André Kuper fühlt dem Innenminister im Interesse der Kommunen auf den Zahn

Düsseldorf (dpa/lnw) – Kommunen, die ihnen zugewiesene Flüchtlinge aushilfsweise in Unterkünften des Landes unterbringen, müssen dafür pro Tag und Kopf 35 Euro bezahlen. Das geht aus einer Antwort von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf eine Anfrage des stv. Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, MdL André Kuper, hervor.
Um Kommunen, die Einrichtungen des Landes nutzen, nicht gegenüber jenen zu bevorzugen, die selbst ihrem gesetzlichen Auftrag nachkämen, sei es geboten, die anteiligen Kosten in Rechnung zu stellen, erläuterte der Minister. Bislang hätten elf Kommunen im Regierungsbezirk Münster entsprechende Zahlungsaufforderungen des Landes erhalten.

Ursprünglich seien sogar 46,70 pro Tag und Flüchtling veranschlagt worden, kritisierte André Kuper. Dabei zahle das Land selbst mit seiner Flüchtlingspauschale an die Kommunen umgerechnet nur 27,40 Euro pro Tag und Kopf. Jäger hielt dagegen, der eingeforderte Betrag sei errechnet worden aus den Durchschnittskosten zur Betreuung und Verpflegung von Flüchtlingen im Regierungsbezirk Münster. Inzwischen sehe es die Bezirksregierung aber als vertretbar an, Wachdienstleistungen nicht in Rechnung stellen, so dass die Summe auf 35 Euro abgesenkt worden sei. Generell seien die Kosten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes einerseits und in den Kommunen andererseits meist nicht vergleichbar. Denn in den Gemeinden würden viele Asylbewerber dezentral in Wohnungen untergebracht. Dabei fielen weder Kosten für Betreuungsdienstleistungen noch für Wachdienst an. Zweifellos gebe es aber große Kostenunterschiede.

Die Antwort von Innenminister Jäger auf die Kleine Anfrage von Andre Kuper-Drs16_11327

Zur Antwort des Innenministers hier eine Stellungnahme von André Kuper:

Die Praxis des Innenministers, von Kommunen Geld dafür zu verlangen, dass kommunal zugewiesene Flüchtlinge aufgrund der Belastungssituation vor Ort, kurzfristig länger in Landesaufnahmeeinrichtungen verbleiben können, ist in mehrfacher Hinsicht nicht akzeptabel.
Weil das Land immer noch rund 50.000 Kommunale Plätze für Landeseinrichtungen nutzt, kommt es für unsere Kommunen überhaupt zu dieser Notsituation. Kommunen in dieser Not noch zu schröpfen, indem der Innenminister 10 Euro pro Flüchtling mehr verlangt, als er selbst den Kommunen für die Unterbringung zahlt, ist ein weiteres Stück aus dem Tollhaus der Flüchtlingskostenerstattung. Es ist unbegreiflich, dass man den Städten und Gemeinden, die dem Land den Großteil der Unterbringungsplätze zu verdanken hat, diese Nutzung der freien Plätze jetzt in Rechnung stellen will. Aktuell stehen doch eh 44.000 Plätze in den Notunterkünften des Landes frei. Das Land seinerseits verlangt vom Bund ständig eine kostenlose Bereitstellung von Unterkünften, kassiert aber bei  den Kommunen ab.

Auch ist die Differenz zwischen der vermeintlichen Kosten für kommunale und Landeseinrichtungen nicht nachvollziehbar. Die angebliche fehlende Vergleichbarkeit ist ein schwaches Argument. So obliegt es z.B. den Kommunen, neben der Unterbringung und Versorgung auch Kita-Schul- und Integrationsmöglichkeiten vorzuhalten. Das sind ganz andere und höhere Kosten.

Anstatt auf die Veröffentlichung dieser Praxis mit einer Verringerung der Kostenerstattung von 35.- Euro , hätte der Innenminister sein angeblich kommunalfreundliches Gesicht zeigen sollen und vollständig auf eine Erstattung verzichten müssen.