André Kuper’s Themen der 48. Kalenderwoche

  • Schulfach Wirtschaft kommt zum Schuljahr 2020/21
  • Nordrhein-Westfalen schafft Rechtssicherheit für Übergangsphase
  • Stabstelle Baustellenkoordination in Betrieb
  • Borkenkäfer bekämpfen – 1 Million Euro mehr für einen gesunden Wald
  • Übergabe des Förderbescheids an die Westfälische Landeseisenbahn

Schulfach Wirtschaft kommt zum Schuljahr 2020/21

Das Fach „Wirtschaft“ wird vom Schuljahr 2020/21 an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen Pflichtfach werden. An den Gymnasien erfolgt der Start bereits zum kommenden Schuljahr 2019/20 im Zuge der Umstellung auf G9, an den Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen im darauf folgenden Schuljahr.

Die Einführung des neuen Fachs setzt eine Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I bis zum Beginn des Schuljahres 2020/21 voraus und in diesem Zusammenhang auch eine Verbändebeteiligung sowie eine Befassung des Landtags. Notwendig ist dann die Erarbeitung neuer Kernlehrpläne für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer der jeweiligen Schulformen, die im kommenden Jahr beginnen wird. Dabei sollen auch Kernlehrpläne für das Fach Wirtschaft im Wahlpflichtbereich erstellt werden, mit denen besonders interessierte Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse vertiefen können. Im weiteren Entwicklungsprozess wird zudem zu prüfen sein, ob die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung angepasst werden soll.

Weitere Informationen zur Einführung des Schulfachs Wirtschaft an allen Schulformen finden Sie im Faktenblatt:

www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Hintergrundinformationen/Schulfach-Wirtschaft/index.html

 

Nordrhein-Westfalen schafft Rechtssicherheit für Übergangsphase

Das Kabinett hat den Entwurf eines Brexitübergangsgesetzes gebilligt, der Mitte Dezember in den Landtag eingebracht wird. Damit bereitet sich die Landesregierung auf einen vertraglich geregelten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union vor.

Mit der Einigung auf ein Austrittsabkommen ist ein Schritt getan, einen ungeregelten Brexit mit unabsehbaren Folgen zu verhindern. Für den Fall eines geregelten Austritts schafft die Landesregierung mit dem Gesetz Rechtssicherheit in der Übergangsphase.

Die Übergangsphase soll vom Inkrafttreten des Austrittsabkommens am 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 dauern. Sie gilt für den Fall, dass das Austrittsabkommen von den Beteiligten – insbesondere also vom Parlament des Vereinigten Königreichs – bestätigt wird. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht vor, das Vereinigte Königreich während dieser Übergangsphase im Landesrecht wie einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu behandeln. Bei Inkrafttreten könnten sich Bürger und Unternehmen also auf eine Fortgeltung der bisherigen Rechtslage für die Übergangsphase verlassen. Eine der wenigen Ausnahmen ist, dass britische Staatsangehörige ohne eine weitere EU-Staatsangehörigkeit nach dem Brexit auf kommunaler Ebene kein aktives und passives Wahlrecht mehr haben werden.

 

Stabstelle Baustellenkoordination in Betrieb

Die die Stabsstelle Baustellenkoordination NRW in der Verkehrszentrale des Landesbetriebes Straßenbau in Leverkusen ist offiziell in Betrieb genommen worden. Ihre Aufgabe ist es, die Baustellen der verschiedenen Verkehrsträger und Straßenbaulastträger zu koordinieren. Planbare Baustellen auf Straßen und Schienen sollen untereinander transparent gemacht und gegenseitige Beeinträchtigungen möglichst verhindert oder zumindest minimiert werden.

In der Stabsstelle Baustellenkoordination werden Baustellen erstmalig systematisch baulastträger- und verkehrsübergreifend erfasst und koordiniert. Dazu werden Informationen über Baustellen auf Straßen und Schienenstrecken in einem System gebündelt und bewertet. Neben dem Landesbetrieb sollen zukünftig auch Kommunen, Verkehrsbetriebe und die Deutsche Bahn Informationen über ihre geplanten Baustellen einbringen.

Grundlage für die Erfassung der Baustellen ist das sogenannte Traffic Information Center, kurz TIC genannt. Diese digitale Plattform erlaubt es den unterschiedlichen Baulastträgern und Gebietskörperschaften, ihre Baustellendaten in das System einzupflegen. TIC ist von allen einsehbar und bedienbar. Das System funktioniert als Datenbank und Analysetool zugleich. Baustellenplanern liefert das System bereits unmittelbar nach Eingabe Hinweise auf mögliche zeitliche und räumliche Konflikte.

Für die Stabstelle in Leverkusen wurden bereits in diesem Jahr drei neue Stellen geschaffen. Im kommenden Jahr sollen acht weitere Stellen in den Niederlassungen des Landesbetriebes geschaffen werden, um die Arbeit der Stabstelle vor Ort in den Regionen zu unterstützen.

Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen gibt es jedes Jahr rund 250 bis 350 Baustellen auf Autobahnen von längerer Dauer. Ein Großteil dieser Baustellen ist mit verkehrlichen Einschränkungen verbunden. Die Zahl der sogenannten Tagesbaustellen in Nordrhein-Westfalen liegt bei 18.000. Mehr als ein Drittel sind Nachtbaustellen. In den Monaten Mai bis September 2018 ist die Gesamtstaulänge auf allen Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im Durchschnitt um 8,8 Prozent zurückgegangen. Anfang 2019 werden alle Niederlassungen des Landesbetriebes Straßenbau mit der neuen Software zur Baustellenkoordination „TIC“ (Traffic Information Center) arbeiten.

 

Borkenkäfer bekämpfen – 1 Million Euro mehr für einen gesunden Wald

Der Wald in Nordrhein-Westfalen ist in einem katastrophal schlechten Zustand. Gründe dafür sind das Sturmtief „Friederike“, die Hitze im Sommer, die anhaltende Dürre in diesem Jahr und die Ausbreitung des Borkenkäfers. Das belegen der Waldzustandsbericht und viele Hinweise zur dramatischen Situation.

Weil sie nicht mehr wissen, wie sie das geschädigte Holz aus dem Wald schaffen sollen, sind Waldbesitzer in ihrer Existenz bedroht. Denn die Schäden in der aktuellen Situation werden generationsübergreifende Auswirkungen haben.

Die Fraktionen von CDU und FDP wollen dem entgegenwirken und stellen dafür finanzielle Hilfen zur Verfügung.  Um 1 Million Euro werden die Mittel im Haushalt 2019 erhöht – zur Bekämpfung des Borkenkäfers und als Zuschuss für die Beseitigung von befallenem Holz.

Hintergrund:

Das Sturmtief „Friederike“ hat große Schäden im Wald hinterlassen, genauso wie die Hitze in diesem Sommer und die anhaltende Dürre. Dadurch konnten sich die beiden bei uns vorkommenden Borkenkäferarten „Buchdrucker“ und “Kupferstecher“ exponentiell vermehren. Das bedeutet für viele Bäume einen Totalausfall.

Das gefällte Holz stapelt sich in den Wäldern. Die Holzlager sind voll und die mangelnde Qualität lässt den Preis sinken (aktuell von 80 Euro pro Festmeter Fichtenholz auf ca. 50 Euro). Trotzdem muss das Holz dringend aus dem Wald verschwinden, weil sich Borkenkäfer darin einnisten, überwintern und schon jetzt zu einer Plage geworden sind. Für viele Waldbesitzer ist die Beseitigung des Käferholzes eine immense finanzielle Belastung.

Die Landesregierung hat die „Task Force Borkenkäfer“ eingesetzt. Die NRW-Koalition beauftragt sie nun zusätzlich, die steuerlichen Maßnahmen, die es schon für die Beseitigung der Sturmschäden durch „Friederike“ gibt, auf die Schäden von Borkenkäfern und Dürre auszuweiten. Zudem soll geprüft werden, wie die Infrastrukturen verbessert werden können, um das Holz aus dem Wald zu bringen.

Übergabe des Förderbescheids an die Westfälische Landeseisenbahn

Einen Zuwendungsbescheid über rund 685.000 Euro wurde an die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) übergeben. Das Geld kommt aus dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), das die Landesregierung in diesem Jahr wieder eingeführt hat. Ziel des Förderprogramms ist es, den Investitionsstau auf den Strecken der NE-Bahnen aufzulösen und zahlreiche Industrie- und Gewerbegebiete wieder an die an die Hauptstrecken der Bahn anzubinden. NE-Bahnen sind oft die „letzte Meile“ vom Unternehmen zum Eisenbahnnetz. Die WLE verwendet das Geld für die Reaktivierung des Industriestammgleises in das Gewerbegebiet Ahlen-Ost.

Hintergrund zum Förderprogramm NE-Bahnen:

Mit dem Förderprogramm werden Investitionen in den Erhalt und den Ausbau von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen finanziell unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind. Zehn Millionen Euro stehen im Jahr 2018 bereit. Auch in den Folgejahren soll die Förderung fortgesetzt werden.

Die rund 70 kommunalen und privaten Eisenbahnunternehmen verfügen allein in Nordrhein-Westfalen über ein öffentlich zugängliches Schienennetz von etwa 1.500 Gleiskilometern. Die Bahnen sind sowohl in den Randzonen der Ballungsgebiete als auch in den Ballungsräumen von großer verkehrs- und strukturpolitischer Bedeutung.