Digitalstrategie Schule NRW: Förderrichtlinie für zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler in Kraft

Aktuell wurde die „Digitalstrategie Schule NRW“ vorgestellt, mit der in Nordrhein-Westfalen rund zwei Milliarden Euro innerhalb von fünf Jahren bis 2025 in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien investiert werden. Davon entfallen 184 Millionen auf ein zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, von denen 112 Millionen Euro von der Europäischen Union als Reaktion auf die Covid19-Pandemie aus dem Aufbauprogramm REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) finanziert werden.

Damit soll es Schulträgern ermöglicht werden, an Schulen in sozial benachteiligten Lagen alle Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Die Förderrichtlinien der Landesregierung für dieses zweite Ausstattungsprogramm sind nun in Kraft getreten und veröffentlicht.

Die Schulträger können nunmehr die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel (Budgets) für ihre in den Förderrichtlinien vorgesehenen Schulen mit nur einem Antrag auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern auf Dauer leihweise zur Verfügung gestellt. So wird sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler an digitalen Unterrichtsformaten und -inhalten teilnehmen können.

Im Rahmen des zweiten Ausstattungsprogramms aus Landes- und aus REACT-EU-Mitteln wird die Anschaffung mobiler Endgeräte wie Laptops und Tablets mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Ein Eigenanteil durch die Schulträger ist nicht zu erbringen. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinien gilt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 18. März 2021. Damit können alle durch Schulträger getätigten Beschaffungen für die berücksichtigten Schulen ab diesem Zeitpunkt gefördert werden. Die Mittel für die Förderprogramme aus Land und EU können von den Schulträgern bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden. Die Beschaffungen müssen bis zum 31. Dezember 2022 bei den Bezirksregierungen abgerechnet werden.

Durch das zweite Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler erhalten auf der Grundlage sozialer Faktoren in Anlehnung an den Schulsozialindex besonders belastete allgemeinbildende Schulen sowie Förderschulen, Weiterbildungskollegs und bestimmte Bildungsgänge an den Berufskollegs eine digitale Vollausstattung mit mobilen digitalen Endgeräten. Rund 370.000 Schülerinnen und Schüler werden davon profitieren.

Gleichzeitig können die Schulträger Mittel aus der Zusatzvereinbarung „IT- Administration“ zum Digitalpakt Schule in Höhe von 105 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Damit können sie Personal für Wartung und technische Unterstützung finanzieren.

Mit der „Digitalstrategie Schule NRW“ hat Nordrhein-Westfalen ein Gesamtkonzept seiner schul- und bildungspolitischen Ziele, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten für das „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ vorgelegt. Sie nimmt in besonderer Weise die Weiterentwicklung von Schule und Modernisierung von Unterricht hin zu einer zeitgemäßen Bildung in den Blick. Ein wichtiges Handlungsfeld dieser Digitalstrategie ist der Zugang zu digitalen Medien und digitaler Infrastruktur, der in Nordrhein-Westfalen geschaffen und sichergestellt werden muss.

Weitere Informationen zur Digitalstrategie finden Sie im Bildungsportal und über das Aufbauprogramm REACT-EU auf www.efre.nrw/react.eu.

Bild: Kirchner/Wahlkreisbüro