06 Jun André Kuper: Rot-Grün sollte Inklusions-Gesetzentwurf zurückziehen
Harsche Kritik für Rot-Grün am geplanten Schulgesetz gab es unisono auch am zweiten Tag der Expertenanhörung. Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, erklärte: „Rot-Grün ist nun aufgefordert, diesen ‚untauglichen‘ und nach Expertenmeinung nicht verfassungskonformen Versuch einer Gesetzesänderung zurückzuziehen und gründlich zu überarbeiten.“
Experten vermissten übereinstimmend einen Ressourcen- und Kostenplan. Auch fehlten jegliche Standards für einen qualitativ hochwertigen Unterricht für Kinder mit Behinderungen in der allgemeinen Schule. Mit den wenigen Sonderpädagogen in Nordrhein-Westfalen könnten kaum die Förderschulen bedient werden. „Inklusion braucht verlässliche Ressourcen. Über eine ‚Restposten-Vergabe‘ ist das nicht zu machen“, kritisierte die schulpolitische Sprecherin der CDU, Petra Vogt.
Für den kommunalpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper, will sich Rot-Grün aus der finanziellen Verantwortung stehlen. Die Landesregierung leugnet die Anwendbarkeit des Konnexitätsprinzips „Wer bestellt bezahlt“. Dabei handele es sich beim geplanten inklusiven Schulunterricht um eine wahre ‚Mammutaufgabe‘ auch für die Städte, Gemeinden und Kreise. „Wer hier bestreitet, dass Mehraufwendungen in den Städten und Gemeinden entstehen, tut dies nur, um nicht mit Mehrkosten belastet zu werden“, erläuterte Kuper.
Die Experten bestätigten die Auffassung der CDU-Landtagsfraktion, dass die Aufgabe „Inklusion“ im Gesetz der Landesregierung kleingeredet werde, um sich vor den notwendigen Kostenerstattungen an die Kommunen zu drücken.
Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände kritisierten die Verhandlung mit dem Schulministerium zur Frage der Konnexität als ‚abenteuerlich und widersprüchlich‘. Kuper: „Damit die Inklusion vor Ort gelingen kann, ist es notwendig, dass das Land den Kommunen Ressourcen zur Verfügung stellt.