07 Dez André Kuper’s Themen der 49. Kalenderwoche
- Koalitionsfraktionen setzen weitere wichtige Akzente für den Landeshaushalt 2019
- GFG 2019 – NRW-Koalition bleibt ein starker Partner der Kommunen
- Kommunen rufen die ersten 500 Millionen aus Gute Schule 2020 vollständig ab
- Entlastung für Autofahrer und Anwohner: Nordumgehung Bad Oeynhausen für den Verkehr freigegeben
- Luftreinhaltung: Land geht in Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn
- EU-Förderprogramm Erasmus+: Land fördert Anträge zur Bildung von 20 europäischen Hochschulen
Koalitionsfraktionen setzen weitere wichtige Akzente für den Landeshaushalt 2019
Nordrhein-Westfalen steigt im nächsten Jahr in die Schuldentilgung ein. Um das Land weiter voranzubringen und die Bedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern, wird zudem in Zukunftsfelder wie Bildung, Digitalisierung, Infrastruktur und Sicherheit investiert. Entscheidend ist dabei die richtige Balance zwischen einem ausgeglichenem Haushalt und vernünftigen Investitionen in die Zukunft des Landes.
Unter anderem wir die Polizei mit 100 zusätzlichen Kommissarsanwärterstellen weiter gestärkt. Damit können im nächsten Jahr 2.500 Frauen und Männer ihre Ausbildung bei der Polizei beginnen, so viele wie nie zuvor. Digitalisierung in der Bildung ist ein Schwerpunkt, den die Koalition mit weiteren fünf Millionen fördert. Gutes Personal und eine moderne Ausstattung begeistern Kinder in mobilen Digitalwerkstätten für digitale Technik an Schulen. Das Projekt soll auf alle Landesteile ausgeweitet werden, damit Eltern, Lehrer und Schüler mit der Digitalisierung vertraut gemacht werden können.
Um den Sanierungs- und Modernisierungsstau in überbetrieblichen Ausbildungszentren des Handwerks entgegenzuwirken, haben die Fraktionen die Mittel verdoppelt. Für die Dorferneuerung werden zusätzlich fünf Millionen Euro bereitgestellt. Viele initiativen vor Ort setzen sich für die Dorfgemeinschaft ein, um das Leben dort zu verbessern.
GFG 2019 – NRW-Koalition bleibt ein starker Partner der Kommunen
Der Landtag hat über das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2019 (GFG 2019) debattiert. Es stellt mit 12,4 Milliarden Euro erneut einen Rekord ein. Der ländliche Raum wird nicht weiter vernachlässigt und das Gegeneinander-Ausspielen von Stadt und Land ist beendet.
120 Millionen Euro Aufwands- und Unterhaltungspauschale sind neu ins Gemeindefinanzierungsgesetz aufgenommen worden. Die Verteilung erfolgt zu je 50 Prozent nach Einwohnern und nach Fläche. Diese Pauschale stärkt insbesondere den ländlichen Raum und wird als allgemeine Deckungsmittel zugewiesen. Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, wo und wie sie dieses Geld einsetzen. Im Übrigen ist sie als finanzkraftunabhängige Pauschale nicht umlagewirksam.
Auch bei den anderen Pauschalen setzen wir den Weg der Stärkung der kommunalen Investitionskraft konsequent fort. Positiv aufgenommen ist im letzten Jahr in den Städten und Gemeinden, dass die Sportpauschale und die Schul- und Bildungspauschale erhöht wurden und in Zukunft gegenseitig deckungsfähig, also austauschbar, sind. Beide Pauschalen werden in 2019 erneut erhöht. Die Schul- und Bildungspauschale deutlich um 50 Millionen Euro auf fast 660 Millionen Euro und die Sportpauschale als Folge der Dynamisierung von rund 53 Millionen Euro auf 55 Millionen Euro.
Kommunen rufen die ersten 500 Millionen aus Gute Schule 2020 vollständig ab
Die NRW.Bank hat mitgeteilt, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen das für 2017 bereitgestellte Kontingent in Höhe von 500 Millionen Euro aus dem Programm Gute Schule 2020 vollständig abgerufen haben.
Das ist eine gute Nachricht für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Die kommunalen Schulträger tragen bei der Modernisierung und Ausstattung der Schulen eine große Verantwortung. Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger deshalb bei den notwendigen Investitionen nach Kräften.
Mit dem Investitionsprogramm Gute Schule 2020 stehen den kommunalen Schulträgern bis 2020 insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung (500 Millionen pro Jahr). Die Kommunen können die Mittel für die Sanierung und Modernisierung der Schulen sowie für Investitionen in die digitale Ausstattung einsetzen. Das Land übernimmt alle Tilgungsleistungen und etwaige Zinsen.
Informationen zu den Kreditkontingenten der einzelnen Kommunen finden Sie hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=26800.
Entlastung für Autofahrer und Anwohner: Nordumgehung Bad Oeynhausen für den Verkehr freigegeben
Entlastung für die Kurstadt und weniger Zeitverlust für den überregionalen Verkehr – diese beiden Ziele werden mit dem 9,5 Kilometer langen Lückenschluss der A30 – der Nordumgehung Bad Oeynhausen – erreicht. Mit diesem A30-Teilstück wird eine durchgehende Verbindung von den Häfen an der Nordsee bis in den osteuropäischen Raum geschaffen. Der Lückenschluss steigert die Verkehrssicherheit, senkt die Reisezeit – und stärkt die Route nachhaltig. Gerade mit Blick auf die EU-Osterweiterung und den zunehmenden Warenaustausch.
Am meisten dürften aber die Menschen in Bad Oeynhausen aufatmen. Jedes vierte Fahrzeug, das bislang über die B61 den Ort querte, war ein LKW. Die Nordumgehung wird die Lebensqualität in der Stadt deutlich erhöhen und die Menschen entlasten. Sie ist auch ein Gewinn für Bad Oeynhausen als Kurstadt.
Nicht nur die 1968 vierspurig ausgebaute Kanalstraße und Mindener Straße (B61) wird künftig weit weniger Verkehr aufnehmen müssen, auch parallel verlaufende städtische Straßen werden entlastet. Mehr als 56.000 Fahrzeuge täglich, so die Verkehrsprognose, würden sich ohne Umgehung im Jahr 2020 durch die Stadt quälen. Mit dem A30-Neubau reduziert sich dieser Verkehr um etwa die Hälfte. Der gleichzeitige Neubau des Autobahnzubringers B61n im Ortsteil Dehme unterstützt die Entlastungswirkung im innerstädtischen Straßennetz. Insgesamt hat der Bund in diese Maßnahmen mehr als 230 Millionen Euro investiert.
Für den Bau der Nordumgehung Bad Oeynhausen wurde viel bewegt: 1,4 Millionen Kubikmeter Boden, soviel wie in 100.000 LKW-Ladungen passt, haben Bagger und Radlader geschoben und geschaufelt. Allein 17.000 Lkw-Ladungen Schotter liegen unter den Fahrbahnen. Die neu gebaute Straßenfläche – dazu gehören auch zehn Kilometer verlegte örtliche Straßen sowie zwei Kilometer neu gebaute B61 – umfasst 53 Fußballfelder (367.000 Quadratmeter).
Luftreinhaltung: Land geht in Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Köln und Bonn eingelegt. Nach Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden und sind Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig. Dies soll nun das Oberverwaltungsgericht klären.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte mit seinen am 8. November 2018 verkündeten Urteilen das Land dazu verurteilt, in der Umweltzone Köln weitere Fahrverbote insbesondere für Dieselfahrzeuge anzuordnen und in Bonn streckenbezogene Fahrverbote vorzusehen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatte das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen.
Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen und damit den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Zugleich muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden. Die Bezirksregierungen arbeiten zusammen mit den Kommunen mit Hochdruck an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne, um die Luftqualitätsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Durch die Betonung der Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil wichtige Hinweise für die Fortschreibung gegeben. Hierbei sind auch die negativen Auswirkungen der Verlagerung des Verkehrs auf Ausweichstrecken zu beachten.
In den Verfahren zu den Luftreinhalteplänen Essen und Gelsenkirchen liegen die schriftlichen Urteilsbegründungen noch nicht vor. Mit Zustellung der Urteilsgründe beginnt in diesen Verfahren die einmonatige Frist zur Einlegung der Berufung. Im Fall Essen hatte die Landesregierung bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Hier soll laut Verwaltungsgericht ein zonales Fahrverbot unter Einbeziehung einer Autobahn umgesetzt werden.
EU-Förderprogramm Erasmus+: Land fördert Anträge zur Bildung von 20 europäischen Hochschulen
Zur Bildung von etwa 20 europäischen Hochschulen, die in neuen Strukturen Stärken und Vielfalt von Forschung und Lehre in Europa bündeln sollen, hat die EU eine Pilotinitiative entwickelt. Nordrhein-westfälische Hochschulen, die sich innerhalb des EU-Förderprogramms „ERASMUS+“ beteiligen wollen, werden vom Land in der Phase der Antragsstellung mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 10.000 Euro unterstützt.
Die Beteiligung nordrhein-westfälischer Hochschulen an der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung bedeutet eine Teilhabe an den Wissens- und Innovationsnetzwerken auf europäischer Ebene und damit einen engeren länderübergreifenden Austausch der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die EU fördert in dieser ersten Pilotphase maximal sechs Pilotprojekte für drei Jahre mit jeweils bis zu fünf Millionen Euro und einer Förderquote von 80 Prozent. Die Hochschulen beteiligen sich mit einem Eigenanteil von 20 Prozent. Unterstützt werden Kooperationsmodelle mit mindestens drei Hochschulen aus drei „Erasmus+“-Programmländern (alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien). Eine Beteiligung weiterer Einrichtungen als assoziierte Partner ist möglich.
Weitere Informationen zu Wettbewerbsbedingungen und Antragsformularen unter www.mkw.nrw.