CDU steht für kommunale Selbstverwaltung statt Zentralismus

Die rot-grüne Landesregierung will den Kommunen in NRW die Entscheidungsfreiheit nehmen, ob sie einen Integrationsrat oder einen Integrationsausschuss einrichten. Die CDU-Landtagsfraktion fordert SPD und Grüne auf, von diesem Plan Abstand zu nehmen. Sie hat einen Änderungsantrag (Drucksache 16/4653) zum rot-grünen Gesetzentwurf eingebracht, der heute im Landtag abschließend debattiert werden soll.

„SPD und Grüne müssen die kommunale Selbstverwaltung ernst nehmen, anstatt sie mit zentralistischer Bevormundung immer weiter auszuhöhlen. Ob Integrationsrat oder Integrationsausschuss: Die Verantwortlichen vor Ort wissen am besten, welche der beiden Möglichkeiten für die optimale politische Beteiligung der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte am besten ist“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper.

Integrationsräte und Integrationsausschüsse nähmen in den Kommunen in NRW eine wichtige und unverzichtbare Brückenfunktion zwischen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und der „alteingesessenen“ Bevölkerung wahr.

Dazu merkt der Kommunalpolitische Sprecher André Kuper an: „Wir setzen uns für starke politische Partizipationsmöglichkeiten der Migrantinnen und Migranten ein. Die Voraussetzungen dafür vor Ort sind dabei so vielfältig wie die Menschen in unserem Land. In nahezu jeder Kommune sind der Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung, die Zusammensetzungen der Ethnien und auch der Anteil der Spätaussiedler unterschiedlich. Deshalb ist es vollkommen irrsinnig, von Düsseldorf aus allen Kommunen ein zentralistisches Organisationsmodell vorzuschreiben. Unsere Kommunen brauchen möglichst viel Entscheidungsspielraum – und keine rot-grüne Bevormundung.“

16 Kommunen in NRW hätten sich für das Modell des Integrationsausschusses entschieden. Diese Entscheidung dürfe der Landesgesetzgeber nicht zunichtemachen.

Hier können Sie den Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion nachlesen: Änderungsantrag für das Plenum vom 18.12.13 zur Beschlussempfehlung des Ausschusses (Drs. 16/4569): „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“