Landesregierung darf beim Thema Opferentschädigung nicht länger auf Zeit spielen

Zu dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Einrichtung eines Hilfsfonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in nordrhein-westfälischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der gesamte Landtag den auf eine Initiative der CDU-Landtagsfraktion zurückgehenden Antrag am 21. Mai 2015 verabschiedet hat. Das ist ein wichtiges Signal des Landesparlaments an die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen. Umso mehr irritiert uns das monatelange Rumlavieren der Regierung Kraft. Trotz vieler Lippenbekenntnisse wird seitens der Landesregierung bei diesem hochsensiblen Thema immer noch auf Zeit gespielt und billigend in Kauf genommen, dass Misshandlungs-Opfer nicht mehr in den Genuss von Entschädigung kommen. Dieses Vorgehen ist unwürdig.

Der Hilfsfonds soll 60 Millionen Euro umfassen, die zu je ein Drittel vom Bund, den Kirchen und den Ländern gezahlt werden sollen. Sowohl der Bund als auch die Kirchen haben ihren Beitrag für den Hilfsfonds bereits zugesagt. Der Anteil für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt gerade einmal fünf Millionen Euro. Diese sind aber auch im aktuellen Nachtragshaushalt nicht konkretisiert, obwohl Minister Schneider dies im Ausschuss und heute auch Minister Kutschaty noch einmal im Plenum behauptet haben. Als CDU werden wir diese fünf Millionen Euro Landesanteil bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt beantragen.

Taktische Spielchen seitens der Koalitionsfraktionen beim formalen parlamentarischen Ablauf dürfen nicht das Ziel des gemeinsamen Antrags gefährden, den betroffenen Personenkreis noch in diesem Jahr zu entschädigen. Die CDU wird hartnäckig und mit beständigem Druck die Landesregierung zu einer schnellen Lösung drängen. Damit könnte Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Vorreiterrolle auch die anderen Bundesländer zur Nachahmung animieren.“