André Kuper kümmert sich – Anfragen an die Landesregierung

In den vergangenen Tagen hat der stellvertretende Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, wieder zwei sogenannte „Kleine Anfragen“ an die Landesregierung gestellt. „Die Kleinen Anfragen sind ein Instrument, um als Opposition Informationen aus den Ministerien zur Aufklärung von bestimmten Sachverhalten, aber auch über Planungen und Vorhaben der Ministerien zu erhalten.“
Er kümmert sich mit diesem Mittel darum, benötigte Informationen für Anliegen aus dem Wahlkreis oder der kommunalen Familie, zu erhalten. Die Landesregierung ist verpflichtet, Kleine Anfragen der Landtagsabgeordneten binnen von vier Wochen zu beantworten.

Zwischenzeitlich hat André Kuper über 280 sogenannte „Kleine Anfragen“ an die Landesregierung gestellt. So fragt er nach den unterschiedlichsten Sachverhalten: „Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion haben natürlich viele meiner Anfragen landespolitischen Bezug. Außerdem wenden sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder auch Organisationen aus dem Wahlkreis mit speziellen Anliegen an mich und ich frage dann diese Dinge mit unmittelbarem Bezug bei der Landesregierung an“ betont André Kuper.

Die Kleinen Anfragen können Sie übrigens nebst späteren Antworten der Landesregierung auch auf seiner Website nachlesen unter: http://andre-kuper.de/meine-kleinen-anfragen-an-die-landesregierung oder direkt über den Reiter „Landtag“ und dann „Meine Kleinen Anfragen an die Landesregierung“.

Aktuell sind nachfolgende „Kleinen Anfragen“ neu von André Kuper eingereicht worden:

Anfrage vom 12.10.2016: Nur ein Drittel der Landesplätze belegt – Welche Kosten verursacht der Leerstand von Landaufnahmeeinrichtungen?

Anfrage vom 12.10.2016: Landesaufnahmekapazitäten und Zuweisungspraxis als maßgebliche Faktoren für die Anwendung des FlüAG und der geplanten Wohnsitzauflage in Nordrhein-Westfalen