Antwort der Landesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ von André Kuper: Bund sorgt für Entlastung der Kommunen im Kreis Gütersloh

Die Landesregierung hat jetzt in einer Antwort auf eine sogenannte „Kleine Anfrage“ von André Kuper dokumentiert: Der Bund entlastet die Kommunen in NRW und im Kreis Gütersloh von erheblichen Sozialausgaben.
Der Bund wird die Kommunen bis zum Jahr 2016 allein durch die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter um rund 20 Milliarden Euro entlasten. „Dies ist die größte Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, sagte der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion André Kuper. Der Bund übernimmt in mehreren Schritten die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die derzeit von den Kommunen getragen werden. Eine entsprechende Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches hatte der Bundestag verabschiedet.

„Auch unser Kreis Gütersloh wurde im vergangenen Jahr durch die erhöhte Bundesbeteiligung von 75 Prozent an den Kosten für die Grundsicherung von SGB-II-Empfängern massiv entlastet. Der Bund sorgt für eine zusätzliche Entlastung des Kreishaushalts in Höhe von fast 6,5 Mio. Euro. Insgesamt ist dies eine Entlastung von über 11,4 Mio. 70-246  Euro im Jahr 2013. Dieses ist einer Aufstellung zu entnehmen, welche die Landesregierung als Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ von André Kuper vorgelegt hat (Hier können Sie die vollständige Antwort nachlesen)

Wenn ab diesem Jahr der Bund diese kommunalen Sozialausgaben dann vollständig übernimmt, bedeutet dies, dass der Kreis Gütersloh mindestens in Höhe von 15,2 Mio. Euro bei den Sozialausgaben entlastet wird. Für die nordrhein-westfälischen Kommunen bedeutet dies insgesamt eine Entlastung von mehr als  einer Milliarde Euro“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher André Kuper.

„Während Rot-Grün im kommunalen Finanzausgleich (GFG) und mit dem Kommunal-Soli zum Stärkungspakt immer nur neue Umverteilung innerhalb der kommunalen Familie praktiziert, entlastet der Bund die Kommunen tatsächlich“, stellte André Kuper fest. Die CDU-geführte Bundesregierung korrigiert damit eine Fehlentscheidung der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2003, die die Kommunen massiv belastete. Damit leiste der Bund einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen unserer Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Und auch weitere Entlastungen der Kommunen durch den Bund sind verabredet.

Die geplante Neuregelung der Eingliederungshilfe für Behinderte ist bereits für die kommenden Jahre vereinbart“, ansonsten ist Ministerin Nahles von der SPD gefragt, das entsprechende Entlastungsgesetz baldmöglichst vorzulegen. Das haben wir in einem Antrag unserer Landtagsfraktion auch so deutlich gemacht. Hier der  Antrag im Wortlaut