Rot-Grün darf nicht länger auf Zeit spielen – CDU legt Haushaltsantrag vor

Zur morgigen Beratung des 2. Nachtragshaushalts 2015 im Haushalts- und Finanzausschuss erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die CDU-Fraktion hat sich von Anfang an für die Einrichtung eines Hilfsfonds‘ eingesetzt. Daraufhin haben sowohl Minister Schneider als auch Minister Kutschaty im Ausschuss beziehungsweise im Plenum erklärt, die Landesregierung sei unserer Forderung längst nachgekommen und habe die Mittel für den Fonds im 2. Nachtragshaushalt 2015 bereits etatisiert.

Da wir diesen angeblichen Titel im Nachtragshaushalt 2015 nicht finden konnten, haben wir bei der Landesregierung erneut nachgehakt. Daraufhin musste Minister Schneider nun eingestehen, dass dem doch nicht so ist (vgl. Antwortschreiben im Anhang). Vielmehr spielt die Landesregierung erneut auf Zeit und verschiebt das Thema Opferentschädigung in den Haushalt 2016 – und das lediglich als Strichansatz, also ohne Etatisierung eines konkreten Betrags.

Diese taktischen Spielchen lassen wir Rot-Grün nicht länger durchgehen, schon gar nicht bei einem derart hochsensiblen Thema. Die CDU-Fraktion stellt daher in der morgigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses den Antrag, den Anteil des Landes am Hilfsfonds von fünf Millionen Euro in den Haushalt einzustellen (Vgl. Antrag). Damit setzen wir den fraktionsübergreifenden Antrag zur Einrichtung eines Hilfsfonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 – 1990 (Drs. 16/8636) vom 12. Mai 2015 endlich um. Damit könnte Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Signal an die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen senden.“

Hintergrund:

In der Plenardebatte am 21. Mai 2015 hatte Minister Kutschaty als Entgegnung auf die Rede des CDU-Abgeordneten Oskar Burkert ausgeführt (Plenarprotokoll 16/86, Seite 8816): “Ich darf Ihnen mitteilen: Wenn Sie sich den zweiten Nachtragshaushalt etwas intensiver angeschaut hätten, hätten Sie dort einen Titel finden können, der bereits eingesetzt ist und der sofort aufgefüllt werden kann, wenn auf Bundesebene eine entsprechende Einigung für diese Fondslösung erzielt worden ist. Die Vorbereitungen seitens der Landesregierung sind also auch schon im Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts getroffen worden.“

Anlagen:

11 020 TG 60 – Hilfsfonds

20 650 – 575 10 Zinsen

150615 Antwort Schneider_Hilfsfonds