NRW ist ein Zusammenschluss aus 42 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive des Landes stellt das Ministerium den Hochschulen über die Digitale Hochschule NRW bis 2021 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro und danach bis auf Weiteres jeweils 35 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Innovative Projekte der Umweltwirtschaft gesucht

Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch einen neuen Förderaufruf zur Stärkung der Innovationskraft in der Umweltwirtschaft veröffentlicht. Geplant ist ein Fördervolumen von bis zu 23 Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union. Der Aufruf „InnovationUmweltwirtschaft.NRW“ erfolgt im Rahmen des REACT-Programms der EU zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Mit dem neuen Programm möchten das Land und die EU Akteure der Green Economy dabei unterstützen, sich innovativ zu positionieren und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Das neue Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der Umweltwirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen sowie Vereine, Verbände, Stiftungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Kooperationsprojekten. Projektskizzen können bis zum 13. Juni 2021 bei der LeitmarktAgentur.NRW eingereicht werden (https://www.leitmarktagentur.nrw/react-eu/innovation-umweltwirtschaft-nrw).

Im vergangenen Jahr hatte das Umweltministerium bereits fünf Millionen Euro für ein „Sonderprogramm Umweltwirtschaft“ bereitgestellt. Die ersten geförderten Projekte gab das Umweltministerium nun ebenfalls bekannt, Dabei handelt es sich um sieben Innovationsprojekte und sechs Grüne Gründungen. Die Projektideen reichen von dem Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur, über die Nutzung der Photokatalyse („künstliche Photosynthese“), die Produktion von umweltverträglichen Blattdüngern bis hin zu Rübenschnitzelburgern als veganem Fleischersatz.

Die geförderten Projekte werden in der neuen Serie „Green Practice NRW“ auf dem Webportal www.umweltwirtschaft.nrw.de vorgestellt. Los geht es mit den Rübenschnitzelburgern. Green Practice NRW zeigt ganz konkret, wie ökologischer Nutzen und ökonomischer Erfolg zusammen gehen.

Neues Zentrum für seltene Lungenerkrankungen an der Ruhrlandklinik Essen

In dieser Woche wurde der Grundstein für ein neues Zentrum für seltene Lungenerkrankungen an der Ruhrlandklinik Essen gelegt. Das Zentrum wird zukünftig Personen, die an einer seltenen Lungenerkrankung leiden, behandeln und zugleich wichtiger Forschungsstandort sein. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Neubau, der insgesamt 12 Millionen Euro kosten soll, mit rund 8,7 Millionen Euro.

Die Ruhrlandklinik ist an das Universitätsklinikum Essen angebunden und eine der größten Kliniken in Deutschland für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Lungenerkrankungen. Etwa zwanzigtausend Personen werden hier jährlich behandelt.

Innovationspreis Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 2021

Neue technologische Entwicklungen und Verfahren können Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen bei der digitalen Transformation unterstützen. Mit dem „Innovationspreis Handwerk“, der in diesem Jahr zum zweiten Mal verliehen wird, will Nordrhein-Westfalen die besten Ideen auszeichnen: Der mit jeweils 10 000 Euro dotierte Preis wird vergeben an einen herausragenden Betrieb mit weniger als zehn Beschäftigten sowie an ein Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Bewerben können sich vom 6. Mai bis zum 16. Juli 2021 Betriebe, die bei einer Kammer in Nordrhein-Westfalen in der Handwerksrolle eingetragen sind. Gewürdigt werden Unternehmen, die technologische Neuerungen einführen und umsetzen oder innovative Verfahren und Lösungsstrategien entwickeln. Das können Produkte oder Dienstleistungen mit neuen oder deutlich verbesserten Eigenschaften sein, verbesserte Produktions- oder Vertriebsmethoden, aber auch neue Organisationsmethoden. In diesem Jahr sollen zudem kreative Lösungen im Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Umsetzung der digitalen Transformation im Handwerk in die Bewertung einfließen. Über die besten Ideen entscheidet eine vom Wirtschaftsministerium und dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) eingesetzte Jury.

Informationen zur Bewerbung unter: www.wirtschaft.nrw/innovationspreis-handwerk  oder www.whkt.de/innovationspreis2021