Neue „Inzidenzstufe 0“ hebt den Großteil der bestehenden Coronamaßnahmen auf

Die NRW-Koalition passt die Coronaschutzverordnung an. Angesichts landesweit weiterhin niedriger Inzidenzzahlen und der deutlich abnehmenden Zahl schwerer Krankheitsverläufe, Krankenhauseinweisungen und Intensivbehandlungen wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt. Diese Stufe gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Dann können der Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie aufgehoben werden.

Mit der neu eingeführten Inzidenzstufe 0 sieht die Coronaschutzverordnung ab 9. Juli nunmehr 4 Stufen vor:

Stufe 0
Inzidenz 0-10
Stufe 1
Inzidenz 10,1 ≤ 35
Stufe 2
Inzidenz 35,1-50
Stufe 3
Inzidenz ≥ 50
Kontakt-
beschrän-
kungen
Keine Beschränkungen

Mindestabstände als Empfehlung

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten;
außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten
Außerschulische
Bildung
Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen ohne Maske am
festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan

Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test

Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test

Musikunterricht mit Gesang/Blasinst-
rumenten innen mit 5 Personen

Kinder-/
Jugend-
arbeit
Bei Ferienfrei-zeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots, bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des An-gebots, ansonsten keine Einschränkungen mehr Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test

Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test

Ferienangebote und Ferienreisen mit Test

Kultur Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen

Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

Besuch von
Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)

Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08.
zulässig

Veranstaltungen
außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmusternicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten

ab 27.08.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten

Museen usw. ohne Termin

Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrett-muster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrett-musternicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
Sport Sportausübung ohne Beschränkungen

Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.

Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität.

Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test

Außen über 1.000 bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 1: Innensport ohne Test

ab 27.08.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test; Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität.

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test

Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test

Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen

Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test

Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitz-plan, ohne pro-zentuale Kapazi-tätsbegrenzung

Freizeit Keine
Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben
(wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test
Freibäder ohne Test
Bordelle usw. mit TestClubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 250 Personen mit Test

ab 27.08.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Disko-theken auch Innen-bereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test

Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test

Freibäder für Sportbetrieb mit Test

Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Einzelhandel Wegfall der flächenmäßigen Begrenzungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt), Maskenpflicht bleibt bestehen Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist) Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm (betrifft nur Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist)
Messen/
Märkte
Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt) ab 27.08.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-elementen ohne Test Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig Messen und Ausstellungen mit Personen-begrenzung und Hygienekonzept
Tagungen/
Kongresse
Keine Beschränkungen außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test außen und innen bis zu 500 Teil-nehmer mit Test
Private Veranstaltungen Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden  weiter beachtet werden. außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test außen bis zu 100,
innen bis zu 50 Gäste mit Test
Partys Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen. Bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Test und Rückverfolgbarkeit
Große Festveranstaltungen Mit Test erlaubt
(wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)
ab 27.08.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung
Gastronomie Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen
Tischen;Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt)
oder Maske
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test Außengastronomie ohne Test
Öffnung von
Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)
Öffnung Außen-gastronomie mit Test und Platz-pflicht

Wegfall
Umkreis-
Verzehrverbot

Beherbergung/
Tourismus
Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 Busreisen ohne
Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen
volle gastronomische Versorgung für private Gäste „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test
Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht aus-schließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen