André Kuper kümmert sich – Anfragen an die Landesregierung

In den vergangenen Tagen hat der stellvertretende Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, wieder zahlreiche sogenannte „Kleine Anfragen“ an die Landesregierung gestellt. „Die Kleinen Anfragen sind ein Instrument, um als Opposition Informationen aus den Ministerien zur Aufklärung von bestimmten Sachverhalten, aber auch über Planungen und Vorhaben der Ministerien zu erhalten.“
Er kümmert sich mit diesem Mittel darum, benötigte Informationen für Anliegen aus dem Wahlkreis oder der kommunalen Familie, zu erhalten. Die Landesregierung ist verpflichtet, Kleine Anfragen der Landtagsabgeordneten binnen von vier Wochen zu beantworten.

Zwischenzeitlich hat André Kuper über 270 sogenannte „Kleine Anfragen“ an die Landesregierung gestellt. So fragt er nach den unterschiedlichsten Sachverhalten: „Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion haben natürlich viele meiner Anfragen landespolitischen Bezug. Außerdem wenden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder auch Organisationen aus dem Wahlkreis mit speziellen Anliegen an mich und ich frage dann diese Dinge mit unmittelbarem Bezug bei der Landesregierung an“ betont André Kuper.

Die Kleinen Anfragen können Sie übrigens nebst späteren Antworten der Landesregierung auch auf seiner Website nachlesen unter: http://andre-kuper.de/meine-kleinen-anfragen-an-die-landesregierung oder direkt über den Reiter „Landtag“ und dann „Meine Kleinen Anfragen an die Landesregierung“.

Aktuell sind nachfolgende „Kleinen Anfragen“ neu von André Kuper eingereicht worden:

273: Anfrage vom 19.08.2016: Welche Verwaltungskosten entstehen den Kommunen tatsächlich durch die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge?

272: Anfrage vom 04.08.2016: Nimmt die Landesregierung den sogenannten Sensibilisierungserlass zurück?

271: Anfrage vom 02.08.2016: Werden in Nordrhein-Westfalen wirklich alle Möglichkeiten genutzt, Ausreisepflichtige aus dem Maghreb zurückzuführen?

270: Anfrage vom 02.08.2016: Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen: Vogel-Strauß-Ansatz, anstatt ehrlicher Selbstkritik – Warum sperrt sich die Landesregierung gegen das geplante Abschiebe-Gutachten der Bundeskanzlerin?

269: Anfrage vom 29.07.2016: Ausreisegewahrsam in Nordrhein-Westfalen notwendig, um das Abschiebhindernis des Abtauchens zu verhindern?

Schauen Sie doch einfach immer wieder selbst nach und finden Sie interessante Fragen und die Antworten der Landesregierung.