Aktuelles aus dem Landtag

Die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Kommunalausschusses umfasste 17 Punkte und zusätzlich noch eine Anhörung.
Ausgedruckt waren das, bei doppelseitigem Druck, sage und schreibe sechs cm Papier!

Hier verweise ich auszugsweise nur auf die wichtigsten Punkte:

1. Anhörung zu wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen

Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und Bürger, weil sie zu fünf- oder sechsstelligen Straßenbaubeiträgen herangezogen werden. Diese Summen bringen manchen Anlieger in finanzielle Existenznöte.

Damit sich die tatsächlich immense finanzielle Belastung besser verteilt,
habe ich zusammen mit meiner Fraktion vorgeschlagen, dem Vorbild anderer Bundesländer zu folgen und sogenannte „wiederkehrende Straßenbaubeiträge“ zu ermöglichen.

Nach diesem Modell zahlen alle Grundstückseigentümer, sofern ihre Kommune das Modell übernimmt, einen geringen jährlichen Betrag. In der Regel sind das 80 – 120 Euro für Straßenbaubeiträge. Somit müssen nicht auf einmal solch große Beträge wie bislang aufgebracht werden, wenn „ihre“ Straße grundlegend saniert wird.

Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass noch viele Fragen zu klären sind, dass dieses Modell aber grundsätzlich begrüßt wird, um die Bürgerinnen und Bürger vor hohen Einmalbelastungen zu schützen.

2. Allein an den ersten vier Tagesordnungspunkten wurde wieder einmal die ganze katastrophale Finanzpolitik einschließlich der Kommunalfinanzen in NRW deutlich:

  • Stärkungspaktgesetz (darin enthalten ist der Kommunal-Soli)
  • Einheitslastenabrechnungsgesetz (die Kommunen erhalten zu viel gezahlte Gelder für die deutsche Einheit zurück)
  • Nachtragshaushaltsgesetz (von Sparen nach wie vor keine Spur)
  • Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 (die Finanzausstattung der Kommunen wird nach wie vor nicht substantiell verbessert; die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden nach wie vor finanziell stark benachteiligt)

3. Das Bildungs- und Teilhabepaket

Die Landesregierung weigert sich nach wie vor, die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nach tatsächlichem Bedarf an die Kommunen weiterzuleiten (sog. „Spitzabrechnung“).

Stattdessen erhalten die kreisfreien Städte und die Kreise in NRW Gelder entsprechend der Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte.

Davon profitieren im Ergebnis die Kommunen die viele Anspruchsberechtigte haben die Mittel aber nicht nutzen bzw. nicht voll abschöpfen.

Der Kreis Gütersloh hat eine relativ geringe Zahl von Anspruchsberechtigten, die aber die Angebote sehr stark nachfragen und somit zahlen wir als Kreis wieder einmal oben drauf.

Die komplette Tagesordnung finden Sie hier: http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME16-484.html