Landesregierung muss Investitionsmittel des Bundes schnell, unbürokratisch und gerecht weiterverteilen

Heute hat der Innenminister dem Landtag im Ausschuss für Kommunalpolitik zu den Auswirkungen der Investitionsmittel des Bundes auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen berichtet. Dazu erklärt André Kuper, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion:

„Die auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Bundesmittel aus dem 3,5-Milliarden-Investitionspaket sind ein wichtiger Impuls für unsere Kommunen. Die unionsgeführte Bundesregierung wird so einmal mehr zum Rettungsanker der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Jetzt muss der Innenminister schnell und unbürokratisch regeln, wie die Mittel zu 100 Prozent und bestmöglichst gerecht an die Kommunen verteilt werden. Die Initiative des Bundes darf nicht durch ausufernde Bürokratie versanden. Die Umsetzung des Konjunkturpakets II im Jahr 2009 durch die damalige CDU-geführte Landesregierung liefert ein gutes Beispiel, an dem sich die Landesregierung orientieren sollte. Damals wurden ein flexibles Meldeverfahren anstelle eines bürokratischen Antragsverfahrens gewählt, eine Tauschbörse zwischen den Kommunen eingerichtet und Haushaltsbeschränkungen gelockert. Jede Kommunen sollte eigenverantwortlich entscheiden können, wie und wo investiert wird.“

„Die Landesregierung muss garantieren, dass möglichst viele strukturschwache Kommunen von den Bundesmitteln partizipieren können. Eine Beschränkung allein auf Haushaltssicherungs- und Nothaushaltskommunen wird der Realität in den Kommunen nicht gerecht. Es würde die bestrafen, die über die letzten Jahre eisern gespart haben und so der Haushaltsnotlage entkommen sind. Für die Verteilung der Mittel muss gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zügig ein gerechter, transparenter und rechtssicherer Schlüssel gefunden werden, um eine zielgenaue Umsetzung sicherzustellen. Die Tatsache, dass die Regierungsfraktionen eine vollständige Weiterleitung schon explizit versprechen müssen, spricht Bände über den bisherigen Umgang dieser Landesregierung mit unseren Kommunen.“