Erster Tag der Anhörung zum Thema der schulischen Inklusion

Der heutige Tag stand ganz im Zeichen der Anhörung der Sachverständigen zum Thema „Inklusion“

Stagnation statt Inklusion: Experten üben massive Krit

Die CDU-Landtagsfraktion sieht sich in ihrer Kritik am rot-grünen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion bestätigt. „Der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes weist zahlreiche Mängel auf und ist unzureichend. Das hat die heutige Anhörung der Sachverständigen im Landtag erneut deutlich gemacht. Die Pläne der Landesregierung führen nicht zur Inklusion, sondern zur Stagnation.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat Recht, wenn er sagt: ‚Unter diesen Voraussetzungen wird das gemeinsame Lernen behinderter und nicht-behinderter Kinder nicht gelingen‘. Rot-Grün muss hier schleunigst nachbessern. Denn das gemeinsame Ziel der Inklusion ist zu wichtig. Es darf nicht mit unausgereiften Konzepten und Rechtsunsicherheiten vor die Wand gefahren werden“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, André Kuper.

Die Liste der Mängel, die die Experten dargestellt hätten, sei lang. Kuper: „Der Gesetzentwurf beinhaltet keine verlässlichen Grundlagen für die Finanzierung und für eine komfortable Lehrerausstattung – etwa eine Zusage für die Doppelbesetzung in inklusiven Klassen. Es gibt keine Vorgaben für eine ausreichende Vorbereitung der Lehrerinnen und Lehrer. Ebenso fehlt es an einem Rechtanspruch zur Inklusion sowie zufriedenstellende Möglichkeiten der Elternberatung.

Ein echtes Elternwahlrecht besteht weder für die Förderschule noch für inklusive Beschulung. Das alles zeigt wieder einmal: Entgegen der eigenen Ankündigungen lässt Rot-Grün zahlreiche Kinder in NRW zurück – und mit ihnen die Eltern, Schulen und Lehrer.“