08 Apr André Kuper zur heutigen Sachverständigenanhörung in Sachen Flüchtlingswohnsitzauflage
Kommunen brauchen Wohnsitzauflage für Flüchtlinge
„Damit Integration gelingen kann, brauchen wir eine befristete Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und die Belastungen aus der Integration können besser gesteuert und gerechter verteilt werden. Hierdurch kann vermieden werden, dass einzelne Kommunen aufgrund überproportionalen Zuzuges durch Flüchtlinge in ihrer Integrationsarbeit überlastet werden. Es entspricht gerade dem Interesse Nordrhein-Westfalens, dass dieses Instrument schnell auf den Weg gebracht wird.
Die Forscher des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln haben aktuell festgestellt, dass bundesweit die meisten anerkannten Asylbewerber nach Nordrhein-Westfalen ziehen. 29 Prozent der anerkannten Flüchtlinge lebten im Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen. Auf Platz zwei folgt Niedersachsen mit elf Prozent. Das ist ein sehr großer Abstand, der auch überrascht hat. Deswegen wollen wir regeln, dass auch anerkannte Flüchtlinge – jedenfalls solange sie keinen Arbeitsplatz haben, der ihren Lebensunterhalt sichert – sich an dem Ort aufhalten, wo es für den Staat und die Kommunen am besten funktionieren kann. Anstatt dieses Instrument zu kritisieren, sollte die rot-grüne Landesregierung die Pläne des Bundes unterstützen und schon jetzt die Vorbereitungen für die nordrhein-westfälische Verteilung angehen. Die derzeitige Systematik der Flüchtlingsverteilung in Nordrhein-Westfalen kann angesichts der Schwächen und praktischen Ungerechtigkeiten nicht der Maßstab für die Verteilung von anerkannten Asylbewerbern werden. Damit die Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf lange Sicht nicht überlastet werden und die Integration der hier lebenden Menschen nicht scheitert, ist eine gesetzliche Verteilung nicht nur von Asylbewerbern, sondern auch von anerkannten Asylbewerbern notwendig,“ unterstreicht der Fraktionsvize André Kuper.