12 Mai Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für unsere Bürgerinnen und Bürger
Gute Nachrichten für alle Hausbesitzer: Die Landesregierung hat den von uns (Abgeordneten) im März erteilten Auftrag umgesetzt und eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern bei den Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Das bedeutet eine Aufstockung der bisherigen Förderung aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent. Damit schaffen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger die Straßenausbaubeiträge ab.
Bei den 5000 Eigentümern, die bereits hälftig entlastet worden sind, erfolgt von Amts wegen die Zuweisung weiterer 11,1 Millionen Euro über die landeseigene NRW.BANK an die Städte und Gemeinden. Eine gesonderte Antragsstellung über die Städte und Gemeinden ist nicht erforderlich. Neue Anträge aus den Städten und Gemeinden zur Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte werden nach Prüfung zu 100 Prozent bewilligt.
Hintergrund:
Landtag (NRW-Koalition) und Landesregierung Nordrhein-Westfalen haben das Kommunalabgabengesetz zum 1. Januar 2020 im Bereich der Straßenausbaubeiträge zum ersten Mal seit 51 Jahren im Interesse der beitragspflichtigen Haushalte und zur Vermeidung unbilliger Härten grundlegend geändert. Zugleich wurde ein landeseigenes Förderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro zur hälftigen Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte aufgelegt.
Mit Stand Frühjahr 2022 wurde dieses in Höhe von 11,1 Millionen Euro von rund 5000 beitragspflichtigen Haushalte durch die Städte und Gemeinden in Anspruch genommen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist bis zum 30. Juni 2022 aufgefordert, die Straßenausbaubeiträge unter rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten so zu ordnen, dass die beitragspflichtigen Haushalte entlastet bleiben können, die Städte und Gemeinden aber ihre rechtliche und finanzielle Zuständigkeit für die kommunalen Straßen als ihr eigenes Vermögen behalten.