24 März Vorschulische Sprachförderung – André Kuper
Vorschulische Sprachförderung – André Kuper:
„Die Sprachförderung in der Kita-Zeit ist dringend notwendig“
Zum Schuljahr 2028/29 wird eine verbindliche vorschulische Förderung für Kinder eingeführt, die nicht über ausreichende Sprachkompetenzen verfügen. Dazu wird die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr vorgezogen.
Darüber informiert André Kuper und ergänzt: „Im Frühjahr 2028 werden erstmals landesweit alle Kinder nach einem einheitlichen Standardverfahren auf ihre Sprachkompetenz getestet. Der entsprechenden Gesetzentwurf liegt dem Landtag vor.
André Kuper auch: „Sprache ist der Schlüssel zu Wissen, Teilhabe und Chancengleichheit. Mittlerweile fast jedes dritte Kind in NRW hat diesen Schlüssel nicht und zeigt bei der Schuleingangsuntersuchung, dass es die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht. Mit dem Gesetzentwurf geht das Land einen notwendigen, richtigen Schritt und schafft Verbindlichkeit. Das Konzept ist kein Gegenmodell zur Kita, sondern eine Ergänzung – und es ist kein singuläres Modell, sondern lehnt sich an das erfolgreiche Modell aus Hessen an.“
Die ABC-Klassen setzten früher und verbindlicher an als das bisherige System. Frühzeitige, gezielte Sprachförderung wirke langfristig auf die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Mädchen und Jungen.
Die Kosten für Lehrerstellen, Räume, digitale Ausstattung und Schülerbeförderung sind beträchtlich. André Kuper: „Klar ist, wer bestellt, bezahlt – sprich die Kosten trägt das Land.“
Mit den verbindlichen ABC-Klassen würde ein ein starkes Signal für mehr Chancengerechtigkeit von Anfang an gesetzt. Entscheidend sei, dass alle Kinder die Chance auf eine frühzeitige Förderung erhielten und sie die sprachlichen Kompetenzen entwickeln würden, die sie für einen erfolgreichen Schulstart bräuchten.