Innenminister muss über die gravierenden Folgen des Stärkungspakt-Gutachten im Kommunalausschuss berichten

Der sogenannte Stärkungspakt der rot-grünen Landesregierung entpuppe sich „immer mehr zum Rückschlag für die Konsolidierungsanstrengungen der Städte und Gemeinden“, sagte der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, nach dem Bekanntwerden des neuen Gutachtens zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Über die Folgen soll Innenminister Jäger im nächsten Kommunalausschuss berichten. Als Folge des Gutachtens müssten die Stärkungspakt-Kommunen weitere jährliche Mindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich in Kauf nehmen. „Es ist ein Treppenwitz, wenn die Stärkungspakt-Kommunen nach dieser Expertenberechnung rund 170 Millionen Euro verlieren können. Das wäre die Hälfte des Geldes, die das Land diesen Kommunen gibt. So wird der Stärkungspakt zur lächerlichen Veranstaltung.“

Kuper: „Die Auswirkungen des neuen GFG-Gutachtens zeigen, dass die Landesregierung es versäumt hat, eine Abstimmung zwischen dem GFG und dem Stärkungspakt herbeizuführen. Gutachten und GFG passen hinten und vorne nicht zusammen. Leidtragende dieser Chaospolitik sind einmal mehr die Kommunen.“ Aus Sicht der CDU-Fraktion müsse eine Gesamtreform der Kommunalfinanzen angegangen werden. „Wir brauchen ein verständliches, transparentes und gerechtes GFG, anstatt nur an ein paar Stellschrauben des Gemeindefinanzausgleichs zu drehen, bei dem auch der Stärkungspakt berücksichtigt wird.“ Wie bedeutsam eine Weiterentwicklung des GFG sei, zeige sich auch anhand der Veränderungen im kreisangehörigen Raum: Durch die Gemeindefinanzierungsgesetze 2011 bis 2013 wurden mehr als 375 Millionen Euro zu Lasten des kreisangehörigen Raums umverteilt.

Bedenkenswert ist aus Sicht der CDU-Fraktion zum Beispiel die Empfehlung, einen größeren Ansporn zum eigenen wirtschaftlich erfolgreichen Handeln zu schaffen. „Wir werden die neuen Vorschläge sorgfältig prüfen, pochen aber weiter darauf, dass die Kommunalfinanzierung des Landes aus einem Guss erfolgen muss“, stellte Kuper fest. „Der kommunale Finanzausgleich muss den Solidaritätsgedanken enthalten, darf aber nicht die Kommunen bestrafen, die gute Arbeit vor Ort leisten.“