Unter Rot-Grün hat Geldwäsche in NRW freie Fahrt

Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert, dass die rot-grüne Landesregierung an ihren Plänen festhalten will, Kontroll- und Aufsichtspflichten nach dem Geldwäschegesetz im so genannten Nichtbankensektor auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. „Unter SPD und Grünen hat die Geldwäsche in NRW freie Fahrt. Nach den Plänen der Landesregierung sollen künftig bei rund 46.000 gefährdeten Betrieben lediglich 200 Stichproben pro Jahr durchgeführt werden. Das sind gerade einmal 0,4 Prozent. Mir ist vollkommen schleierhaft, wie Wirtschaftsminister Duin eine wirksame Geldwäschebekämpfung erreichen will, wenn kaum Kontrollen stattfinden“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, André Kuper.

 

Der CDU-Kommunalexperte erinnert zudem daran, dass die Beschäftigten der örtlichen Ordnungsbehörden für die hochspezielle und wichtige Aufgabe der Bekämpfung von Geldwäsche nicht ausgebildet worden seien. „Personal, das normalerweise Knöllchen verteilt, Verkehrsschilder aufstellt oder Parkausweise ausstellt, soll nun etwa den Finanzströmen der organisierten Kriminalität nachjagen. Das kann es nicht sein. Hier müssen Behörden die Kontrolle übernehmen, die dieser Aufgabe auch gewachsen sind. Wenn Rot-Grün stattdessen an seinen Plänen festhält, wird die Geldwäsche in NRW weiter voranschreiten“, sagt Kuper.