Rot-grün lehnt Finanzverantwortung für die Inklusion ab

Nach der massiven Kritik der Sachverständigen am Gesetzentwurf der Landesregierung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz („Inklusiver Schulunterricht“) hat die CDU-Landtagsfraktion mit einem Antrag (Drucksache 16/3233) die Landesregierung aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen.

André Kuper: „Die rot-grüne Landesregierung hat im Gesetz getrickst, um den Kommunen die Kosten für die Inklusion aufzubürden. Die unabhängigen Experten hatten den Gesetzentwurf wegen der Nichtbeachtung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) als verfassungswidrig abgelehnt. Die Finanzverantwortung für den schrittweise ab dem Schuljahr 2014/15 geplanten Rechtsanspruch behinderter Schüler auf inklusiven Schulunterricht wird durch die Landesregierung verleugnet.“

Daher fordert die CDU-Landtagsfraktion, dass die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zurückzieht und schnellstmöglich einen neuen und verbesserten Entwurf für ein 9. Schulrechtänderungsgesetz vorlegt, um allen Betroffenen Rechtssicherheit zu geben. Bei der Einzelabstimmung im Plenum über den Antrag der CDU wurde dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten abgelehnt.