15 Apr André Kuper MdL: Pressekonferenz zum Flüchtlingsgipfel stößt auf großes Medieninteresse
Düsseldorf. Auf große Resonanz stieß die landesweite Pressekonferenz vom stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden André Kuper, zum Thema Flüchtlingsgipfel.
Kurz vor dem zweiten Treffen am Mittwoch dieser Woche hatte der Landtagsabgeordnete aus dem Gütersloher Südkreis zahlreiche Kritikpunkte angebracht.
Medien berichteten landesweit und darüber hinaus in Zeitungen, Radiosendungen und Fernsehanstalten. Eine Übersicht über die wichtigsten Beiträge findet sich am Ende dieser Mitteilung.
„Fast ein halbes Jahr ist es her, dass der Flüchtlingsgipfel erstmals getagt hat und bei weitem sind die seinerzeit gefassten Beschlüsse noch nicht umgesetzt worden“, so André Kuper in der Pressekonferenz. Weder sind die für die Bewältigung der Asylanträge notwendigen weiteren Stellen bei der Bezirksregierung Arnsberg besetzt worden, noch sind Erstaufnahmeeinrichtungen ausnahmslos in der Lage, alle ankommenden Flüchtlinge zu registrieren und zu röntgen.
„Und weder sind die Hilfe für Flüchtlingskinder mit einem Volumen von 6 Millionen Euro noch für Flüchtlingsfrauen mit 900.000 Euro realisiert worden“, so der 54jährige.
Es fehle noch immer an einem neuen Konzept zur Unterbringung der ansteigenden Flüchtlingsströme und auch sei die Kostenerstattung für Kommunen nicht angemessen. „Die Bundesmittel gehen nicht in Gänze in die Städte und Gemeinden. Der Krankheitskostenfonds ist zu niedrig, es fehlt an der Erstattung für derzeit 36.000 geduldete Flüchtlinge und noch dazu werden Pauschalerstattungen an die Städte und Gemeinden auf Basis veralteten und damit viel zu niedrigen Zahlenmaterials berechnet.“
Für den zweiten Flüchtlingsgipfel am 15.04., bei dem André Kuper für die CDU-Fraktion teilnehmen wird, hat die christdemokratische Landtagsfraktion eine Reihe von Forderungen formuliert:
1. Die Landesregierung muss schleunigst alle Beschlüsse des 1. Flüchtlingsgipfels umsetzen und darf nicht nur Aufforderungen an die Bundesregierung richten. Die eigenen Verpflichtungen des Landes bleiben bestehen.
2. Die Landesregierung muss durch eine ausreichende Anzahl an Unterbringungsplätzen ein ordnungsgemäßes Asylverfahren gewährleisten und eine angemessene Unterbringung von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen garantieren. Dafür muss eine Koordinierungsstelle in der Landesregierung geschaffen werden, die alle Hilfen der unterschiedlichen Ministerien organisiert und eine zeitnahe Umsetzung garantiert. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist der Landtag regelmäßig zu informieren. Zudem muss ein Notfallplan umgesetzt werden, die standardisierte Qualitätsüberprüfung der Flüchtlingsunterkünfte vorgenommen und das Beschwerdemanagement implementiert werden.
3. Notwendig für eine gute Aufnahme von Flüchtlingen ist, dass auch eine weitere Verfahrensbeschleunigung bei der Bearbeitung der Asylanträge durch das BAMF erreicht wird. Zielmarke muss die Bearbeitung der Asylanträge innerhalb von 3 Monaten sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Entscheidung über Asylanträge während des Verbleibs in einer Landeseinrichtung gesichert ist.
4. Das Land muss die durchschnittliche Verweildauer in Einrichtungen des Landes im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesrechts (bis zu 3 Monaten) vermehrt ausschöpfen, um eine Erfassung und Bearbeitung durch das BAMF sowie eine Impfung, Röntgen und medizinischen Untersuchung in dieser Zeit in Landeseinrichtungen durchzuführen, damit klar unberechtigte Anträge durch eine zeitnahe Rückführung aus der Landeseinrichtung begleitet werden können und keine Verteilung in die Kommunen erfolgt. Dies kann die Kommunen deutlich entlasten und Flüchtlingen zeitnah Klarheit über ihren Aufenthaltsstatus bringen.
5. Schaffung von ausreichenden Plätzen (15.000 Regelplätze) in den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes sowie Notfallkapazitäten von mindestens 2.500 Plätze für eine krisenhafte Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Ziel soll es sein, die maximal mögliche Unterbringung in einer Zentraleinrichtung insoweit auszuschöpfen, dass eine Bescheidung durch das BAMF möglich wird.
6. Neben der Aufstockung der Mitarbeiterzahl beim Bundesamt für Migration muss auch in den Ausländerbehörden sichergestellt sein, dass ausreichend Personal vorhanden ist, um Aufenthaltstitel, Arbeitsgenehmigungen zu erteilen und mögliche Rückführungen durchgeführt werden können – zur Umsetzung der Aufenthaltstitel des BAMF.
7. Interkommunale Zusammenarbeit und eine Flexibilisierung der Zuteilung sowie die gegenseitige Unterstützung zwischen Städten, Gemeinden und Kreisen im Rahmen interkommunaler Kooperationen für den Flüchtlingsbereich muss gefördert und unterstütz werden. Insbesondere müssen rechtliche Hindernisse im Flüchtlingsaufnahmegesetz abgebaut werden.
8. Das Land muss eine angemessene Finanzierung der Flüchtlingsversorgung der Städte und Gemeinden garantieren. Konkret bedeutet das:
a) Die von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel zur Unterstützung bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in der Gesamthöhe des Anteils Nordrhein-Westfalen in Höhe von 108 Millionen Euro müssen zu 100 Prozent zusätzlich zu den Beschlüssen des 1. Flüchtlingsgipfels an die Kommunen weitergeleitet werden.
b) Die Pauschalerstattung des Landes über das Flüchtlingsaufnahmegesetz Nordrhein-Westfalen hat aufgrund aktuell möglicher Zahlen zu erfolgen. Eine Pauschalerstattung auf Basis des Stichtags 1. Januar des Vorjahres berücksichtigt nicht die tatsächliche Belastung der kommunalen Haushalte bei den aktuell steigenden Flüchtlingszahlen.
c) Das Land muss mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah eine Lösung zur Finanzierung der Kosten für die Unterbringung und Versorgung sogenannter geduldeter Flüchtlinge erarbeiten. Die derzeitige Praxis, dass die Kommunen die Kosten für rund 36.000 geduldete Flüchtlinge vollständig alleine zu tragen haben, ist nicht länger hinnehmbar.
d) Der Krankheitskostenfond soll in einer angemessenen Höhe auf 5 Millionen Euro erhöht werden, damit die Untergrenze auf 50.000 Euro pro Jahr abgesenkt werden kann und um einer größeren Anzahl von Kommunen die notwendige Inanspruchnahme zu ermöglichen.
9. Neben der bereits bestehenden Förderung der NRW.Bank durch Darlehen zur Finanzierung kommunaler Investitionen in den Erwerb, den Bau und die Modernisierung von Flüchtlingsunterkünften muss von der NRW.Bank zusätzlich ein Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge ausgelegt werden, um die Wohnraumversorgung nachhaltig zu verbessern – in Form von Darlehen für Investitionskosten auch für private Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrende herrichten.
10. Das bayrische Modell „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylbewerber“ muss auch in Nordrhein-Westfalen initiiert werden, denn Sprache ist der Schlüssel zur Integration.
Hier einige Pressestimmen:
WDR Online vom 15.04.2015: „Viele offene Fragen vor neuem Flüchtlingsgipfel“
Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 11.04.2015: „Flüchtlingsgipfel unter Druck“
Rheinische Post vom 11.04.2015: „Kritik an NRW-Flüchtlingspolitik“
Neue Westfälische vom 11.04.2015: „NRW erwartet deutlich mehr Asylbewerber“
Neue Rhein Zeitung vom 11.04.2015: „Lage vor dem Gipfel ist gespannt“
Neue Rhein Zeitung vom 11.04.2015: „Flüchtlinge in NRW: Zu wenig Betereuungsplätze?“
Aachener Zeitung vom 11.04.2015: „Angespannte Lage“
Aachener Nachrichten vom 11.04.2015: „Plart für Flüchtlinge“
Die Glocke vom 11.04.2015: „Flüchtlingspolitik: CDU übt Kritik an NRW-Regierung“