André Kuper’s Themen der 43. Kalenderwoche

• Städtebauförderung 2019 startet –Heimat für die Zukunft gestalten!
• Land stärkt Ausbildung in der Altenpflege
• 3,25 Millionen Euro für die kulturelle Infrastruktur im Land – 270 Projekte erhalten Förderung
• Neues Fortbildungsmodul für die Kindertagespflege vorgestellt
• 43 Millionen Euro zusätzlich für Autobahnen und Bundesstraßen
• „Digitaler Neustart“ – Justizministerkonferenz in Berlin

Städtebauförderung 2019 startet –Heimat für die Zukunft gestalten!

Der Aufruf für die Programme zur Städtebauförderung und zum vorgesehenen Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ 2019 sind aktuell veröffentlicht worden. Erstmals werden damit alle sechs Städtebauförderprogramme und der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ gleichzeitig aufgerufen. Vorbehaltlich des Bundeshaushaltes 2019 stehen 405 Millionen Euro für die Gestaltung unserer Heimat in den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Unabhängig von der Stadtgröße geht es um eine nachhaltige Innenentwicklung und die Sicherung der zentralen Funktionen unter Beibehaltung und Profilierung kommunaler Individualität und Identität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude.

Über den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier‘, der wahrscheinlich für Nordrhein-Westfalen wieder mit 55 Millionen Euro in 2019 ausgestattet werden wird, wurden erstmals „Schwimmbäder“ als förderfähige Einrichtungen aufgenommen.

Weitere Neuerungen im Programmaufruf:
• Schnellere Verfahren sorgen für schnelle Klarheit in den Städten und Gemeinden:
Anträge für die Städtebauförderung 2019 sind bis zum 28. Februar 2019 an die jeweilige Bezirksregierung zu richten. Noch im Sommer 2019 erhalten antragstellende Kommunen Klarheit darüber, ob ihre Projektidee gefördert wird. Dies sorgt dafür, dass Kommunen danach schneller handeln können.

Für die Städtebauförderung 2020 sind Anträge bis zum 30. September 2019 einzureichen: So haben die Kommunen zu Beginn des Jahres 2020 Klarheit über die Förderung ihrer Maßnahmen und können das ganze Jahr für die Umsetzung der Fördermittel nutzen.

• Zeitliche Befristung zur Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen:

Neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen sind grundsätzlich innerhalb eines achtjährigen Zeitraums durchzuführen. Deshalb sind nur solche Maßnahmen zu beantragen, für die vor Ort eine Bewilligungsreife hergestellt worden ist. Vorrang haben Maßnahmen in Kommunen, die eine zügige Durchführung der Maßnahme erwarten lassen und deren Ausgabereste sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen.

Die Bekanntmachung zu den Programmen der Städtebauförderung 2019 und dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2019“ sind dem Anhang beigefügt und im Internet unter www.mhkbg.nrw.de abrufbar.

 

Land stärkt Ausbildung in der Altenpflege

In einer älter werdenden Gesellschaft werden Altenpfleger dringend gesucht. Daher wird das Land Nordrhein-Westfalen ab 2019 mehr Geld in ihre Ausbildung investieren, um den Arbeitsplatz attraktiver zu machen.

Nordrhein-Westfalen wird die Schulkostenpauschale im Mangelberuf Altenpflege erhöhen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Landtag in dieser Woche einstimmig beschlossen. Im nächsten Jahr soll sich das Land mit insgesamt 85,5 Millionen Euro an den Ausbildungskosten für Altenpfleger beteiligen – fast 36 Prozent mehr als bisher. Die Schulkostenpauschale wird im Landeshaushalt 2019 um 100 Euro auf 380 pro Kopf und Monat erhöht.

Im Jahr 2017 wurden fast 19.000 Altenpfleger vom Land gefördert. Mit der Pauschale werden die Schulen finanziert. Die Ausbildungsvergütung wird in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2012 im Umlageverfahren durch einen Ausbildungsfonds finanziert, in den alle Pflegeeinrichtungen des Landes je nach Größe einzahlen müssen. Seit es den Ausbildungsfonds in Nordrhein-Westfalen gibt haben sich die Zahlen der Auszubildenden beinahe verdoppelt.

Derzeit sind in NRW rund 640.000 Menschen pflegebedürftig. Dank der steigenden Lebenserwartung wird bis 2060 ein Anstieg auf 920.000 prognostiziert. Damit wächst auch der Bedarf an Fachkräften.

 

3,25 Millionen Euro für die kulturelle Infrastruktur im Land – 270 Projekte erhalten Förderung

Mit einem Investitionsfonds in Höhe von 3,25 Millionen Euro unterstützt das Land noch in diesem Jahr die kulturelle Infrastruktur. In einem Juryverfahren erhielten 270 Projekte aus ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderzusage. Insgesamt gingen 1.100 Anträge ein.

Das Förderprogramm ermöglicht Investitionen in technische und digitale Ausstattungen, aber auch Erstausstattungen, Erneuerungen und Erweiterungen der Infrastrukturen: von moderneren Ton- und Beleuchtungsanlagen über Erneuerung von Netzwerktechnik und Technik für digitale Archivierung bis hin zu Akustikwänden, akustischen Besucherführungssystemen oder Instrumenten für Spielmannszüge. Die Förderung ist ein erster Schritt, um Defizite auszugleichen, die in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Mittel entstanden sind.

Die Anträge gliederten sich in fünf Kategorien. Im Bereich der technischen bzw. digitalen Ertüchtigung ist mit Abstand der größte Bedarf angemeldet worden: Rund 70 Prozent der Anträge bezogen sich auf neue Licht- und Tonanlagen sowie Veranstaltungstechnik. Es folgten die Bereiche nicht-technische Ausstattung mit Mobiliar und Büroeinrichtungen, Hard- und Software. Einen eigenen Schwerpunkt bildeten viele Anträge aus dem Bereich der Laienmusik. Aufgrund ihrer Bedeutung für die kulturelle musische Bildung im ländlichen Raum wurden insbesondere die zahlreichen Anträge bis 10.000 Euro von Spielmannszügen bedacht.

Bei Rückfragen zu Anträgen und Verfahren stehen die zuständigen Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster zur Verfügung.

 

Neues Fortbildungsmodul für die Kindertagespflege vorgestellt

Das Familienministerium hat gemeinsam mit dem Landesfachdienst Kindertagespflege NRW e. V. ein neues Fortbildungsmodul für Tagespflegepersonen zur Betreuung von Kindern mit Fluchthintergrund entwickelt. Mit dem neuen Modul sollen die Fachkräfte noch besser auf die Belange der Kinder eingehen können. Gleichzeitig vermittelt es ihnen die nötige Sicherheit im Umgang mit neuen Herausforderungen. Denn auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Das neue Fortbildungsmodul wurde jetzt in Düsseldorf vorgestellt.

Ziel ist es, Tagespflegepersonen für die Arbeit mit Kindern, die Fluchterfahrung haben, zu stärken und praktische Anregungen für den Betreuungsalltag zu geben. Dabei stehen unter anderem die folgenden Aspekte im Mittelpunkt der Fortbildung: Wie begegnet die Kindertagespflege Kindern und Familien mit Fluchterfahrung? Wie gelingt eine optimale Betreuung? Welche Möglichkeiten der Unterstützung kann die Kindertagespflege leisten und wo sind die Grenzen?

In Nordrhein-Westfalen sollen die Rahmenbedingungen der nachhaltig verbessert werden. Daher wird derzeit intensiv daran gearbeitet, die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen dauerhaft auskömmlich zu finanzieren und die Qualität weiter zu verbessern. Von den geplanten Reformschritten soll auch die Kindertagespflege profitieren.

43 Millionen Euro zusätzlich für Autobahnen und Bundesstraßen

Der Bund stellt noch einmal zusätzlich 43 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für die Autobahnen und Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Zuletzt hatte der Bund schon im September 53 Millionen Euro zusätzlich nach Nordrhein-Westfalen gegeben. Insgesamt bekommt das Land damit rund 96 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant und kann die Rekordsumme von deutlich über 1,3 Milliarden Euro für das gesamte Bundesfernstraßennetz ausgeben. Ursprünglich hatte der Bund 1.251,6 Millionen Euro für 2018 angesetzt und bewilligt. Der Ansatz inklusive zusätzlich bewilligter Mittel beträgt nun 1.355,6 Millionen Euro. Das ist eine neue Rekordsumme.

Der Etat des Verkehrsministeriums steigt in 2019 auf 2,863 Milliarden Euro. Mit dem Etat forciert das Land unter anderem den Planungs- und Bauhochlauf. So sollen die Ausgaben für Planungsleistungen externer Ingenieurbüros auf die Rekordsumme von 98 Millionen Euro steigen. Außerdem wird der Landesbetrieb Straßen.NRW erneut mit 52 Stellen gestärkt. Die neuen Mitarbeiter sollen sich unter anderem um die Abwicklung von Baustellen, Grundstückskäufen und Rechnungen kümmern und damit den Bauhochlauf beschleunigen.

 

„Digitaler Neustart“ – Justizministerkonferenz in Berlin

Die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz durch eine einstimmige Beschlussfassung nachdrücklich ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die zunehmend vorschreitende Automatisierung in allen Lebensbereichen und der Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme ständig neue Herausforderungen an das Recht stellen, denen es Rechnung zu tragen gilt.

In einem auf breite Unterstützung getroffenen Bericht sehen die Landesjustizverwaltungen einen klärenden, gesetzgeberischen Handlungsbedarf vor allem in folgenden Bereichen:
• Transparenz von Angeboten im Internet, wenn die Preisbildung durch Einsatz von Algorithmen für den einzelnen Verbraucher personalisiert wurde („transparentes Preisschild“).
• Offenlegung der wesentlichen Kriterien des Sortieralgorithmus bei der Erstellung personalisierter Trefferlisten im Internet („Newsfeeds“).
• Schutz der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer vor Tarifgestaltungen in Krankenversicherungsverträgen, die die laufende Übermittlung hochsensibler Gesundheitsdaten zum Vertragsinhalt haben.