Sieben-Jahres-Frist im Baurecht: Rot-Grün lässt die Landwirtschaft in NRW im Stich

Zur heutigen Ablehnung des Gesetzentwurfs von CDU und FDP zur dauerhaften Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist im Bauausschuss durch SPD und Grüne erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion André Kuper:

„Am 31. Dezember 2014 läuft in Nordrhein-Westfalen die bisherige rechtliche Regelung aus, die es Besitzern ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich erlaubt, auch mehr als sieben Jahre nach Aufgabe einer landwirtschaftlichen Tätigkeit ihr Eigentum in anderer Weise sinnvoll zu nutzen. Daher gilt es nun, Leerstände und Verfall auf ehemaligen Bauernhöfen und anderen landwirtschaftlichen Betrieben zu verhindern. Die ländliche Infrastruktur muss gestärkt werden. Die Nutzung von vorhandener Bausubstanz dient auch dem Freiraumschutz. Darüber hinaus ist jede Umnutzung von Gebäuden besser als Leerstand und Verfall. Daher hatten die Fraktionen von CDU und FDP einen Gesetzentwurf zur dauerhaften Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht. Die Anhörung Ende November hat uns bestätigt: Alle Sachverständigen halten den Gesetzentwurf für sinnvoll.

Daher ist es völlig unverantwortlich, dass SPD und Grüne unsern Vorstoß einzig aufgrund parteipolitischer Farbenlehre abgelehnt haben. Rot-Grün lässt die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen im Stich und sorgt für Rechtsunsicherheit bei allen Betroffenen.“