Kinderfeuerwehren können wichtiger Beitrag zur Nachwuchsförderung für die ehrenamtlichen Löschzüge sein

Erneute Bewegung in der Diskussion über die Ermöglichung der Gründung so genannter Kinderfeuerwehren sehen die CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper und Ursula Doppmeier. „Nachdem SPD und Grüne erst gesagt haben, dass sie den Entwurf ablehnen wollen, gibt es eine neue Entwicklung“, berichten die Abgeordneten aus dem Kreis Gütersloh: Auf Antrag der CDU wurde die endgültige Entscheidung im Landtag vertagt, um weitere Gespräche führen zu können. „Wir wollen eine gute und verlässliche gesetzliche Grundlage für die Nachwuchsförderung bei der Freiwilligen Feuerwehr im Kreis Gütersloh schaffen. Die Kinderfeuerwehren wären hierfür ein wichtiger Beitrag. Rot-Grün und damit auch Hans Feuß und Wibke Brems sollten im Interesse unserer Feuerwehren den Weg dafür frei machen. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen warten sie händeringend auf eine Gesetzesänderung“, erklären die CDU-Landtagsabgeordneten.

Heute ist erst mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres der Eintritt in die Jugendfeuerwehr möglich. Die CDU-Gesetzesinitiative sieht vor, diese Grenze auf sechs Jahre zu senken. „Niemand muss eine Kinderfeuerwehr gründen, aber wir wollen es der Feuerwehr ermöglichen, wenn es gewünscht ist. Im Alter von zehn Jahren haben sich viele Kinder bereits für eine Betätigung in anderen Vereinen und Institutionen entschieden. Hier haben die Feuerwehren bislang ganz klar einen Nachteil. Wir wollen diesen Nachteil beseitigen, damit auch die Feuerwehr in den Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh ihre Nachwuchsarbeit in Zukunft erfolgreich fortsetzen können. Dazu muss u.a. der bislang fehlende gesetzliche Versicherungsschutz gewährleistet werden“, sagt André Kuper.

Er spricht sich zugleich gegen eine bürokratische Überfrachtung des Gesetzes aus: „Die SPD will etwa pädagogische Konzepte von oben herab im Gesetz verordnen. Dabei ist es viel sinnvoller, hier bei uns in den Feuerwehren selbst zu entscheiden, was die Kinder aktuell interessiert und was umsetzbar ist. Pädagogische Konzepte haben nichts in einem Gesetz zu suchen, sondern müssen von den Beteiligten vor Ort erarbeitet werden.“