Kanal-TÜV: Rot-Grüne Rechtsverordnung kommt die Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen

Mit Unverständnis und massiver Kritik hat der direkt gewählte CDU-Landtagsabgeordnete André Kuper auf die Verabschiedung der „Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw“  reagiert. Hinter dem bürokratischen Begriff verbirgt sich die Durchführungsverordnung zur Dichtheitsprüfung. Der NRW-Landtag hatte bereits Ende Februar 2013 mit rot-grüner Mehrheit die Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Nun soll die konkrete Umsetzung geregelt werden.

Betroffen sind vor allem Einwohner der landesweit 400 Wasserschutzgebiete in NRW. Die Neuregelung sieht vor, dass Häuser, die vor 1965 in Wasserschutzgebieten errichtet wurden, bis Ende 2015 auf undichte Kanäle geprüft werden müssen. Häuser, die danach errichtet wurden, müssen bis Ende 2020 geprüft werden.

Gleichzeitig wird es auf NRW-Ebene einen bunten Flickenteppich geben, denn Rot-Grün hat darüber hinaus den 396 Stadträten die Möglichkeit gegeben, dass eine Dichtheitsprüfung auch für die restlichen, außerhalb eines Wasserschutzgebietes gelegenen, Privatgrundstücke durch eine städt. Satzung zur Pflicht gemacht werden kann.

Für den kommunalpolitischen Sprecher André Kuper geht das „traurige Kapitel Zwangskanalprüfung“ damit in die nächste, entscheidende Runde: „Mit der Verordnung wird nun realisiert, was SPD und Grüne mit dem Landeswassergesetz beabsichtigt haben. Entgegen jeder schönklingenden Beteuerung werden bei uns im Kreis Gütersloh zahlreiche Hausbesitzer in den Wasserschutzzonen unter Generalverdacht gestellt. Sie müssen die Dichtheitsprüfung erledigen und aus eigener Tasche bezahlen. Für Kontrolle und eine spätere Sanierung können mühelos mehrere tausend Euro fällig werden.“

Bei dem Gesetzesvorhaben handelt es sich um einen vorsätzlichen Wortbruch der SPD. Noch im Landtagswahlkampf 2012 hatte SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unmissverständlich im Hinblick auf die Zwangsprüfung versprochen: „Ein- und Zweifamilienhäuser würde ich erst einmal davon ausnehmen.“ (Mindener Tageblatt vom 24. April 2012).

„Nach wie vor gibt es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass von privaten Abwasserleitungen eine Gefahr für die Verunreinigung des Grundwassers ausgeht. Rot-Grün bevormundet und regelt zulasten vieler Betroffener“, sagte Kuper. CDU und FDP hatten dagegen ein bürgerfreundliches Konzept zur Dichtheitsprüfung vorgelegt: „Abwasserrohre müssen dicht sein. Zugleich setzen wir auf die Eigenverantwortung. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass eine Prüfung von privaten Abwasserkanälen nur dann durchgeführt werden muss, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie undicht sind. Doch dieses Konzept wurde von Rot-Grün abgelehnt.“