Kommunalpolitische Tagesordnungspunkte in dieser Plenarwoche (u.a. Live-Stream von Ratssitzungen)

Auch in dieser Plenarwoche wurden wieder viele kommunalrelevante Anträge und Gesetzentwürfe beraten. Gleich zu zwei Tagesordnungspunkten, nämlich zur notwendigen Sozialkostenentlastung bei der Eingliederungshilfe für Behindert und zur Einigung im Streit über die Kostenerstattung der schulischen Inklusion (Konnexität) habe ich im Plenum gesprochen.

Hier eine kurze Übersicht der nachfolgend bearbeiteten Tagesordnungspunkte, die nicht separat in eigenen Artikeln angesprochen werden:
– Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und einer      wohnraumrechtlichen Vorschrift (Stichwort Flüchtlinge oder Werksarbeiterproblematik)
Interkommunale Zusammenarbeit
Live-Stream der Sitzungen von Stadträten/Kreistagen usw.

Die Zahlen der zuwandernden Flüchtlinge oder Arbeiter aus Osteuropa haben sich im letzten Jahr verdoppelt. Die Berichte über Zustände in einzelnen Häusern der Dortmunder Nordstadt oder auch im sog. „Duisburger Roma-Haus“ sorgten dafür, dass die Landesregierung endlich mit einem Gesetzentwurf aktiv geworden ist.  Die Bewältigung der Folgen dieser Armutszuwanderung stellt die betroffenen Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Menschen aus extremer Armut wandern in unsere Städte und Gemeinden und treffen dort zum Teil auf skrupellose Immobilienbesitzer. Diese vermieten leerstehende Immobilien, besser gesagt „Schrottimmobilien.“ Die Mieten sind horrend und die Menschen wohnen unter menschenunwürdigen Bedingungen. Wir haben dieses Thema wiederholt auf die Agenda gebracht. Die Landesregierung will nun mit einem Gesetz Missstände beseitigen (Drs. 16/4379 und 16/4459 und 16/5549).

Unsere CDU-Landtagsfraktion erkennt mit einen Entschließungsantrag (Drs. 16/5549) ausdrücklich die guten Ansätze im Gesetzentwurf an. Dazu gehört zum Beispiel die Regelung, die Überbelegung von Wohnraum im Zusammenhang mit Armutsmigration zu verhindern. Auch die Mindestwohnfläche für jeden Erwachsenen von mindestens 9 qm und für jedes Kind mindestens 6 qm halten wir für richtig. Das ist für die täglichen Probleme unserer Kommunen hilfreich und bestätigt die bisher im Kreis Gütersloh durch die Bauaufsichten praktizierten Grundregelung.

Allerdings sind in dem Gesetzentwurf eine Vielzahl von Regelungen enthalten, die nach Auffassung vieler Juristen gegen das Eigentumsrecht verstoßen, daher mussten wir den Gesetzentwurf ablehnen, allerdings nicht ohne im eigenen Entschließungsantrag die positiven Aspekte herauszuarbeiten. Das Gesetz wurde mit rot-grüner Regierungsmehrheit beschlossen.

Bei der interkommunalen Zusammenarbeit gibt es noch viele Verbesserungsmöglichkeiten. Hierzu hatten wir bereits eigene Anträge und Initiativen gestartet. Rot-Grün hat unsere, bzw. meine Impulse wie zum Beispiel zuletzt am 11.02.2014 mit  (Drs. 16/5039) weitgehend aufgegriffen und jetzt mit Datum vom 01.04.2014 daraus einen eigenen Antrag (Drs. 16/5485) gemacht und eingereicht. Dieser Antrag enthält weitgehend unsere Positionen, ist allerdings neu um den Aspekt der Ergänzung um die Thematik des RVR ergänzt worden. Das mit dem RVR sehe ich, sehen wir, aus unterschiedlichen Gründen sehr kritisch. Wir haben auf den Regierungsantrag zunächst und spontan gemeinsam mit der FDP per Entschließungsantrag reagiert (Drs. 16/5533)

Die Piraten-Fraktion forderte ferner in einem Gesetzentwurf (Drs. 16/5474) die Übertragung per Livestream aus Sitzungen der Räte und Kreistage im Internet. Dies war einmal mehr ein reiner Show-Antrag, denn auch nach jetziger Rechtslage ist es durchaus durch Beschlüsse der Stadträte möglich, Sitzungen im Internet zu übertragen. Dies wird bereits in verschiedenen Städte so gehandhabt wie zum Beispiel Bonn oder Solingen. Die Nutzerzahlen sind unterschiedlich, allerdings teilweise sehr ernüchternd und geben Anlass zur Frage, ob hier Kosten und Nutzen in einem adäquaten Verhältnis stehen.

In der politischen Diskussion wurden von allen Fraktionen (natürlich nicht von den Piraten) erhebliche Bedenken gegen eine Landesregelung vorgebracht. Es müssten die Persönlichkeitsrechte der ehrenamtlichen Ratsmitglieder, der Verwaltungsbediensteten oder auch sogar der im Raum befindlichen Zuschauer beachtet werden.

Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass nicht alles zentral geregelt und vorgegeben werden muss. Hier sollen die Räte eigenständig und eigenverantwortlich entscheiden. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.