Landtag bekräftigt parteiübergreifend Forderung nach einer umgehenden Kostenerstattung bei der Eingliederungshilfe

Dazu äußert sich der Kommunalpolitische Sprecher der CDU Fraktion, André Kuper:

„Nachdem wir mit dem Konnexitäts-Antrag insbesondere die Verantwortung des Landes für die Kommunalfinanzen im Rahmen der Konnexität einforderten, geht es nun um die Verantwortung des Bundes für die Kommunen“, so der heimische Abgeordnete, der weiterhin erklärt:

„Ich glaube, man kann es sagen, die Bundesregierung kommt ihrer Verantwortung bislang nach: Zum 1. Januar greift die letzte Stufe der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund. Dabei geht es übrigens um die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bund hat die Kosten seit 2011 schrittweise übernommen und die Kommunen damit jedes Jahr stärker entlastet. Für das Jahr 2014 stehen den Städten und Gemeinden damit nochmals rund 1,1 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Am Beispiel der Stadt Bielefeld ist die Wichtigkeit und Wirkung dieser Kostenübernahme belegbar.

Hatte Bielefeld hierfür im Jahre 2010 Kosten von 20,1 Millionen Euro, so sind diese auf 27.7 Millionen Euro im Jahre 2014 angestiegen. Durch die Kostenerstattung des Bundes werden nunmehr 27,7 Millionen Euro im Jahre 2014 durch den Bund erstattet, 2010 waren es lediglich 2,4 Millionen.

Absolut notwendig und zu begrüßen ist außerdem, dass die Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe kommen soll – und zwar in Höhe von 5 Milliarden Euro, das macht für NRW eine Entlastung von mehr als 1 Milliarde Euro!

Dass es dabei um ein komplexes Thema mit vielen Beteiligten mit unterschiedlichen Interessen geht ist uns allen bewusst. Dass ein solcher komplexer Vorgang, wie ein Bundesleistungsgesetz, nicht von heute auf morgen zu schaffen ist, ist ebenfalls jedem Praktiker auch klar.

Die Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Millarden Euro und die Vorab-Entlastung um 1 Millarde Euro vor Inkrafttreten eines neuen Bundesleistungsgesetzes stehen im Koalitionsvertrag als „prioritäre Maßnahmen“ und somit nicht unter Finanzierungsvorbehalt.

Dies ist ein starkes und deutliches Signal an die Kommunen – und an die Verantwortlichen im Bund. Wir erwarten daher, dass die zugesagten zusätzlichen Milliarden jetzt auch zeitnah eingeplant und ausgezahlt werden.

Diese Mammut-Entlastungen nach Vorjahren, die durch Übertragung von Aufgaben und Lasten auf die Kommunen – Stichwort Hartz-4-Regelungen- geprägt waren, zeigen doch eines: CDU-geführte Bundesregierungen sorgen wirklich für eine Entlastung der Kommunen, und zwar egal mit wem regiert wird!

Aber zurück zur Eingliederungshilfe:
Dass eine Entlastung kommen wird und angesichts von 4 Milliarden Euro Belastung pro Jahr in NRW dringend notwendig ist, ist unstreitig. Angesichts der desolaten Finanzsituation der Städte und Gemeinden in NRW setzen wir uns dafür ein, die Kommunen schnellstmöglich von den Kosten für die Eingliederungshilfe zu entlasten“, so André Kuper.