30 Aug André Kuper zur Gerichtsentscheidung über den Kommunal-Soli
Meine Meinung:
„Nicht alles, was der Verfassung entspricht, ist auch gerecht und sinnvoll. Auch wenn der Verfassungsgerichtshof heute die Klage von 72 Kommunen gegen den rot-grünen Kommunal-Soli abgewiesen hat, bleibt der Kommunal-Soli ungerecht und unwirksam. Mit dem Kommunal-Soli hat die rot-grüne Landesregierung einen Spaltpilz in die kommunale Familie geschlagen, ohne dass dieses Instrument ein Ergebnis entfaltet. Der Stärkungspakt wirkt nicht, sondern ist lediglich das bundesweit schärfste Kommunal-Steuer-Erhöhungsprogramm. Es ist erschreckend, dass die Landesregierung bis 2022 die Stadtkassen etlicher Städte und Gemeinden plündern will. Dadurch werden gerade diejenigen Kommunen bestraft, die in den vergangenen Jahren nachhaltig und erfolgreich gewirtschaftet und enorme Sparanstrengungen unternommen haben. Die CDU-Landtagsfraktion lehnt den Kommunal-Soli weiterhin ab und fordert die Landesregierung dazu auf, umgehend auf die Zwangsabgabe zu verzichten.“
Übrigens hat die Landesregierung heute im Schatten der Gerichtsentscheidung eine dritte Stufe des Stärkungspaktes beschlossen, der vom Ausschreibungsformat allerdings lediglich für 5 Städte eine Teilnahme ermöglicht, obwohl mindestens 40 Kommunen dringend Hilfe benötigen. Hierzu schreibt die dpa-Presseagentur:
Düsseldorf (dpa/lnw) – Die Landesregierung hat die dritte Stufe des nordrhein-westfälischen Hilfsprogramms «Stärkungspakt Stadtfinanzen» beschlossen. Damit wird das Hilfspaket für weitere Kommunen geöffnet, die sich bis 2015 überschuldet haben, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Dafür sollen Mittel eingesetzt werden, die für die bisher am Stärkungspakt beteiligten Kommunen nicht mehr gebraucht werden. Alsdorf bei Aachen, Heiligenhaus im Kreis Mettmann, Lünen (Kreis Unna), Mülheim an der Ruhr und Laer im Münsterland könnten 2017 in den Kreis der bislang 61 «Stärkungspakt-Gemeinden» aufgenommen werden. Diese werden bis 2020 mit Milliardenbeträgen unterstützt, weil sie überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind. Im Gegenzug müssen sie ihre Haushalte sanieren und spätestens 2021 einen ausgeglichenen Haushalt aus eigener Kraft erreichen.
Die CDU (in Person des Stv. Fraktionsvorsitzenden André Kuper) hatte bereits im Juli die Pläne für die dritte Ausbaustufe kritisiert: Diese sähen über eine Milliarde Euro an Unterstützung vor, legten aber Kriterien an, die lediglich auf fünf Kommunen passten. Dabei gebe es 40 weitere Kommunen in ähnlicher Notlage.
2011 wurde das Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen beschlossen. Seit 2014 müssen sich neben dem Land auch wohlhabendere Gemeinden an der Finanzierung beteiligen. Am Dienstag war die Klage dagegen von mehr als 70 Kommunen vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen worden.