André Kuper in Verfassungskommission

Vor wenigen Tagen konstituierte sich die neue Verfassungskommission des nordrhein-westfälischen Landtags. André Kuper nahm an der konstituierenden Sitzung für die CDU-Fraktion teil und vertritt auch hier besonders die Interessen der kommunalen Familie. „Ich freue mich, in dieser wichtigen Kommission mitarbeiten zu dürfen. Dies ist auch eine besondere Kommission, denn eine Überarbeitung der Verfassung geschieht nicht mal eben so. Hier gilt noch mehr als bei „einfachen“ Gesetzen, dass Sorgfalt oberster Maßstab sein muss.“

Die zur Zeit geltende Verfassung stammt als Entwurf aus dem Jahre 1946, verabschiedet wurde sie im Jahre 1950, unsere Verfassung ist also über 60 Jahre alt. Die Kommission tagte zuletzt vor ca. 40 Jahren.

Folgende 5 Schwerpunkte sollen behandelt werden:

  • Legitimationsdefizite – parlamentarisches System (mit den Themen direkte Partizipation der Bevölkerung, Wahlalter auf 16 Jahre?, EU-Wahlrecht)
  • Landesparlamentarismus
    (Aufgabenwandel, Stärkung des Landesparlamentes, Neuwahlen ohne vorherige Parlamentsauflösung)
  • Beteiligung in Angelegenheiten der EU
  • Verschuldung der öffentlichen Haushalte (Schuldenbremse)
  • Verhältnis Landesregierung – Verfassungsgerichtshof – Kommunen

Die Kommission setzt sich aus 19 Mitgliedern der verschiedenen Fraktionen sowie stellvertretenden Mitgliedern und mitberatenden Sachverständigen zusammen. Die Landesregierung kann ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände, letztere mit einem gemeinsamen Vertreter, mitberatend an den Sitzungen teilnehmen.

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung wurde bislang zwanzig Mal geändert, zuletzt im Jahr 2011 bei der Umsetzung des Schulkonsenses. Im Jahr 2004 fand das strikte Konnexitätsprinzip Eingang in die Verfassung, im Jahr 2002 nahm der Landtag unter anderem die Kinderrechte in die Verfassung auf.

Foto mit André Kuper (rechte Seite)