Absurde Pläne zum Geldwäschegesetz von Rot-Grün auf Druck der CDU vom Tisch

Der Einsatz der CDU-Landtagsfraktion hat Wirkung gezeigt: Der Plan der rot-grünen Landesregierung, Kontroll- und Aufsichtspflichten nach dem Geldwäschegesetz im so genannten Nichtbankensektor auf die Städte und Gemeinden zu übertragen, ist mit einem neuen Entwurf der Gewerberechtsverordnung des NRW-Wirtschaftsministeriums vom Tisch.

Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, kritisierte die späte Einsicht: „Rot-Grün hat erst auf unseren Druck hin gerade noch rechtzeitig den absurden Plan einkassiert. Es wäre völlig widersinnig, wenn die örtlichen Ordnungsbehörden plötzlich mit der Bekämpfung von Geldwäsche beauftragt worden wären.

Ordnungsabteilungen, die normalerweise Knöllchen verteilen, Verkehrsschilder aufstellen oder Parkausweise ausstellen, sind weder technisch noch personell dafür ausgestattet, den Finanzströmen der organisierten Kriminalität oder des internationalen Terrorismus nachzujagen. Durch unseren Protest bleiben die Kommunen nun von diesen Belastungen verschont.“

Die CDU-Landtagsfraktion habe von Anfang an gefordert, dass die Kommunen nicht überfordert werden dürften.

„Geldwäsche ist weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein Kavaliersdelikt. In Deutschland werden Schätzungen zufolge jährlich zwischen 40 und 50 Milliarden Euro ‚gewaschen‘. Um dieses Problem wirksam anzugehen, braucht es entsprechend qualifiziertes Personal. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass Geldwäsche aktiv auch von den richtigen Stellen bekämpft wird. Dazu ist sie bundesgesetzlich verpflichtet. Es reicht nicht, dass lediglich Stichproben von gefährdeten Betrieben erhoben werden,“ so der kommunalpolitische Sprecher André Kuper