André Kuper zur Aussetzung der Sieben-Jahr-Frist: Neuer Gesetzentwurf nötig

Rot-Grün scheitert mit dilettantischem Gesetzentwurf

Zum heute erneut vorgelegten Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist für ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die Fraktionen von CDU und FDP hatten bereits Mitte 2014 einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur dauerhaften Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist für ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude in den Landtag eingebracht. Die Experten in der Landtagsanhörung hatte unser Anliegen ausdrücklich unterstützt.

Aber statt im Sinne der Landwirte unserem Gesetz zuzustimmen, hatten SPD und Grüne einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der handwerklich so dilettantisch gemacht war, dass er kurz nach der Verabschiedung im Landtag von der Landtagsverwaltung wegen rechtlicher Fehler wieder einkassiert wurde.

Nach dieser Pleite hat Rot-Grün jetzt klammheimlich und ohne Rückkoppelung mit den übrigen Landtagsfraktionen einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der zudem weit hinter den Erwartungen der Landwirte zurückbleibt.

Demnach soll die Aufhebung der Sieben-Jahres-Frist lediglich um drei Jahre bis Ende 2018 verlängert werden. Statt dieser mutlosen und kurzsichtigen Nachbesserung durch Rot-Grün, fordert die CDU-Landtagfraktion seit langem, bei der Umnutzung von ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden endlich dauerhaft Rechtssicherheit zu schaffen.

Aus Respekt vor dem Eigentum und der Verwurzelung der Menschen in ihrer Heimat wollen wir die Umstrukturierung in den ländlichen Regionen nicht behindern und Eigentum nicht entwerten. Damit hat Rot-Grün aber offenkundig ein Problem.“