André Kuper zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017: Stillstand schwächt kommunale Familie

Zur heutigen Bekanntgabe der Eckpunkte des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017 erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Nur aufgrund der Rekordsteuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden werden die weiterhin bestehenden systemimmanenten Schwächen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017 und der Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte weitestgehend überdeckt. Die Landesregierung  verharrt mit ihrem Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich im Stillstand – denn an der Struktur des Gesetzes ändert sie nichts. Das wäre aber dringend nötig, damit die Städte und Gemeinden eine solide und gerechte finanzielle Basis erhalten. Letztlich werden so aber alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen geschwächt, weil die Lösung der drängenden Probleme im kommunalen Finanzausgleich aufgeschoben wird.  Weiterhin befeuert er die Steuerhöhungsspirale durch die Festsetzung der bundesweit höchsten fiktiven Hebesätze und sorgt gleichzeitig für zu wenig Investitionsmöglichkeiten der Kommunen.

Der jährliche Kommunalfinanzausgleich im Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 kann noch so hohe Rekordzuweisungen an die Kommunen auszahlen: Wenn die Landeregierung den Kommunen weiterhin Aufgaben wie zum Beispiel bei der Flüchtlingsunterbringung aufbürdet, ohne für die ausreichende finanzielle Auskömmlichkeit zu sorgen, wird die finanzielle Situation der Kommunen weiter dramatisch bleiben.“