Themen der 12. Woche aus der CDU-Landtagsfraktion

Wenn Sie sich tiefer und in voller Themenbreite informieren wollen, so ist das hier an dieser Stelle in der Rubrik „Themen der Woche aus der CDU-Landtagsfraktion“ möglich:

(KW 12)

Rot-grünes „Effizienzteam“: Außer Spesen nichts gewesen!

Der Bericht des so genannten „Effizienzteams“ ist eine Luftnummer. Das Einsparvolumen beläuft sich ab 2018 gerade einmal auf 214 Millionen Euro jährlich. Das sind 0,3 Prozent der nordrhein-westfälischen Gesamtausgaben. Das Meiste ist in den Haushalten 2013 und 2014 schon umgesetzt, weitere Vorschläge bleiben im Nebel. Frau Kraft hat den Vorschlag auf Veräußerung der Landesanteile am Herz- und Diabeteszentrum Bad Oeynhausen bereits wieder einkassiert. 1,8 Millionen Euro hat diese sinnlose Veranstaltung den Steuerzahler gekostet. Das Effizienzteam war wirkungslos und unwirtschaftlich. Es war ineffizient und hat dieses Land keinen Millimeter weitergebracht.

Der Finanzminister hat in 2011 selbst Erwartungen geweckt, die er heute nicht erfüllen kann. Die Landesregierung weigert sich seit Regierungsübernahme bis heute, durch strukturelle Maßnahmen echte Einsparungen im Landeshaushalt zu erzielen. Wurde es in der Argumentation eng, wurde der Verweis auf das Effizienzteam bemüht. Nun liegt der Abschlussbericht des Effizienzteams vor, in dem nichts Brauchbares drinsteht. Vier Jahre hat sich Rot-Grün hinter dem Effizienzteam versteckt, diese Ausflucht bleibt nun nicht mehr. Fazit: Außer Spesen nichts gewesen!

Ein Anschlag auf das Energieland Nordrhein-Westfalen und den Industriestandort Deutschland

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, plant vor allem ältere Kraftwerke mit Strafzahlungen zu belegen, um die Klimaschutzziele des Bundes doch noch zu erreichen. Diese Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums werden massive Auswirkungen auf den deutschen Kraftwerkspark haben. Es ist kaum nachzuvollziehen, warum nur jene Kraftwerke, die älter als 20 Jahre sind, ihren Ausstoß an Treibhausgasen zusätzlich drosseln sollen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch diese Grenzziehung ganz bewusst die Braunkohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen getroffen werden sollen. Fast alle Braunkohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen würden bestraft und tausende Arbeitsplätze im Rheinischen Revier gefährdet. Wir brauchen diese grundlastfähigen Kraftwerke aber, um unsere Energieversorgung auf sichere Beine zu stellen.

Der Bundeswirtschaftsminister will Strafzahlungen für Kraftwerke einführen, welche die vom Bundesumweltministerium neu festgelegten CO2-Reduktionsmengen überschreiten. Dabei soll eine schon jetzt absehbare Strompreissteigerung von fünf Prozent bis 2020 in Kauf genommen werden. Das ist ein fatales Signal für den Industriestandort Deutschland. Die Bezahlbarkeit von Energie ist einer der wichtigsten Standortfaktoren.

Klimaschutz ist ein berechtigtes Anliegen. Dennoch darf die Politik nicht immer wieder einseitig in den Energiemarkt eingreifen. Die Energieversorger und die Industrie brauchen Planungssicherheit und keinen Aktionismus. Wir werden das globale Klima nicht mit nationalen Alleingängen retten können. Auch nicht, indem Nordrhein-Westfalen aus der Braunkohleverstromung aussteigt. Gabriel muss endlich das richtige Maß zwischen Klimazielen und Wirtschaftlichkeit finden.

Wir kämpfen an der Seite der Jägerinnen und Jäger

Die rot-grüne Landesregierung plant die Einführung eines so genannten „ökologischen Landesjagdgesetzes“. Tausende Jägerinnen und Jäger kamen in diesem Zusammenhang in dieser Woche vor dem Düsseldorfer Landtag zusammen, um gegen die geplanten Änderungen zu demonstrieren.

Zu Recht wenden sich die Jägerinnen und Jäger gegen das ideologische Jagdgesetz der rot-grünen Landesregierung. Ein Blick in den Gesetzentwurf zeigt, dass die Planungen von Umweltminister Remmel interessengesteuert und ideologisch sind. Ob bei der Abschaffung der flächendeckenden Jagd, der Wiedereinführung der Jagdsteuer, der Schwächung der jagdlichen Interessenvertretung oder der Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten – Minister Remmel macht reine Klientelpolitik und schadet damit dem ökologischen Gleichgewicht in Nordrhein-Westfalen.

Remmels Gesetzentwurf ist ein Misstrauensvotum gegen die gesamte nordrhein-westfälische Jägerschaft und eine Kampfansage an das ehrenamtliche Engagement von fast 90.000 Jägerinnen und Jägern in unserem Bundesland. Er sieht zudem einen schwerwiegenden Eingriff in Eigentumsrechte vor und entmündigt so die Menschen im ländlichen Raum. Durch einen künstlich konstruierten Gegensatz zwischen Jägern und Naturschützern hat das geplante Gesetz nur ein Ziel: Es soll durch Verbote die Jagd an sich unattraktiv machen.

Die CDU-Landtagsfraktion ist klar gegen diesen Gesetzentwurf. Wir lehnen die ideologiegeleitete Politik von Herrn Remmel ab und erkennen die großen Verdienste der Landesjägerschaft für den Naturschutz, für Flora und Fauna, an. Mit unserem Änderungsantrag zum rot-grünen Gesetzentwurf setzen wir uns dafür ein, dass die Jägerinnen und Jäger nicht weiter gegängelt werden. Wir stellen uns damit gegen die fortschreitende Regulierungswut der Landesregierung, die nun auch die Jäger erfassen soll.

Unterrichtsausfall zeigt: Rot-Grün will Realität nicht mehr zur Kenntnis nehmen

Die Ablehnung des CDU-Antrags zur transparenten und vollständigen Erhebung des Unterrichtsausfalls an nordrhein-westfälischen Schulen durch SPD und Grüne dokumentiert einmal mehr: Diese Landesregierung will den tatsächlichen Unterrichtsausfall an unseren Schulen gar nicht erheben, weil ihr das politisch nicht in den Kram passt.

Im Zeitalter von NRW 4.0 gibt es keine Ausrede mehr, weshalb man den Unterrichtsausfall nicht exakt erfassen könnte. Offensichtlich ist Schulministerin Löhrmann aber entgangen, dass die Schulen schon viel weiter sind als die Landesregierung. Bereits heute arbeiten 2.200 Schulen in Nordrhein-Westfalen – also mehr als jede dritte Schule – mit einer Software, bei der es überhaupt kein Problem ist, alle Infos zum Unterrichtsausfall per Knopfdruck abzurufen. Doch diese Landesregierung setzt bei der Erhebung des Unterrichtsausfalls immer noch auf Papier und Bleistift. Das ist blamabel für unser Land.

Während die Ministerpräsidentin zur Cebit fährt, verhindert Frau Löhrmann, dass die Schulaufsicht in unserem Land endlich in der digitalen Gegenwart ankommt. Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen sind durch Unterrichtsausfall besonders benachteiligt. Wer kein Kind zurücklassen will, muss dafür sorgen, dass Unterrichtsausfall die absolute Ausnahme bleibt.

Bundesmittel für strukturschwache Kommunen dürfen nicht im Landeshaushalt versickern

Die Landesregierung hat in dieser Woche eine Unterrichtung des Landtags zur Investitionsoffensive des Bundes zur Entlastung der nordrhein-westfälischen Kommunen anberaumt. Warum sie das tut, wenn sie keine einzige Neuigkeit zu verkünden hat, bleibt schleierhaft. Wichtige Fragen wie nach dem Verteilungsschlüssel oder nach der belastbaren Gesamtsumme blieben weiter offen. Fakt ist: Zum wiederholten Male greift der Bund den Ländern und Kommunen unter die Arme. Statt sich mit fremden Federn zu schmücken, sollte die Regierung Kraft ihre Energie darauf verwenden, dass die Mehrheit für die Verteilung der Bundesmittel im Bundesrat steht.

Die pflichtgemäße und vollständige Weiterleitung der rund 1,1 Milliarden Euro, die der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt, sind aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion eine Selbstverständlichkeit. Schließlich stehen die Länder in der Verantwortung für eine auskömmliche Ausstattung ihrer Kommunen. Diese erwarten zu Recht, dass die Bundesgelder zu hundert Prozent an sie weitergeleitet werden und nicht – wie in der Vergangenheit mehrfach passiert – zweckentfremdet im rot-grünen Landeshaushalt versickern.

Die rot-grüne Landesregierung muss also schnellstmöglich für Klarheit bei den Kommunen sorgen. Der Verteilungsschlüssel muss rechtssicher und gerecht ausgestaltet werden. Zudem muss die Landesregierung garantieren, dass möglichst viele strukturschwache Kommunen von den Bundesmitteln partizipieren können und nicht ausschließlich Nothaushalts- und Haushaltssicherungskommunen. Der wichtige Impuls für die kommunale Infrastruktur darf nicht versanden.

Kutschaty disqualifiziert sich selbst

Nachdem sich der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel so deutlich wie nie zuvor für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, sollte der nordrhein-westfälische Justizminister Kutschaty seine ablehnende Haltung noch einmal gründlich überdenken. Mit seinen jüngsten Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich Kutschaty als ernstzunehmender Gesprächspartner disqualifiziert.

In der Rheinischen Post vom 14. März 2015 bezeichnete Kutschaty die Vorratsdatenspeicherung als ein „Relikt aus der Steinzeit“. Wer glaube, dass Terroristen von ihrem Festnetztelefon aus bei anderen Terroristen anriefen, um Anschläge zu verabreden, an dem sei die gesamte technische Entwicklung der letzten zehn Jahre vorbeigegangen, so der Minister.

Angesichts dieser peinlichen Aussage fragt man sich, wer hier die technische Entwicklung der vergangenen zehn Jahre verschlafen hat. Wenn Herr Kutschaty der Überzeugung ist, die Vorratsdatenspeicherung beschränke sich lediglich auf die Speicherung von Verbindungsdaten bei der Festnetztelefonie, sollte er zum Thema Vorratsdatenspeicherung künftig besser schweigen.

Förderung von Unternehmen muss durchsichtiger und praxisnaher werden

Zwischen 1991 und 2013 ist die Wirtschaft in den westdeutschen Flächenländern um mehr als 9 Prozentpunkte stärker gewachsen als in Nordrhein-Westfalen. Das Land braucht endlich eine an Wachstum orientierte Politik. Dafür muss die Landesregierung vor allem stärkere Impulse für höhere Investitionen und mehr Unternehmensgründungen setzen. Ein Instrument hierzu kann eine stärkere Einbeziehung der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen in die Förderpolitik des Landes sein.

Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher die Landesregierung auf, Impulse zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen zu setzen, indem die Rolle der Bürgerschaftsbank als Selbsthilfeeinrichtung der mittelständischen Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. Insbesondere müssen die vorhandenen Instrumente zur Stärkung von Investitionen durch Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen und NRW.BANK besser miteinander abgestimmt und verzahnt werden. Das verwirrend vielfältige Förder- und Beratungsangebot für Existenzgründer und für etablierte Unternehmen muss verschlankt und gleichzeitig besser auf die tatsächlichen Bedürfnisse ausgerichtet werden.

Rot-Grün lehnt CDU-Gesetzentwurf zur Verankerung von Meldeauflagen im Polizeigesetz ab

SPD und Grüne haben einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Verankerung von Meldeauflagen im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz im Plenum endgültig abgelehnt. Damit wurde die Chance vertan, eine Lücke im Polizeigesetz zu schließen und sowohl für die Polizei als auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ein Mehr an Rechtssicherheit zu schaffen.

Nach gängiger Definition des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Meldeauflage ein Gebot der Polizei- oder Ordnungsbehörde an den Betroffenen, sich einmal oder mehrmals täglich entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments bei einer Polizeibehörde einzufinden. Zu den typischen Anwendungsfällen gehört die Abwehr von Gefahren, die im Umfeld großer Sportveranstaltungen etwa von Hooligans ausgehen. Denn: Wer sich beispielsweise an einem Samstag um 15:30 Uhr bei seiner örtlichen Polizeiwache einfinden muss, kann logischerweise nicht zeitgleich bei einem Bundesligaspiel randalieren.

Im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz existiert für die Verhängung von Meldeauflagen bisher kein spezieller Paragraph. Stattdessen muss sich die Polizei, wenn sie Meldeauflagen verhängen möchte, auf die Generalklausel des Polizeigesetzes berufen. Innerhalb der Rechtswissenschaft stößt diese Praxis zunehmend auf Kritik. Es ist nämlich nicht nachvollziehbar, warum es beispielsweise für die Platzverweisung oder die Vorladung spezielle Paragraphen im Polizeigesetz gibt, für die Meldeauflage aber nicht. Dabei stellt die Meldeauflage für die Betroffenen einen ungleich intensiveren Grundrechtseingriff dar, als eine Platzverweisung oder Vorladung. Nach dem negativen Votum von SPD und Grünen wird dieser Systemwiderspruch im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz auch in Zukunft fortbestehen.

Neues „Rekordhoch“ der Kassenkreditverschuldung der nordrhein-westfälischen Kommunen

Der massive Anstieg der Kassenkredite der nordrhein-westfälischen Kommunen ist alarmierend und zeigt, dass die rot-grüne Landesregierung kein Rezept gegen das kommunale Verschuldungsproblem hat. Die in dieser Woche veröffentlichte Statistik des statistischen Bundesamtes zum Schuldenstand der öffentlichen Haushalte zum 31.12.2014 weist einen neuen Höchststand der kommunalen Kassenkredite für Nordrhein-Westfalen aus. Demnach steigert sich der nordrhein-westfälische Wert der Kassenkredite – entgegen dem ansonsten positiven Bundestrend – innerhalb eines Jahres um rund 1,3  Milliarden Euro auf rund 27 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Hälfte (53 Prozent) aller bundesweiten kommunalen Kassenkredite.

Der Bund übernimmt die Verantwortung des Landes für die Städte und Gemeinden wieder einmal und wird mit seinem 5 Milliarden-Euro Investitionspakets zum Rettungsanker für die NRW Kommunen.  Die Landesregierung aber darf sich nicht darauf ausruhen und muss eigene Verantwortung  übernehmen. Die explodierenden Kassenkredite der nordrhein-westfälischen Kommunen lassen sich nicht länger ignorieren. Das sind schwere Hypotheken zu Lasten unserer Kinder. Wenn das Land das Problem nicht löst, werden es irgendwann die Banken tun müssen. Deshalb muss endlich ein Gesamtkonzept zur Rettung aller Kommunen vorgelegt werden. Rot-grüne Flickschusterei hilft da nicht weiter.

Polizei muss sich auf Kernaufgaben konzentrieren

Keine drei Monate nach Verabschiedung des Landeshaushalt 2015 muss die rot-grüne Landesregierung bereits einen Nachtragshaushalt einbringen. Sie begründet diesen mit der Notwendigkeit weiterer Personal-, Sach- und Finanzmittel, um die innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten. Das Landeskabinett verweist darauf, dass sich die Sicherheitslage in Nordrhein-Westfalen seit der Verabschiedung des Haushalts 2015 deutlich verändert habe. Daher müsse der Nachtragshaushalt in einem beschleunigten Verfahren das Parlament durchlaufen.

Für die CDU-Landtagsfraktion stellt sich erneut die Frage, an welchen Stellen wir unsere Polizeikräfte kurz-, mittel- und langfristig von Aufgaben entlasten können, die Personal und Zeit binden. Bislang bindet Innenminister Jäger mit der Begleitung von Schwertransporten oder PR-Kampagnen wie dem Blitzermarathon bestens ausgebildete Polizeikräfte, die schon heute für die Kriminalitätsbekämpfung und Terrorabwehr dringend benötigt werden. Gleichzeitig schieben die Polizisten über 3 Millionen Überstunden vor sich her. Tragfähige Konzepte für eine effektivere Ressourcennutzung bei der Polizei sind bei Rot-Grün leider Fehlanzeige. Unsere Polizei muss in die Lage versetzt werden, dass sie sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann.

Cannabis: Kraft muss Steffens zurückpfeifen

In dieser Woche hat sich der Landtag in einer Anhörungen mit der Frage der Legalisierung von Cannabis und den damit verbundenen Gefahren und Risiken beschäftigt. Gesundheitsministerin Steffens, die bei der Anhörung selbst nicht zugegen war, hat dem Landtag im Nachgang eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen, in der sie die Forderung der Bundes-Grünen nach „kontrollierter Freigabe von Cannabis“ verteidigt.

Die Äußerungen von Frau Steffens machen sprachlos. Eine Gesundheitsministerin, die die Gefahren des Cannabiskonsums derart verharmlost, hat offenkundig den Job verfehlt. Dabei haben die Sachverständigen dem Landtag unmissverständlich dargelegt, wie gefährlich der Konsum von Cannabis sein kann, insbesondere angesichts des seit Jahren stetig steigendenden Wirkstoffgehalts in den Substanzen. Psychische Erkrankungen wie Psychosen oder Depressionen können die Folge sein. Immer mehr junge Konsumenten seien davon betroffen, so die Sachverständigen.

Rauchen verbieten und Kiffen erlauben, das ist grüne Logik, die niemand versteht. Jetzt ist die Ministerpräsidentin zur Klarstellung aufgerufen: Frau Kraft muss Farbe bekennen und ihre Gesundheitsministerin zurückpfeifen. Oder sie muss den Menschen sagen, wenn diese Landesregierung für die Legalisierung von Cannabis ist.

Städte und Gemeinden endlich stärker bei der Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben immer größere Probleme, die steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu bewältigen. Das liegt auch an den erheblichen Versäumnissen der Landesregierung für ein geordnetes Asylverfahren und eine angemessene finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden zu sorgen. Der Bund übernimmt vieles, aber die Unterbringung und Erstaufnahme der Flüchtlinge ist Ländersache. Die Landesregierung ist nach dem Flüchtlingsgipfel gefordert, die Kommunen endlich stärker zu unterstützen, anstatt nur zu einem neuen Flüchtlingsgipfel einzuladen.

Dafür müssen Flüchtlinge länger zentral in Landeseinrichtungen untergebracht werden, bis eine Entscheidung im Asylverfahren getroffen wurde. Die Kapazitäten in den Landeseinrichtungen müssen deutlich aufgestockt werden, damit bei klar unberechtigten Anträgen auch keine Verteilung in die Kommunen erfolgt. Dies würde die Städte und Gemeinden deutlich entlasten und Flüchtlingen zeitnah Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus bringen.

Die finanzielle Belastung durch die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge ist für die Kommunen enorm. Das Land muss seine Finanzierung endlich den realen Flüchtlingszahlen anpassen. Aktuell bleiben die Kommunen nämlich auf den Kosten von mehr als 15.000 Flüchtlingen sitzen, allein aufgrund der gesetzlichen Stichtagsregelung, welche die Erstattung durch das Land verzögert. Auch bei der Finanzierung der rund 45.000 geduldeten Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung bisher keine Unterstützung angeboten. Diese Flüchtlingsgruppe verursacht derzeit Kosten von rund 500 Millionen Euro pro Jahr, die bislang allein von den Kommunen getragen werden. Das Missmanagement von Minister Jäger gefährdet die Willkommenskultur für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen

Rot-Grün lässt Hochschulen und Studentenwerke in die Röhre gucken

Nachdem der Bund zum 1. Januar 2015 die Kosten fürs BAföG komplett übernommen hat, fordert das Deutsche Studentenwerk von den Bundesländern eine spürbare finanzielle Stärkung der Hochschulen und Studentenwerke. Während die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen die BAföG-Millionen eins zu eins an seine Hochschulen weiterleitet und die rot-grüne Landesregierung in Rheinland-Pfalz die gesamte Summe in den Bildungssektor investiert, versickern in Nordrhein-Westfalen die knapp 280 Millionen Euro aus dem BAföG-Topf im Schuldenhaushalt der Regierung Kraft. Damit setzt sich Nordrhein-Westfalen über die Absprache mit dem Bund hinweg.

Doch nicht genug, dass die rot-grüne Landesregierung die Hochschulen und Studentenwerke in die Röhre gucken lässt. Hochschulministerin Schulze mutet den Studentenwerken zusätzlich eine sinnlose und teure Umstellung ihrer Namensbezeichnung von „Studentenwerke“ zu „Studierendenwerke“ zu, die sie auch noch selbst bezahlen sollen. Dieser Vorgang zeigt, wie weit sich diese Landesregierung von den Bedürfnissen unserer Hochschulen und ihrer Studentinnen und Studenten entfernt hat.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte bereits im September 2014 mit ihrem Konzept zur Verwendung der BAföG-Gelder einen konstruktiven Vorschlag zur Verbesserung der Qualität an unseren Schulen und Hochschulen erarbeitet. Offensichtlich fehlt der Landesregierung der politische Wille dazu. Ministerpräsidentin Kraft und ihr Kabinett setzen stattdessen weiterhin darauf, von Berlin Geld einzufordern, das sie zum Stopfen ihrer selbst verursachten Haushaltslöcher zweckentfremden.

Evaluationsbericht bekräftigt Kritik von Wirtschaft und Kommunen

Der von der Landesregierung vorgelegte Evaluationsbericht zum Tariftreue- und Vergabegesetz bestätigt die bisherige Kritik von Wirtschaft und Kommunen. Wie SPD und Grüne im Landtag angesichts dieses Berichts von ‚großer Akzeptanz‘ für ihr verkorkstes Gesetz sprechen können, bleibt schleierhaft.

Vielleicht hätten sich die Abgeordneten von SPD und Grünen die Mühe machen sollen, den heute dem Parlament vorgelegten, fast 300-seitigen Evaluationsbericht genau und vor allem bis zum Ende zu lesen, bevor sie sich dazu äußern. Dann hätten sie zur Kenntnis nehmen können, dass 92 Prozent der befragten Unternehmen und Vergabestellen den bürokratischen Mehraufwand des Gesetzes beklagen. 72 Prozent der Vergabestellen beklagen zudem Umsetzungsschwierigkeiten. Gleichzeitig kommt die Evaluation zu dem Ergebnis, dass sich der Bieterkreis in Vergabeverfahren seit Einführung des Gesetzes deutlich verkleinert hat. Das wiederum ist schlecht für die Kommunen, da sie weniger Auswahl und dadurch höhere Kosten haben. Demensprechend beklagt jede vierte Kommune eine Verteuerung von Auftragsvergaben. Gleichzeitig bezweifeln Kommunen und Unternehmen mehrheitlich, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz seine Ziele erreicht.

Für die CDU-Fraktion bleibt es dabei: Das nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz ist ein Bürokratiemonster. Es muss daher schnellstmöglich abgeschafft werden.

Hindernisse für energetische Sanierung beseitigen

Die hohen Anforderungen der Energieeinsparverordnung sind Hindernisse für Investitionen in die energetische Sanierung von Wohnungen und machen sie für Eigentümer unattraktiv. Bauminister Groschek hat bisher verschlafen diese Hindernisse zu beseitigen und hat wertvolle Zeit verstrichen lassen.

Bei vielen Maßnahmen der energetischen Sanierung stimmt das Verhältnis von Kosten und Nutzen nicht. Eine Sanierung nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung zahlt sich oft für den Eigentümer nicht aus. Dies geht klar zu Lasten des Klimaschutzes, weil am Ende gar nicht mehr gedämmt wird. Wir fordern daher die Landesregierung auf, dem Bespiel Hessens zu folgen und die in § 25 der Energieeinsparverordnung geregelte Ausnahmen so umzuwandeln, dass eine unbürokratische Befreiung möglich ist.

Eigentümer dürfen nicht gezwungen werden ihre Immobilien bei einer Modernisierung übertrieben zu dämmen, obwohl dies wirtschaftlich wie energetisch unrentabel ist. Hier müssen wir auch einen besonderen Blick auf Gebäude mit einer begrenzten Restnutzungsdauer legen. Wir wollen die Energieeinsparverordnung nicht abschaffen, sondern einen intelligenten Umgang mit ihren Möglichkeiten herbeiführen. Mit unserem Antrag liegt eine unbürokratische Lösung auf dem Tisch, nun sind Rot-Grün und Bauminister Groschek am Zug, denn die Zeit drängt.

Leitentscheidung: Menschen vor Ort brauchen Klarheit

Seit der Ankündigung der rot-grünen Landesregierung, für den Braunkohletagebau Garzweiler eine neue Leitentscheidung zu fällen, ist viel wertvolle Zeit ungenutzt verstrichen. Statt Antworten zu liefern, hat die Regierung Kraft durch ihre Untätigkeit nur noch mehr Fragen aufgeworfen. Obwohl die Ankündigung der Landesregierung nun bereits ein ganzes Jahr zurück liegt, ist der ebenfalls angekündigte Beteiligungsprozess immer noch nicht angelaufen.

Die Landesregierung muss dabei Auswirkungen auf den noch im Verfahren befindlichen dritten Umsiedlungsabschnitt ausschließen. Gleichzeitig müssen mit der Leitentscheidung unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen eine klar definierte Abbaukante, der Abstand der Tagebaukante zur Wohnbebauung und die Größe und Lage des verbleibenden Restsees festgelegt werden.

Die von der neuen Leitentscheidung betroffenen Menschen brauchen schnellstmöglich Klarheit. Es ist Aufgabe der Landesregierung, die angekündigte Leitentscheidung möglichst zeitnah herbeizuführen. Auch dem Tagebaubetreiber RWE ist es nicht zuzumuten, erst am Ende eines sich jahrelang hinziehenden Verfahrens Planungssicherheit über die Änderung des Braunkohleplans zu erhalten.

Wer die Braunkohle aufgibt, legt die Axt an die Sicherheit unserer Energieversorgung

Auf Einladung des Betriebsrats des Tagebaus Hambach sprach der CDU-Fraktionsvorsitzende im nordrhein-westfälischen Landtag, Armin Laschet, bei der Betriebsversammlung vor rund 350 Mitarbeitern. In seiner Rede ging Laschet auf die Zukunft der Braunkohle in Nordrhein-Westfalen und ihre Rolle im Rahmen der nationalen Energiewende ein:

„Der Tagebau Hambach steht beispielhaft für die große wirtschaftliche Bedeutung, die die Braunkohlverstromung für unser Bundesland und die Region hat. Die hier arbeitenden Menschen machen den Industriestandort Nordrhein-Westfalen erst möglich und verdienen Anerkennung und Respekt.

Die Braunkohle leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung. Sie sichert uns und die Wirtschaft gegen die Risiken der Energiewende ab. Die Braunkohle ist der einzige subventionsfreie, grundlastfähige und importunabhängige Energieträger in Deutschland. Wer sie leichtfertig aufgibt, legt die Axt an die Sicherheit unserer Energieversorgung. Deshalb muss auch Hambach auf lange Sicht ein wichtiger Baustein unseres Energiesystems bleiben. Die Energieversorger müssen sich hier auf die Politik verlassen können und brauchen Planungssicherheit.

Die Energiepolitik muss sich künftig wieder deutlicher an wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausrichten und Rücksicht auf den Arbeitsmarkt nehmen. Wir müssen den drei klassischen Zielen der Energiepolitik ein viertes Leitmotiv hinzufügen: die Arbeitsplatzsicherheit. Die Folgen energiepolitischer Richtungsentscheidungen für die Arbeitsplätze im Industrie- und Energiesektor müssen stärker im Blick behalten werden. Energiepolitik muss ein genuiner Teil der Wirtschaftspolitik sein.“

Rettungsgesetz umfassend novelliert

In wesentlichen Punkten konnte sich die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen bei der Gestaltung des neuen Rettungsgesetzes durchsetzen. In vielen Fragen haben wir uns vor die zig Tausend Ehren- und Hauptamtlichen im Rettungswesen gestellt und Vorschläge für einen modernen Rettungsdienst getätigt, die nun Gesetz geworden sind.

Das gesamte Verfahren für dieses neue Gesetz hat zweierlei deutlich gemacht: Bei zwei beteiligten Ministerien war eines zu viel. Und: Ohne die Änderungsvorstellungen der CDU, die wir dem Landtag Ende November 2014 zur Verfügung gestellt haben, gäbe es dieses Gesetz jetzt nicht. Das, was zwischenzeitlich aus dem Gesundheitsministerium als Gesetzentwurf und aus den Fraktionen von SPD und Grünen als Änderungsvorstellung vorgelegt wurde, zeugte von mangelndem Sachverstand und dilettantischer Arbeit. Deshalb ist es gut, dass wir bis zuletzt auf Änderungen gedrungen und intensiv verhandelt haben, um damit Schaden im Rettungswesen abwenden zu können.

Auch jetzt fehlen immer noch – trotz Zusage der grünen Gesundheitsministerin Barbara Steffens – die Ausführungsbestimmungen über die Vollausbildung zum Notfallsanitäter sowie die Änderung einer Verordnung, mit dem die Kreise und kreisfreie Städte in die Lage versetzt werden, die Prüfungen zum Notfallsanitäter abzunehmen. Das neue Rettungsgesetz ist also nur ein Anfang.

Freie Berufe sind Leistungsträger und müssen geschützt werden

Die freien Berufe (zum Beispiel Apotheker und Ärzte, Architekten und Bauingenieure, Notare und Rechtsanwälte) tragen zur Entwicklung und Sicherung unseres Gemeinwesens bei und versorgen die Bevölkerung mit notwendigen Dienstleistungen hoher Qualität. Sie sind zudem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Insgesamt sind mehr als 900.000 Menschen in NRW in freien Berufen tätig. Damit stellen die Freien Berufe rund 10 Prozent aller Erwerbstätigen. Sowohl die Anzahl der Selbständigen als auch der versicherungspflichtig Beschäftigten in den freien Berufen steigt seit Jahren kontinuierlich.

Dieser Erfolgsgeschichte droht nun Ungemach aus Europa: Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass das Produktivitätswachstum insbesondere bei den freiberuflichen Dienstleistungen zu gering sei. Nach wie vor bestünden „Markteintrittshindernisse und Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege“ stünden. Dem erfolgreichen deutschen Modell der freien Berufe könnte das Aus bevorstehen.

Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion fordern SPD, Union, Grüne und FDP nun gemeinsam die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, dass dem Erhalt der Funktionalität der freien Berufe stärker Rechnung getragen wird. Eine angestrebte Vereinheitlichung der Systeme darf nicht zu Lasten bestehender Standards gehen und muss das hohe Niveau beim Verbraucherschutz und der Qualität von Dienstleistungen, das System der Selbstverwaltung in unserem Land sowie die Qualität der Berufsausbildung im Bereich der freien Berufe beachten und fördern.

Landesregierung muss Wuchergebühren für Anwohner an Landesstraßen zurücknehmen

Die bisherigen Sondernutzungsgebühren für Anwohner von Bundes- und Landesstraßen wurden allgemein als fair und moderat betrachtet. Diese Gebühren hat die Landesregierung mit Wirkung zum 1. Januar 2015 nun drastisch erhöht. Die neue Wuchergebühr hat weitreichende Auswirkungen für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. So gibt es Fälle, wo Anwohnerinnen und Anwohner plötzlich vor Gebührensteigerungen um das 13-fache der bisherigen Gebühr stehen. Das Prinzip geben und nehmen ist völlig ausgehebelt. Die betroffenen Menschen empfinden die maßlose Gebührenerhöhung zu Recht als Abzocke, während Verkehrsminister Groschek sie als angemessen verteidigt.

Die CDU-Landtagsfraktion hält Groscheks Vorgehen für völlig maßlos. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Wuchergebühr zurückzunehmen und zu den bisherigen Gebühren mit geringfügigem Inflationsaufschlag zurückzukehren. Die staatliche Bereicherung auf Kosten von Bürgerinnen und Bürger, die das Pech haben an einer Landesstraße zu wohnen, ist unhaltbar.

Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung öffnen

Auf Einladung der CDU-Landtagsabgeordneten Astrid Birkhahn, Ursula Doppmeier und Peter Preuß nahmen rund 120 Fachleute an dem Werkstattgespräch der CDU-Landtagsfraktion teil. Unter dem Titel „Was behindert Arbeit?“ kamen unter anderem Behindertenvertreter der DAX-Konzerne, Integrationsfirmen, die Agentur für Arbeit, Landesverbände von Menschen mit Behinderung, Integrationsdienste, Behindertenwerkstätten und Behindertenbeauftrage der Kommunen im nordrhein-westfälischen Landtag zusammen.

Das Ziel des Gesprächs war es, mit Betroffenen, Unternehmen und Interessengruppen gemeinsam in einen Dialog zu treten und aus erster Hand zu erfahren, wie mit dem Thema „Inklusion am Arbeitsmarkt“ in der Praxis umgangenen wird. Die Fraktion wird aus den Erkenntnissen des Werkstattgesprächs konkrete Handlungsempfehlungen formulieren und in den Landtag von Nordrhein-Westfalen einbringen.