Förderprogramm in Höhe von 90,4 Millionen Euro für mobile Luftfilter in Schulen und in Kitas

Die Verbesserung des Schutzes an Schulen in Nordrhein-Westfalen hat für die Landesregierung und die Abgeordneten im Landtag weiterhin höchste Priorität. Deswegen freut es mich, dass jetzt unsere NRW-Koalition aus CDU und FDP gemeinsam mit dem Bund ein weiteres Förderprogramm für Schulen sowie Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus startet. Insgesamt stehen für den Einbau von mobilen und effizienten Lüftungsanlagen 90,4 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Aus dem NRW-Rettungsschirm kommen 48,2 Millionen Euro, der Bund steuert weitere 42,2 Millionen Euro hinzu.

Durch die gemeinsam freigegebenen Finanzmittel ist für die Kommunen eine 100 %-Finanzierung gewährleistet. Die Förderung kann laut Vorgaben des Bundes für gemeinschaftlich genutzte Räume der sogenannten „Kategorie 2“ beantragt werden. Damit sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit gemeint, in denen keine raumlufttechnische Anlage vorhanden ist sowie die Fenster nur kippbar oder Lüftungsklappen zu klein sind. Antragsberechtigt sind nach Vorgaben des Bundes Träger von Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren.

Da die Antragstellung auch rückwirkend möglich ist, können die Schulen und Kitas die Lüfter bereits jetzt bestellen, damit sie zu Beginn des neuen Schuljahrs installiert sind. Für die genaue Umsetzung der noch nicht veröffentlichten Landes-Förderrichtlinie wird sich NRW-Ministerin Ina Scharrenbach in den nächsten Tagen mit den Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh in Verbindung setzen.

Mit dem neuen Lüftungsprogramm haben wir besonders unter 12-jährige Schülerinnen und Schüler im Blick, die auf absehbare Zeit keine Impfmöglichkeit erhalten werden. Die mobilen Luftfiltergeräte sind neben den bewährten und unverzichtbaren Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ein weiterer wichtiger Baustein, um die Betreuung unserer Kinder in den Schulen und Kitas auch während einer möglichen vierten Welle sicherzustellen.

Das NRW-Sonderprogramm ergänzt eine Förderung des Bundes, mit der Kommunen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen bestehende Klima- und Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten so um- und aufrüsten können, dass sie coronagerecht sind.

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm können hier abgerufen werden:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen_neu/Umruestung_Aufruestung/umruestung_aufruestung_node.html