André Kuper zu Kosten der Inklusion – Kungelei der Landesregierung geht zu Lasten der Betroffenen

DSC_0345„Herrn Römer scheinen alle guten Geister verlassen zu haben“, erklärt André Kuper am heutigen Montag anlässlich einer Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Norbert Römer, zu den Verhandlungen von Landesregierung und Kommunen um die Kosten der Inklusion. „Je mehr wir uns von Prinzipien freimachen, desto eher kann eine pragmatische Lösung gelingen“, so die Aussage Römers.

Das ruft bei Kuper, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Verärgerung hervor.  „Die Rechte unserer Kommunen sind keine Verhandlungsmasse von Rot-Grün. Ruft Herr Römer zum Verabschieden des Konnexitätsprinzips und damit zum Verfassungsbruch auf? Oder meint er das Prinzip einer qualitativen Umsetzung der Inklusion in den Schulen? Soll man sich davon verabschieden auf Kosten der Betroffenen?“

Es sei ein Trauerspiel, was sich derzeit in Verhandlungen der Landesregierung mit den Kommunen hinter verschlossenen Türen abspiele. Bis zum 31. Januar hätten sich laut 9. Schulrechtsänderungsgesetz Regierung und Kommunale Spitzenverbände einigen sollen. Bisher sei es aber zu keiner Einigung gekommen. Kuper: „Erst erfährt man Einzelheiten durch die Zeitungen aus dem Klemm-Gutachten, nun die Veröffentlichung durch Schulministerin Löhrmann aufgrund des öffentlichen Drucks.“

Kupers Fazit: „SPD und Grünen geht es anscheinend nicht um die Sache, sondern darum, möglichst günstig aus dem Streit um die Kosten der Inklusion herauszukommen. Und es geht um Gesichtswahrung für die Ministerin, die von Anfang an die Konnexität des Inklusionsgesetzes geleugnet hat. Das ist der großen Herausforderung der Inklusion unwürdig. Kungelei in Hinterzimmern bestimmt bei Rot-Grün die Umsetzung der Inklusion. Das geht zu Lasten der Betroffenen.“

Zum Sachverhalt meldet dpa:

Düsseldorf (dpa/lnw) – Auf die NRW-Kommunen kommen durch den
gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Schülern
in den nächsten drei Jahren einem Gutachten zufolge zusätzliche
Ausgaben von rund 113,5 Millionen Euro zu. Diese Inklusionskosten hat
der Bildungsforscher Professor Klaus Klemm in einer Modellrechnung
für die Landesregierung ermittelt. Klemm weist in seinem am Montag
veröffentlichten Gutachten darauf hin, dass es sich bei den Zahlen um
eine «vorsichtige Abschätzung der zusätzlichen Ausgaben» handele.
Behinderte Kinder in NRW haben ab dem Schuljahr 2014/15 ein Recht auf
Unterricht mit nicht Behinderten – zunächst in den Klassen 1 und 5.
Die Kommunen sehen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe auf sich
zukommen und verlangen einen Ausgleich vom Land.