Ehrenamtliches Rettungsdienst- und Katastrophenschutzsystem muss gesichert werden

Kreis Gütersloh „Viele ehrenamtlich engagierte Helferinnen und Helfer stellen den Katastrophenschutz und die Notfallversorgung gerade hier im Kreis Gütersloh dauerhaft sicher. Dieses bewährte System darf nicht zerschlagen werden“, fordert jetzt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete André Kuper. „Deshalb muss eine Bereichsausnahme von der Vergabepflicht im neuen Rettungsdienstgesetz NRW umgesetzt werden, um das bewährte System aus Rettungsdienst und Katastrophenschutz in NRW dauerhaft rechtlich abzusichern“, erklärte Kuper heute. Die Landesregierung habe erst kürzlich klargestellt, dass sie weder im Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes noch generell eine Bereichsausnahme in NRW für den Rettungsdienst schaffen will. Die CDU-Landtagsfraktion möchte per Gesetz künftig geregelt wissen, dass am bewährten System nichts geändert wird. Würde die aktuelle Vorgabe, nach der die EU-Rechtssprechung greift, Bestand haben, müssten auch regionale Arbeitsbelange des Rettungswesens europaweit ausgeschrieben werden. „Und das bedeutet in letzter Konsequenz das Aus für unsere ambitionierten, engagierten und fachkompetenten Hilfsdienste wie beispielsweise die Malteser, das DRK oder auch die Johanniter.“

 

Der Abgeordnete weiter: „Derzeit ist es gerade bei uns im ländlichen Raum noch selbstverständlich und eine rundum gute Sache, dass der Rettungsdienst und der Katastrophenschutz flächendeckend eine hohe Einsatzqualität gewährleisten.“ Dabei stützten sich die Träger von Rettungswachen in vielen Fällen auf ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der privaten und öffentlichen Organisationen. Zahlreiche Verantwortliche aber, die bisher ihren Rettungsdienst über Hilfsorganisationen und im Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen organisiert haben, seien verunsichert und hätten angesichts des rot-grünen Erlasses des Landes aus dem Jahr 2010 den Rettungsdienst erstmals ausgeschrieben oder diesen kommunalisiert.

 

„Wenn das so weitergeht, fallen für viele Ehrenamtliche in unserer Region nicht nur Übungs- und Fortbildungsmöglichkeiten weg, sondern es werden gewachsene und gut funktionierende Strukturen etwa bei den Sanitätsdiensten im Rahmen von Volks-, Schul-, oder Stadtfesten oder Fußballspielen komplett zerschlagen. Und das wäre zutiefst bedauerlich“, verdeutlicht Kuper die Situation. Die Organisation des Katastrophenschutzes, dessen Teil der Rettungsdienst ist, liege in der Hoheit jedes einzelnen Bundeslandes. „Die Landesregierung darf die ehrenamtlichen Strukturen nicht weiter zerschlagen. Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes muss für Planungssicherheit bei allen haupt- und ehrenamtlich Betroffenen und nicht für noch mehr Verunsicherung sorgen.“