Inklusion – Viele Fragen bleiben: Einigung über eine Vereinbarung der Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung

Kurzfristig wurde am gestrigen Donnerstag eine Unterrichtung der Landesregierung zum Ergebnis der Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden über einen Ausgleich möglicher finanzieller Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion im Zuge der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Anschluß an diese Unterrichtung durch Schulministerin Löhrmann gab es dann eine ausgedehnte Aussprache, in deren Verlauf auch der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, eine Stellungnahme für die Landtagsfraktion abgab.

Die Landesregierung hatte zunächst jegliche Kostenerstattungspflichten (Konnexität) bei der Inklusion abgelehnt und auch nicht das dafür nach der Verfassung und dem Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) vorgeschriebene Verfahren mit einer Kostenfolgeabschätzung usw. durchgeführt.

Stattdessen wurde das Gesetz mit Wirkung zum 01.08.2014 beschlossen, aber über die Kostenträgerschaft sollte verhandelt werden. Monatelang zogen sich diese Verhandlungen hin, rund 20 Verhandlungen wurden nötig. Jetzt, quasi in letzter Sekunde, wurde eine Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Hierzu die Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes.

Unsere CDU-Landtagsfraktion hat mit einem eigenen Entschließungsantrag von CDU und FDP reagiert.

Die Rede des Kommunalpolitischen Sprechers André Kuper finden sie hier.

Aus Sicht von André Kuper bleiben folgende grds. Kritikpunkte bestehen:

  • Wahlrecht der Eltern für eine Förderschule oder zum Besuch der Regelschule eingeschränkt.
    Aufgrund der jetzt praktizierten strengen Einhaltung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen werden viele Förderschulen geschlossen werden. Wo bleibt das Wahlrecht, wenn die nächst erreichbare Förderschule in weiter Entfernung ist?
  • Feststellung des Förderbedarfes wird verändert.
    Bislang konnten Eltern und Schule den Förderbedarf eines Kindes feststellen lassen. Demnächst soll das grundsätzlich nur noch den Eltern vorbehalten sein. Bislang sind allerdings 3/4 der Förderbedarfe erst auf Antrag der Schulen gestellt worden. Es droht, dass Kinder mit Förderbedarf aufgrund fehlender Feststellung ohne jegliche Unterstützung bleiben
  • Es gibt aktuell nicht genügend Sonderschulpädagogen.
    Die Fortbildungsprogramme der Landesregierung sind zwar gestartet, aber es wird lange Zeit benötigen, bis die entsprechend studierten Fachlehrerinnen und Fachlehrer eingesetzt werden können. Aktuelle Multiplikatorenschulungen sind der Not geschuldet, aber keine wirkliche qualitativ überzeugende Lösung.
  • Konnexität nach Kassenlage der Kommunen?
    Das ist durch die jetzt getroffene Vereinbarung zunächst einmal auf dem Papier geregelt und eingeschränkt. Sofern durch die jährliche Überprüfung der Kosten Mehrausgaben festgestellt werden, soll die Landesregierung ab dem Folgejahr dann eine Kostenerstattung auf höherer Basis leisten. Es gibt allerdings keine nachträgliche Kostenerstattung, viele Kommunen werden also auf Kosten sitzen bleiben.
    Die aktuelle Vereinbarung sieht vor, dass 25 Mio. Euro insgesamt pro Jahr für die Investitions- und Sachkosten aller 396 Städte und Gemeinden gezahlt werden sollen. Zusätzlich sind 10 Mio. Euro für zusätzliches Person für alle 396 Kommunen vorgesehen. M.E. reicht das nicht aus. Und dann ist die Frage, ob den Worten auch wirklich Taten folgen? Das die Kommunalen Spitzenverbände hier mißtrauisch sind mag man daran erkennen, dass sie sich ausdrücklich bis zum Sommer 2015 ihr Klagerecht vorbehalten.

Ein interessanter Pressebericht aus der Zeitschrift „Der neue Kämmerer“, der die Situation aus  meiner Sicht gut auf den Punkt bringt ist hier nachlesbar.