NRW-Fahrplan für den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien

Für den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien plant unsere NRW-Landesregierung weitere Lockerungen bei der Maskenpflicht an den Schulen. Ab der zweiten Woche nach den Herbstferien müssen die Schülerinnen und Schüler im Unterricht an den Sitzplätzen keine Maske mehr tragen. Eine Maskenpflicht besteht ab dem 2. November nur noch im übrigen Schulgebäude. Da sich immer mehr Schülerinnen und Schüler impfen lassen und die Zahl der Corona-Infektionen an den Schulen weiter zurückgeht, sind diese von unserer Landesregierung nun festgelegten Rahmenbedingungen eine gute Entscheidung und ein weiterer Schritt in Richtung mehr Normalität. Sowohl die Schulverwaltungen, als auch Eltern und Kinder erhalten so Planungssicherheit für den Start nach den Herbstferien in Nordrhein-Westfalen.

Da wir aber immer noch sehr vorsichtig sein müssen, sind weiterhin flächendeckende Testungen an den Schulen nötig. Ab dem zweiten Schultag werden die in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen üblichen Tests bis zu den Weihnachtsferien fortgeführt. Dies gilt für die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal, die nicht geimpft oder genesen sind. Durchgeführt werden dann sowohl Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.

Da sie nicht wie üblich regelmäßig in den Schulen getestet werden, benötigen Schülerinnen und Schüler während der Herbstferien einen zusätzlichen negativen Test, wenn sie an 3G-Veranstaltungen teilnehmen wollen. Dieser kann zum Beispiel in vielen Apotheken gemacht werden. Die dort erhältlichen Bürgertests sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weiterhin kostenfrei.

Die beste und sicherste Maßnahme, um möglichst schnell wieder zu einem normalen Schulbetrieb zurückzukehren, ist allerdings immer noch die Impfung.