André Kuper zur Mindestgrößenverordnung für Förderschulen: „Brauchen echtes Wahlrecht“!

Als „nicht akzeptabel“ bezeichnet der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und langjährige Vorsitzende des Sonderschulverbandes Rietberg-Verl, André Kuper, die neue Mindestgrößenverordnung für Förderschulen.

„Insbesondere die Zukunft der Förderschulen ‚Lernen‘ und ‚Sprache‘ ist ungewiss. Wir brauchen ein echtes Elternwahlrecht. Es ist sehr fraglich, ob das mit der neuen Verordnung möglich bleibt“, so der Abgeordnete.

Zudem übt er deutliche Kritik an dem Verfahren: „Bereits der erste unausgegorene Entwurf hat bei Kindern, Eltern und Lehrern massive Ängste ausgelöst und die Kommunen zu teils vorschnellen Entscheidungen genötigt. Und auch jetzt zeigt sich: Rot-Grün ist zu keiner verlässlichen Politik in der Lage.
Die Landesregierung hält es offensichtlich nicht für nötig, ihre Entscheidungen so zu gestalten, dass die Betroffenen darunter nicht leiden.“

Ein flächendeckender Fortbestand von Förderschulen sei für die Wahlfreiheit der Eltern unerlässlich. „Darauf haben wir immer hingewiesen. Nach dem katastrophalen ersten Entwurf der Mindestgrößenverordnung war flächendeckend der Bestand der Förderschulen in Nordrhein-Westfalen gefährdet. Die jetzt schon teilweise langen Fahrtwege für Kinder mit schweren körperlichen Behinderungen wären unzumutbar verlängert worden. Die Qualität der sonderpädagogischen Förderung, insbesondere in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, war massiv gefährdet. Die Schulen standen vor dem Aus.“

Nach den massiven Protesten von Eltern, Lehrerverbänden und der CDU, die auch in der Anhörung geäußert wurden, habe Ministerin Löhrmann den Entwurf zurückziehen und neu aushandeln müssen. Andre Kuper: „Gemeinsam konnten wir erreichen, dass durch eine veränderte Anrechnung der Schülerinnen und Schüler insbesondere der Bestand von Förderschulen für die Bereiche Hören, Kommunikation und Sehen gesichert wurde. Qualitätsstandards können durch das Fortbestehen der fachlichen Anbindung der Pädagoginnen und Pädagogen an die Förderschulen erhalten bleiben.“