02 Okt André Kuper zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Am 01. Oktober hat die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zum RVR eingebracht. André Kuper hat für die Fraktion im Landtag zur Einbringung des Gesetzes gesprochen:
„Wir beraten heute das Gesetz der Landesregierung zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Einen solchen Ballungsraum aus so vielen unterschiedlichen Regierungsbezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden findet man selten. Diese besondere Konstellation der Region Ruhrgebiet hat auch mit besonderen Problemen zu kämpfen. Im Ruhrgebiet gibt’s kaum eine Stadt, die nicht mit knappen Finanzen bzw. einer Situation des „unter der Wasserlinie seins“ zu kämpfen hat.
Logisch eigentlich, dass man in so einer Situation vielleicht auch einmal über die Stadtgrenzen hinaus schaut. Daher muss man auch regional denken – über sinnvolle Zusammenarbeit im Gebiet des RVR. Auf allen Ebenen kann eine solche interkommunale Zusammenarbeit Sinn machen. Daher bietet der heute vorgelegte Gesetzesentwurf Chancen für die Region Ruhrgebiet, denn einige regionale Probleme werden zu Recht angegangen.
Aber es ist auch kein Geheimnis, dass abseits des Ruhrgebiets massive Bedenken gegen dieses Gesetz bestehen. Viele Kommunen, die Regionalräte, die Landschaftsverbände u.v.a.m. sehen hierin eine „Lex Ruhrgebiet“.
Viele sehen eine Sonderstellung des RVR, durch die neuen Möglichkeiten und die zukünftige Direktwahl des Ruhrparlaments. Es werden Nachteile der anderen Regionen befürchtet und eine Abwertung der Regionalräte. Diese kritische Betrachtung muss man auch in den anstehenden Beratungen ernst nehmen und bei Änderungen im RVR-Gesetz berücksichtigen. Unser gemeinsames Ziel muss es vielmehr sein, die regionale interkommunale Zusammenarbeit im gesamten Land Nordrhein-Westfalen zu stärken. Der Gesetzentwurf heute kann daher nur der Einstieg in die weitere Stärkung aller Regionen sein.
Die CDU hat vorgemacht, wie mit neuen Strukturen und Modellen, z.B. in der Städteregion Aachen, positive Beispiele für neue Arten des kommunalen und regionalen Zusammenarbeitens erfolgreich sein können.
Diesen Weg, der mit der Region Aachen und dem RVR begonnen wurde, muss nun auch für die anderen Regionen entwickelt werden. Die regionalen Kompetenzen müssen überall im Land viel stärker genutzt werden. Dafür darf es keine Ungleichbehandlung der Regionen in NRW geben.
Auch im Münsterland, in Ost-Westfalen-Lippe, dem Rheinland, dem Bergischen-Land und Südwestfalen sollen neue Kooperationsformen ermöglicht werden. Der Prozess der Weiterentwicklung darf nicht am Rande des RVR aufhören, der Prozess der Weiterentwicklung muss auch die anderen Regionen des Landes erfassen. Dafür lohnt sich der kritische Blick auf die aktuelle Struktur der Mittelinstanzen.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt eine Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Region RVR. Wir sehen diesen Gesetzentwurf als einen ersten Schritt, um die Stärkung aller Regionen in NRW anzugehen.
Über die Wege dahin werden wir in den anstehenden Ausschussberatungen intensiv nachdenken und diskutieren. Der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir zu.“