Angriffe auf Polizeibeamte: Die Menschen zu täuschen, ist respektlos, Frau Kraft

Ministerpräsidentin Kraft hat heute angekündigt, das Land werde künftig berechtigte Schmerzensgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten übernehmen, die im Dienst verletzt wurden. Außerdem wolle die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Strafrechts starten, um Amtsträger besser zu schützen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion NRW, André Kuper:

„Die heutigen Ankündigungen der Ministerpräsident sind ein Eingeständnis der jahrelangen innenpolitischen Untätigkeit der rot-grünen Landesregierung. Frau Kraft stellt der Öffentlichkeit plötzlich eine Reihe von gekaperten CDU-Vorschlägen als eigene Ideen vor, die von der rot-grünen Koalition im Landtag in den letzten Jahren wiederholt abgelehnt worden sind. Die Menschen, zumal die betroffenen Mitarbeiter im Landesdienst, auf diese Weise zu täuschen, ist respektlos.
Seit Amtsantritt der Regierung Kraft im Jahr 2010 hat die CDU-Fraktion dem Landtag insgesamt vier Initiativen vorgelegt, die auf die Einführung einer Mindeststrafe für Angriffe auf Polizeibeamte gerichtet waren. Auch diese Anträge hat die rot-grüne Koalition allesamt abgelehnt. Darüber hinaus blockiert Frau Kraft bis heute eine hessische Bundesratsinitiative zur Einführung eines Schutzparagrafen für Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte.
Fakt ist auch, dass die CDU-Fraktion bereits im September 2015 einen Gesetzentwurf zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen von im Dienst verletzten Beamten in den Landtag eingebracht hat, der von SPD und Grünen abgelehnt worden ist. Was die Ministerpräsidentin heute in Aussicht gestellt hat, könnte also bereits längst Gesetz sein, wenn ihre Regierungskoalition die dazu nötige Änderung des Landesbeamtengesetzes nicht blockiert hätte.

Schon einmal vorab für die nächste PR-Veranstaltung zwei hilfreiche Hinweise an die Ministerpräsidentin:
Die unsererseits geforderte Ausstattung der Polizei NRW mit Body-Cams haben SPD und Grüne – entgegen dem Rat aller Polizeigewerkschaften – abgelehnt. Warum verweigert Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen den Schutz von Polizisten, den sie von schwarz-grünen Regierungen in Hessen und Baden-Württemberg erhalten?    Stattdessen will die Landesregierung nun mit der Brechstange eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte einführen und missachtet dabei sogar das Votum des Polizeihauptpersonalrates. Dieser hatte sich Ende 2015 eindeutig und abschließend gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Dass ausgerechnet eine SPD-geführte Landesregierung derart rücksichtslos mit Personalvertretungsrechten umgeht, ist bemerkenswert.“

 

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