André Kuper in seiner 31. Plenarrede zum Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)

In der heutigen Plenardebatte hat der Stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und direkt gewählte Abgeordnete André Kuper zum Gesetz zur Novellierung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) und den hierzu von der CDU-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag zur Verbesserung der Situation in den Kommunen wie folgt gesprochen:

„Der Flüchtlingsstrom nach Deutschland hat sich in den letzten 2 Jahren jeweils verdoppelt und wird auch im kommenden Jahr nicht abreißen. Man rechnet 2015 mit weiter steigenden Flüchtlingszahlen und rund 230 000 Asylanträgen. Für NRW bedeutet dies rund 50.000 Flüchtlinge, die letztlich in unseren Städten und Gemeinden leben und integriert werden wollen.

Angesichts dieser Zahlen hätte und muss die Landesregierung frühzeitiger reagieren, um notwendige Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Hunger und Gewalt sind, hier empfangen und nicht nur verwaltet werden.

Mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz haben Sie, sehr geehrter Herr Minister Jäger, zu lange dafür gesorgt, dass die Kommunen viel zu wenig Mittel des Landes für diese wichtige Aufgabe erhalten haben. Die Kommunen mussten und müssen auch weiterhin viele Millionen Euro eigene Mittel aufwenden, um die Flüchtlinge auch materiell willkommen zu heißen. Ihre zweifelhaften Behauptungen hinsichtlich der Überzahlung einzelner Kommunen lassen viele Kostenpositionen außen vor, was Sie wissen und was in den NRW-Städten und Gemeinden zu Recht für massive Verstimmung sorgt.

„Es kann nicht richtig sein, dass Kommunen wie Duisburg, die an allen Ecken und Kanten sparen müssen, nur knapp 20 Prozent der Kosten erstattet bekommen.“

Zitat von SPD-Oberbürgermeister Sören Link gegenüber der WAZ vom 5.9.2014!

Obwohl also nicht nur wir Sie auf die Defizite der bisherigen Pauschalerstattung und –organisation aufmerksam gemacht haben, gab es für Sie viel zu lange keine Notwendigkeit,
irgendetwas zu verbessern.

Wir haben Ihnen beispielsweise bereits vor einem Jahr die Notwendigkeit einer besonderen Unterstützung der Kommunen beim Problem der Krankheitskosten für Flüchtlinge aufgezeigt und einen Härtefallfonds eingefordert, (Drs. 16/4509), jetzt erst gehen Sie darauf ein.

Die weitere Ignoranz zeigte auch dieses Gesetzgebungsverfahren: Die erste Lesung zum heutigen Gesetz fand am 11. September 2014 statt – also vor gut drei Monaten. Damals sollte es, obwohl die Flüchtlingsströme und die finanziellen Nöte der Kommunen bekannt waren, keine wesentlichen Verbesserungen geben – keinen strukturellen Euro zusätzl. geben!

Seit diesem Tag ist viel in der NRW-Flüchtlingspolitik passiert.

  • Die entsetzlichen Bilder aus Burbach über Missstände in den Unterbringungseinrichtungen des Landes (28.09.)
  • Der NRW-Flüchtlingsgipfel, (20.10.)
  • Lange angekündigte Maßnahmen aufgrund der Beschlüsse des NRW-Flüchtlingsgipfels von SPD, Grünen und der Landesregierung  (Landtags-Resolution am 5.11., PM von SPD und Grünen am 21.11.2014 )

Sie haben zu lange die Augen vor den Herausforderungen der Flüchtlingsströme verschlossen. Es mussten leider erst die Bilder aus Burbach weltweit für Empörung sorgen, dass Sie bei der Flüchtlingspolitik endlich aufwachen und anfangen Ihre Verantwortung zu übernehmen. Traurig aber wahr.

Ihre Ankündigungen im NRW-Okt-Gipfel ließen erste Schritte erahnen:

  • Aufstockung der Landesmittel um 40 Mio. Euro
  • Einführung eines Härtefallfonds bei Krankheitskosten
  • Und dann die Bd-Lder-Verständigung mit dem Bund über 108 Mio. bzw 119 Mio. & damit Bereitschaft des Bundes, sich an den Kosten zu beteiligen

Aber die Ernüchterung erfolgte in den Kommunen sehr schnell –  Ihre Taschenspielertricks bei der Finanzierung der Flüchtlingshilfen sind aufgeflogen: Sie leiten nur den Bundesanteil aus der Bund-Länder-Vereinbarung weiter,
mit dem Rest finanzieren Sie ihre im Oktober versprochenen (kommunalen) Maßnahmen. Das sind „klebrige Finger“ und zeugt davon, dass Sie noch immer nicht den Ernst der Lage erkannt haben.

Mit Ihrem GE sind Sie nicht weit genug gegangen, um eine Finanzierung der Flüchtlingskosten zu gewährleisten. Wir geben Ihnen mit unserem Änderungsantrag die Chance einer Verbesserung:

  • die Anpassung der Stichtagsregelung auf die aktuellen Flüchtlingszahlen. Mit Ihrer Regelung lassen Sie die Kommunen auf Vorjahreszahlenbasis letztlich mit Kosten für 10.000 der 38.000 Flüchtlinge im Regen stehen.
  • einen wirklichen Hilfsfonds für Krankheitskosten – ab 50.000 Euro – damit hilft man rund 50 Gemeinden bei einem echten Problem
  • und: Die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel an unsere Städte und Gemeinden

In Zeiten von Flüchtlingsströmen aus Syrien und dem Irak und den daraus entstehenden Herausforderungen für die Kommunen ist dies der falsche Zeitpunkt, sich mit Rechentricks und Wegschauen aus der Verantwortung zu entziehen. Es ist bald Weihnachten, geben Sie sich einen Ruck für mehr Zwischenmenschlichkeit und Gerechtigkeit in der NRW-Flüchtlingspolitik.“

Unser Änderungsantrag ist hier nachzulesen: Änderungsantrag der CDU-LT-Fraktion zur Verbesserung der Flüchtlingssituation in den Städten und Gemeinden in NRW MMD16-7626_ÄACDU_Dez2014