11 Feb André Kuper ist gegen die von der Landesregierung beabsichtigte Novellierung der Freizeitlärmrichtlinie
Die Durchführung eines traditionellen Schützenfestes ist bereits nach der aktuellen Freizeitlärmrichtlinie unter Einhaltung der bisherigen Grenzwerte kaum durchführbar, obwohl das westfälische Schützenwesen mittlerweile von der UNESCO als Weltkulturerbe unter besonderen Schutz gestellt wurde. Werden in einer neuen Freizeitlärmrichtlinie nun absolute Grenzwerte für Geräuschimmissionen festgelegt, werden die Schützenfeste demnächst abends nicht mehr gefeiert werden können.“
Inhaltlich sollte die Überarbeitung der Freizeitlärmrichtlinie auch zu einer gerichtsfesten Handhabung der Spielräume für Volksfeste und Traditionsveranstaltungen führen — so die einschlägigen Äußerungen in der Fachpresse.
Nun weicht der von der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgelegte Entwurf in einigen Punkten von der Bund-Länder-Verständigung ab. Daher haben wir die Landesregierung bereits um weitere Informationen gebeten. Ich habe Ihnen die Kleine Anfrage meines Abgeordnetenkollegen beigefügt. Eine Antwort steht noch aus.
Unsere Vereine können sicher sein, dass sich die CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen wird, dass es zu keiner Verschärfung der Spielräume für Volksfeste und Traditionsveranstaltungen kommen wird.
Aktuell hat die CDU-LT-Fraktion bereits über den Kollegen Matthias Kerkhoff die nachfolgende Anfrage an die Landesregierung gerichtet:
Drucksache 16/10944 01.02.2016 16. Wahlperiode
Kleine Anfrage 4360
Freizeitlärmerlass NRW
Volks- und Traditionsfeste erfreuen sich landesweit einer großen Beliebtheit. Sie bringen Men- schen zusammen, genießen eine hohe Akzeptanz und bilden die Vielfalt der Traditionen in unserem Land ab.
Schon heute ist die Durchführung einer Brauchtumsveranstaltung stark reglementiert. Die geplante Novellierung des Freizeitlärmerlasses scheint die Durchführung einer solchen Veran- staltung weiter zu erschweren. Insbesondere neue Grenzwerte für Lärmimmissionen bilden für die Organisatoren einer Brauchtumsveranstaltung eine nicht abschätzbare Einschränkung. Wie beispielsweise der Sauerländer Schützenbund in einem Schreiben formuliert, ist es heute kaum möglich, für Veranstaltungen mit hunderten von Menschen in einem Festzelt oder in einer Halle einen bestimmten Immissionsrichtwert festzulegen. Eine Änderung des Freizeitlärmerlasses würde die Situation der Vereine weiter erschweren und die Durchführung von weiteren freien Volksfesten oder Traditionsveranstaltungen gefährden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Veränderungen werden sich durch die geplante Novellierung des Freizeitlärmer- lasses für die Durchführung einer Brauchtumsveranstaltung ergeben?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Beschwerdeverhalten im Um- feld von Brauchtumsveranstaltungen vor?
3. In wie vielen Fällen mussten Brauchtumsveranstaltungen abgesagt, abgebrochen bezie- hungsweise in ihrer Durchführung wesentlich verändert werden?
4. Wie bewertet die Landesregierung mögliche Konflikte zwischen den Interessen von Tra- ditionsvereinen wie z.B. Schützenvereinen bei der Organisation einer Brauchtumsveran- staltung und dem Lärmschutzbedürfnis der jeweiligen Anwohner?
5. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die Organisatoren von Brauchtumsveranstal- tungen bei der Umsetzung des Freizeitlärmerlasses?
Die Antwort hierauf steht noch aus.
Hier der Entwurf zum NRW-Freizeitlärmerlass