51. Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik

Am heutigen Freitag, den 14. März 14,  fand die 51. Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags NRW statt.

Hier standen die folgenden Punkte auf der Tagesordnung und waren Gegenstand der Diskussion:

1. Antrag der CDU-Fraktion: Landesregierung darf Evaluierung und Novellierung des Konnexitätsausführungsgesetzes nicht weiter verschleppen

In zahlreichen Beispielen erläutert André Kuper für die CDU-Landtagsfraktion, wo die Landesregierung die Konnexitätsvorschriften nicht beachtet und den Kommunen Aufgaben aufbürdet ohne für deren adäquate Finanzierung zu sorgen, so dass die Kommunen noch mehr Kosten zu tragen haben. Hier fordert die CDU-Landtagsfraktion eine zügige Evaluierung der Konnexitätsvorschriften und Vorschriften zur Verhinderung, dass die Vorschriften künftig umgangen werden können. Hierzu soll es eine Sachverständigenanhörung nach der Sommerpause geben.

2. Antrag der FDP-Fraktion: Der Bund darf sich nicht auf Kosten der Kommunen bereichern – Abschöpfungseffekte bei der Eingliederungshilfe stoppen (abgesetzt)

3. Antrag der FDP-Fraktion: Kassenkredite gefährden die kommunale Selbstverwaltung – Das Land hat die Kommunen vor ausufernder Verschuldung zu schützen (Verfahrensabsprache)

4. Antrag der CDU-Fraktion: Chancen nutzen – Kommunale Kooperationen verbessern

Kommunale Kooperationen beispielsweise bei Verwaltungs-Backoffice-Leistungen, beim Bauhof oder bei Gewerbegebieten können eine Möglichkeit sein, die Kosten gerade für kleine und mittlere Städte bzw.  Gemeinden zu senken ohne die lokale Identität zu verleugnen. Hier sind allerdings verschiedene Regelungen u.a. zur Umsatzsteuerpflicht anzupassen, damit diese Modelle erfolgreich ausgebaut werden können. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Beispielen Hessens und Thüringens zu folgen und mit den kommunalen Spitzenverbänden Kompetenzzentren zu diesem Thema aufzubauen um den interessierten Kommunen bei Planung und Umsetzung von Kooperationen zur Seite zu stehen. Außerdem soll die Landesregierung eine flexible Regelung im GKG schaffen, die den Kommunen die bestmögliche Freiheit von neuen Organisationsformen ermöglicht.

5. Berichtsantrag der PIRATEN: Erlass des Landesministers zu Aufstellungsversammlungen bzgl. der Kommunalwahl am 25. Mai 2014

6. Berichtsantrag der CDU-Fraktion: Berichtsantrag für den Ausschuss am 14.03.2014: CDU – Einbindung der Umlageverbände in die Konsolidierungsbemühungen im Rahmen des Stärkungspaktes – 14 03 2014

Die kreisanghörigen Kommunen im Stärkungspakt klagen über hohe und weiter steigende Umlageverpflichtungen gegenüber Kreisen und Landschaftsverbänden. Sie werfen diesen Umlageverbänden vor, Entlastungen die diese durch die CDU-geführte Bundesregierung erhalten, nicht an ihre Mitglieder – die Städte und Gemeinden – weiterzugeben. Diese Kommunen fordern, die Umlageverbände stärker in die Konsolidierungsbemühungen einzubeziehen, damit erfolgte Einsparungen nicht durch höhere Umlagen wieder „aufgefressen“ werden.

Die Landesregierung möchte laut ihrer Berichtsvorlage http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1685.pdf zunächst weiter evaluieren, weil die Situation noch nicht geklärt sei.

7. Berichtsantrag der CDU-Fraktion: Antrag vom 11.02.14 für den Ausschuss am 14.03.14: Sachstandsbericht zum Stärkungspakt – Kommt die flächendeckende Verlängerung?

Einzelnen Stärkungspaktkommunen ist es bislang nicht gelungen, innerhalb des vorgesehenen Zeitraums einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen. Diese Kommunen haben eine Verlängerung beantragt, damit sie mehr Zeit für den Haushaltsausgleich haben. Hierzu beantragt die CDU-Fraktion einen ausführlichen Bericht der Landesregierung, da dies zur Folge hätte, dass die Landeskasse länger mit Unterstützungsleistungen für diese Kommunen belastet würde.

Wuppertal und Oberhausen haben eine Verlängerung der Zahlungen beantragt, wobei diese Wuppertal genehmigt wurde und für Oberhausen noch geprüft wird. Ferner gelingt Altena und Witten bislang keine Darstellung des Haushaltsausgleichs http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1694.pdf. Eine Rechtfertigung für eine Verlängerung sei bislang nur in den Fällen gesehen worden, wo durch die fehlerhafte Berechnung der Landesregierung die von den Städten kalkulierten Zahlungen nach unten korrigiert werden mussten.

8. Berichtsantrag der CDU-Fraktion: Antrag vom 21.02.14 für den Ausschuss: Beantragung eines Berichtes über das FiFo-Gutachten zum Kommunalisierungsgrad

Die Defizite der Kommunen in NRW sind durchschnittlich doppelt so hoch als im Bundesdurchschnitt. Das sog. FiFo-Soziallasten-Gutachten identifizierte als Ursache für die Finanzprobleme vieler nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden hauptsächlich drei Punkte: Einen hohen Kommunalisierungsgrad, d.h. verhältnismäßig viele Aufgaben, die vom Land auf die Kommunen übertragen wurden, geringe Finanzzuweisungen des Landes und überdurchschnittliche Sozialausgaben. Die CDU-Fraktion fordert einen Bericht der Landesregierung. Angesichts der Situation der Kommunalfinanzen muss neben Forderungen nach Verbesserung der Einnahmeseite auch die Ausgabeseite unbedingt transparent gemacht werden.

Die Landesregierung stellt das Gutachten als einseitig und tendenziös dar, das die historischen Gründe für gewachsene Strukturen nicht ausreichend berücksichtigt http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1698.pdf. Sie spricht geradezu Denkverbote aus, über eine ernsthafte Aufgabenkritik zu sprechen und verbittet sich die Frage, ob denn wirklich alles nötig sei, was gezahlt werde.
André Kuper hat in der Sitzung gefragt, ob denn die Leistungsempfänger in anderen Bundesländern, wo die Kosten nicht so hoch sind, deutlich schlechter sind? Darauf gab es aber keine Antwort

9. Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse (LBSG)

10. Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift

  • Der Landesregierung geht es mit diesem Gesetzentwurf darum, die Durchgriffsrechte der Kommunen auf investitionssäumige Eigentümer zu stärken. Daher nennt Bauminister Groschek das Gesetz auch „Wohnungspolizei“. Die öffentliche Hand soll zusätzliche Mittel bekommen, mit denen sie Eigentümer wirkungsvoller zu Investitionen zwingen kann als bisher.Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in der heutigen Abstimmung enthalten.
    Teile dieses Gesetzes enthalten sinnvolle Instrumente, um gegen Schattenseiten der Armutszuwanderung vorzugehen. So ist z.B. die Festlegung einer Mindestwohnflächengröße je Bewohner von mindestens 9 qm, für jedes Kind bis 6 Jahren von mindestens 6 qm ein sinnvolles Instrument gegen die Überbelegung von Massenunterkünften bzw. Wohnhäusern. Hier gibt es in der täglichen Praxis erhebliche Schwierigkeiten und Nachbarbelästigungen, die durch diese Regelung besser in den Griff zu bekommen sind.
    Die Kommunen sollen mit diesem Gesetzentwurf darüber hinaus aber auch Zugriff auf das Grundbuch bei der Vollstreckung ihrer Ansprüche und ein Ersatzvornahmerecht für Sanierungsarbeiten bei Privatleuten, sowie ein generelles Zutrittsrecht ohne richterliche Anordnung erhalten. Damit könnte eine Stadt einen Eigentümer gegen seinen Willen zu einer Sanierungs-Investition in seinem Eigentum zwingen.
    Das ist sicherlich in der aktuellen Situation manch einer Stadt wünschenswert, begegnet jedoch innerhalb der CDU-Landtagsfraktion als massiver Eingriff in das Eigentumtsrecht erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch in der Anhörung von Verbänden geäußert wurden.