André Kuper fragt nach…

Nachstehende „Kleine Anfragen“ habe ich in dieser Woche an die Landesregierung gestellt. Im Internet des Landtages wird der Sinn und Zweck der Kleinen Anfragen wie folgt beschrieben:

„Die Kleine Anfrage
Jeder Abgeordnete kann von der Landesregierung durch Kleine Anfragen Auskünfte verlangen. Die Kleine Anfrage wird schriftlich gestellt und beantwortet, sie muss sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und darf nicht mehr als 5 Unterfragen enthalten.
Hauptsächlicher Nutzen ist, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Einzelprobleme zu lenken und dazu Informationen von der Regierung zu bekommen. Die Kleine Anfrage muss innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, sonst kann sie per Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung gesetzt werden.“

Die Landesregierung ist nunmehr verpflichtet, nachstehende Anfragen (meine lfd. Anfragen Nr. 222 bis 228) zu beantworten:

A-Kuper Nr. 228: Anfrage vom 21.03.2016: Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen: Verhindert das schlechte Verhandlungsergebnis der Gesundheitsministerin mit den Krankenkassen die versprochene finanzielle Entlastung der Kommunen? Drs11541zuKA4583

A-Kuper Nr. 227: Anfrage vom 21.03.2016: Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen in Nordrhein-Westfalen Drs11540zuKA4582

A-Kuper Nr. 226: Anfrage vom 21.03.2016: 30 Prozent aller bundesweit rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber leben in Nordrhein-Westfalen Drs11539zuKA4581

A-Kuper Nr. 225: Anfrage vom 21.03.2016: Überdurchschnittlich hohe Anzahl an Abschiebungs-Stopps in Nordrhein-Westfalen Drs11538zuKA4580

A-Kuper Nr. 224: Anfrage vom 21.03.2016: Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft in Nordrhein-Westfalen Drs11537zuKA4579

A-Kuper Nr. 223:Anfrage vom 21.03.2016: Aufenthaltserlaubnisse nach §25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz in Nordrhein-Westfalen Drs11536zuKA4578

A-Kuper Nr. 222:Anfrage vom 21.03.2016: Rückführung in Nordrhein-Westfalen – Welche Vollzugshindernisse verhindern Rückführungen in Nordrhein-Westfalen? Drs11535zuKA4577

Meine weiteren „Kleinen Anfragen“ Nr. 1 bis Nr. 221 finden Sie hier: andre-kuper.de/meine-kleinen-anfragen-an-die-landesregierung

Zum Hintergrund: Im letzten Jahr sind rund 300.000 Asylbewerber in NRW eingetroffen. Allerdings werden davon rd. 100.000 kein Asylrecht bekommen, haben also keine Bleibeperspektive, und müssen daher m.E. baldmöglich nach einem rechtskräftigen Verfahren wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Sofern möglich, sollte das als freiwillige Ausreise erfolgen, im Weigerungsfall aber auch per Abschiebung. Nur so macht das Asylrecht Sinn, ansonsten müssten wir das Asylrecht ändern und pauschal regeln: Jede(r) der kommt, egal wie, bleibt hier. Das kann’s allerdings m.E. nicht sein. Es gibt derzeit rund 60 Mio. Menschen weltweit auf der Flucht, die können wir nicht alle in Europa und Deutschland aufnehmen.

Ich möchte, dass Menschen in Not auch weiterhin Asyl bei uns finden können. Das setzt allerdings voraus, dass diejenigen, welche aus anderen Gründen zu uns gekommen sind, nach sorgfältiger Prüfung und Rechtsverfahren, zeitnah wieder in ihre Heimatländer zurückmüssen.

Allerdings ist dafür weder der politische Wille bei dieser Grün-Roten Landesregierung, noch die tatsächliche Möglichkeit. Aktuell wird die Öffentlichkeit mit gestiegenen Ausreisezahlen für NRW informiert. Diese Steigerungen in den absoluten Zahlen (die Prozentzahlen sind im Vergleich zu anderen Bundesländern stümperhaft) sind allerdings viel zu gering und entsprechen nicht den Anforderungen an die Notwendigkeiten.

Im letzten Jahr sind aus NRW lediglich rd. 4.000 Abschiebungen und rd. 8.000 freiwillige Rückkehrer in die Heimatländer zurückgebracht worden. Angesichts von 100.000 bis Sommer 2016 potentiell zur Rückführung anstehenden abgelehnten Asylbewerbern ist das lächerlich wenig. Die Rückführungslogistik ist im Land gar nicht vorhanden. Derzeit sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Rückführung organisatorisch verantwortlich, allerdings nach strengen Rahmenvorgaben der Landesregierung. Das mag in der Vergangenheit richtig gewesen sein. Allerdings sind diese Kommunen aktuell mit der Flüchtlingsaufnahme bereits überlastet.  Somit muss die Rückführung zentral landesweit gesteuert werden, weshalb wir mit einem eigenen Rückführungskonzept bereits im November/Dezember 2015 eine Neuorganisation gefordert haben. Geschehen ist? Richtig, nix…

2015-12-04 Unser Aktionsplan Rückkehr