NRW passt die Coronaschutzverordnung an und ermöglicht umfangreiche Öffnungsschritte

Die gemeinsamen Anstrengungen der vergangenen Monate haben sich ausgezahlt: Weil die Menschen in unserem Land verantwortungsvoll die nötigen Einschränkungen mitgetragen und eingehalten haben, sind wir gut durch die Omikron-Welle gekommen. Jetzt können wir weitere und umfangreichere Öffnungsschritte wagen. Unsere Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um. Die neuen Regelungen treten bereits am heutigen Samstag, 19. Februar in Kraft.

In einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung entfallen mit Inkrafttreten der Verordnung ab Samstag die persönlichen Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen im privaten Bereich. Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen blieben dagegen zunächst noch bestehen.

Darüber hinaus werden die 2G-Zugangsbeschränkungen im gesamten Einzelhandel aufgehoben, abgesichert durch Basisschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese ist verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem ist künftig unter anderem die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wieder unter den Maßgaben von 3G möglich, gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.