André Kuper macht Tierquälerei durch falsche Munitionsausstattung der Polizei zum Thema – BILD greift auf

Die BILD-Zeitung berichtet jetzt über ein, vom Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion aufgegriffenes Thema. „Ich bin wirklich entsetzt über die, durch das Ministerium verordnete, gängige Praxis. Jährlich muss die Polizei zum Beispiel bei ausgebrochenen und nicht zu beruhigenden Großtieren mehr als 1.200 Mal im Noteinsatz zur Schusswaffe greifen. Wenn es um solche Tiere,  wie zum Beispiel Rinder oder Bullen geht, ist die neue Munition der Polizei nahezu wirkungslos. Den armen Tieren werde mit bis zu 40 Schüssen der Garaus gemacht. Unglaublich, eine solche Tierquälerei muss es doch wohl nicht geben.“

André Kuper griff das Thema anhand von Fällen aus Rietberg und Verl auf, wo die Polizei ausgebrochene und nicht zu beruhigende Rinder, auch aufgrund der Gefährdung von Menschen, erschießen musste. In den betreffenden Fällen benötigte die Polizei zwischen 20 und 40 Schuss, ehe die Tiere zur Strecke gebracht werden konnten.

Das ist nach Auffassung des im Südkreis Gütersloh direkt gewählten Abgeordneten Tierquälerei, die vermeidbar wäre. Er hatte deshalb das Thema aufgegriffen und entsprechende Anfragen an Innenminister Jäger gestellt, die jetzt beantwortet wurden. André Kuper hatt dem Innenminister außerdem vorgeschlagen, auf jeder Polizeiwache eine Waffe mit Spezialmunition bereit zu halten, damit im erforderlichen Einsatzfall auch schnell gehandelt werden kann.

Das lehnt Innenminister Jäger ab, er möchte im Einsatzfall die Jäger zur Hilfe rufen. Kopfschütteln und Unverständnis löst die Antwort bei André Kuper aus.

Minister Jäger setzt also für öffentliche Zwecke auf die, ehrenamtlichen‘, die sicher somit nicht immer Tag und Nacht erreichbaren Jäger, während zeitgleich sein Ministerkollege Remmel gerade die Jäger massiv düpiert…..

Der Artikel aus der BILD-Zeitung vom 10.01.2015

Anfrage vom 03.12.2014: Schusswaffengebrauch der Polizei NRW gegen Tiere

Antwort der LReg. vom 06.01.2015 auf die Anfrage vom 03.12.2014

Anfrage vom 09.10.2014: Munitionswechsel bei Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen

Antwort der LReg vom 07.11.2014 auf die Anfrage vom 09.10.2014