Initiative „Wiedereinstieg NRW“ bei Langzeitarbeitslosigkeit

Aufgrund der Coronakrise ist die Aussicht auf einen Arbeitsplatz für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen schwerer geworden. Insbesondere Langzeitarbeitslose spüren deutlich die Folgen der Pandemie. Im September 2021 gab es 330.398 langzeitarbeitslose Menschen in NRW und damit über 88.227 (36 %) mehr als vor der Pandemie (September 2019: 242.171). Wir in der NRW-Koalition gehen dieses Problem an, hierzu werden rund 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen zu schaffen und sie schnell wieder in Arbeit zu bringen.

Die Initiative „Wiedereinstieg NRW“ unterstützt mit insgesamt vier Förderprogrammen gezielt Betriebe, die langzeitarbeitslosen Menschen einen Wiedereinstieg in die Beschäftigung ermöglichen möchten.

Die Förderaufrufe setzen an unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Stellschrauben an:

  • Die Aktion „10.000 Perspektiven“ setzt mittels einer Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 € pro neu eingestellter Person einen Anreiz, auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten Menschen mit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen. Mit der Einarbeitungspauschale wird bei Neueinstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen die besonders zeitaufwändige Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie gefördert.

 

  • „100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ werden im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Schaffung neuer Beschäftigungschancen gesucht. Ziel ist die Förderung und Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle, durch die langzeitarbeitslosen Menschen eine dauerhafte Beschäftigung aufnehmen können. Die Geschäftsfelder sollen einem Bezug zur Digitalisierung oder zum Klimaschutz aufweisen. Bereits zur Antragstellung muss mindestens ein Arbeitsplatz für einen langzeitarbeitslosen Menschen geschaffen werden. Mit bis zu 50.000 € je Projekt werden in einer ersten Phase 50 solcher unternehmerischen Vorhaben gefördert.

 

  • Die „aufsuchende Stabilisierungsberatung“ als neues landesweites Angebot unterstützt ehemalige Arbeitslose und ihre neuen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Integration in den Betrieb und bei innerbetrieblichen und persönlichen Herausforderungen. Einer erneuten Arbeitslosigkeit wird durch die Beratung gezielt entgegengewirkt und Beschäftigungsverhältnisse werden dauerhaft stabilisiert.

 

  • Mit der „Kooperativen Beschäftigung (KoBe)“ wird die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nordrhein-Westfalen flankiert. Gefördert werden Kooperationen von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen mit Unternehmen der Privatwirtschaft. Durch die Kooperationen sollen die Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung von ehemaligen Langzeitarbeitslosen im Rahmen einer Beschäftigung nach § 16i SGB II verbessert werden. Die Frist für den Aufruf ist bereits abgelaufen und die ausgewählten Projekte können zum 1. Oktober 2021 starten.

 

Weitere Informationen zu den Förderaufrufen sowie zum Antragsverfahren sind auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter: www.mags.nrw/esf-aufrufe abrufbar.

Hintergrund:

Weitere Informationen zur Initiative REACT-EU sind unter Informationen zur Initiative REACT-EU der Europäischen Union – Einsatz in Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw) nachzulesen.